Totalschaden

Die K1200S im Allgemeinen.

Re: Totalschaden

Beitragvon gelb gelb gelb » 26.04.2015, 09:02

Hallo Jan,

ich sehe das wie mein Namensvetter oben.

Dein Beitrag ist irgendwie eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug.

Ich habe nichts dagegen, raus zu holen was geht ... für Schäden, die man auch tatsächlich hat.

Aber auf Grund Deiner Philosophie zahle ich und viele andere horrende Versicherungsprämien für meine Autos, Motorräder, Privathaftpflicht, ...

Also - ehrlich bleiben!

Viele Grüße, Thomas


... und jetzt kümmern wir uns wieder ums eigentliche Thema in diesem Thread!
gelb gelb gelb
 

Re: Totalschaden

Beitragvon FrankLT » 26.04.2015, 11:28

Also ein wirtschaftlicher Totalschaden . Will man den Nutzungsausfall geltend machen, muss nachweislich wieder ein Fahrzeug zugelassen werden. Bei Totalschaden max. 14 Tage. Der Gutachter holt normalerweise Angebote von Aufkäufern ein. Dieser Wert wird noch abgezogen.
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Re: Totalschaden

Beitragvon K1200R_Wip » 26.04.2015, 12:12

Wenn ich mich recht erinnere, kann man bei einem Motorrad keinen Nutzungsaufall geltend machen, wenn es nicht das einzige Fahrzeug ist (also z. B. noch ein Auto existiert und das Motorrad als Hobby genutzt wird).
Nutzungsausfall gibt es nicht für Dinge, die dem Hobby dienen (oder so ähnlich).

Jörg
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Re: Totalschaden

Beitragvon schu k12 » 26.04.2015, 13:47

Nachdem ich Gestern mit meinem Anwalt Gesprochen hab, sagte der "wir warten erstmal auf das Gutachten und dann machen wir ne Kosten Aufstellung".

Da der Gutachter auch die Wiederbeschaffung Einrechnet.

Und warum sollte man keine Wiederbeschaffung Ersetzt Bekommen? Mein Motorrad wurde Zerstört, ohne MEINE Schuld, und ich habe kein
Motorrad zur Verfügung, egal ob ich noch 1,2 oder 3 andere Fahrzeuge Besitze. Ich habe nur 1 Motorrad, also muß ich was neues Suchen.

An und Abmelde Kosten sowie andere Beschädigungen die ich an der Ausrüstung habe bekommt die Versicherung auch aufgebrummt,
dieses Jahr soll auf Jeden Fall noch was Anderes Kommen, wann kommt auf die Versicherung an.

Von Vorteil ist, dass ich bei der Gegner Versicherung Selber einige Versicherungen habe.
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Re: Totalschaden

Beitragvon K1200R_Wip » 26.04.2015, 14:02

schu k12 hat geschrieben:Nachdem ich Gestern mit meinem Anwalt Gesprochen hab, sagte der "wir warten erstmal auf das Gutachten und dann machen wir ne Kosten Aufstellung".

Da der Gutachter auch die Wiederbeschaffung Einrechnet.
...


Versteh mich bitte nicht falsch, ich bin kein Rechtsberater und ich schreibe nur, was mir im Kopf hängen geblieben ist und versuche dieses so gut wieder zu geben, wie es mir möglich ist.
Das du die Anmeldung und auch deine Jacke (etc) als Schaden melden sollst, ist sicherlich dein gutes Recht.
Was den Nutzungsaufall jedoch betrifft, da habe ich meine Bedenken.

Auch dein Argument, dass es nicht deine Schuld ist, ist vollkommen richtig. Doch auch da kannst du dich wahrscheinlich auf eine kleine Enttäuschung vorbereiten.
EIner Kollegin ist ein Motorrad auf ihrer Seite entgegen gekommen und in ihren neuen Wagen (damals ~2 Monate) hineingefahren. Beide Fahrzeuge Totalschaden, glücklicher Weise sind alle Beteiligten ohne größere körperliche Schäden davon gekommen.
Die Verischerung ersetzte ihr jedoch ihren PKW nur zum "Restwert" und sie mußte einen vierstelligen Betrag (irgendwas um die 1.500 Euro) aus ihrer eigenen Tasche drauflegen um sich wieder den gleichen Wagen holen zu können. Mehr zahlte die Versicherung nicht.
Darauf wollte ich nur hinweisen.

Jörg
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Re: Totalschaden

Beitragvon Pappi » 26.04.2015, 15:21

Ich wünsche dir gute Besserung und ein glückliches Händchen bei der Schadensregulierung.
Gruß Pappi

Es gibt viele schöne Dinge im Leben + BMW K1200S!!!
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Re: Totalschaden

Beitragvon GT-Cruiser » 26.04.2015, 15:23

Aus eigener Erfahrung vom letzten Jahr. Die Versicherung schickt einen Gutachter der in seinem Gutachten den Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten feststellt. Daraus ergibt sich ob das Fahrzeug repariert werden kann oder nicht. Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, das ist der Fall wenn die Rep.-Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, holt der Gutachter drei Kaufangebote von Resteverwertern ein. Dann liegt es an Dir welchen Resteverwerter Du nimmst oder selbst aktiv wirst und jemanden suchst der mehr zahlt. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert minus Restwert (höchstes Gebot aus dem Gutachten). Die restliche Kohle bis zum Wiederbeschaffungswert kommt also vom Resteverwerter. Die Gutachter orientieren sich an der Schwackeliste und am Internet. Sollte der angesetzte Wiederbeschaffungswert nicht der Realität oder deiner Vorstellung entsprechen hilft der Anwalt deines Vertrauens.

Da Du dich bereits anwaltlich Vertreten lässt kann normalerweise nichts schiefgehen.
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Re: Totalschaden

Beitragvon schu k12 » 26.04.2015, 18:37

Mal sehen, ich sage bescheid wenn es was neues gibt.


@K1200R_Wip
"Die Verischerung ersetzte ihr jedoch ihren PKW nur zum "Restwert" und sie mußte einen vierstelligen Betrag (irgendwas um die 1.500 Euro) aus ihrer eigenen Tasche drauflegen um sich wieder den gleichen Wagen holen zu können. Mehr zahlte die Versicherung nicht."

Wegen sowas bin ich gleich zum Anwalt.
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Re: Totalschaden

Beitragvon FrankLT » 27.04.2015, 07:46

Wenn ein Auto 2 Monate alt ist, ist es auch kein Neuwagen mehr. Deswegen Wiederbeschaffungswert.
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Re: Totalschaden

Beitragvon K1200R_Wip » 27.04.2015, 15:05

Du hast Recht. Jedoch wenn mir jemand in meinen (vor zwei Monaten) neuen Corsa fährt und ihn zu einem wirtschaftlichen Totalschaden macht, dann muss ich - trotz unverschuldet - also wieder Geld aus meiner eigenen Tasche drauflegen, damit ich wieder diesen PKW bekomme ...
Das kann auch nicht richtig sein. Schließlich habe ich nicht drum gebeten, dass er mir reinfährt ...

Es heißt ja immer, dass wenn mir ein anderer einen Schaden zufügt, dann hat er dafür zu haften. Nur trotzdem bleibt immer Ärger, Aufwand und letztend auch Kosten beim "Opfer" übrig.

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Re: Totalschaden

Beitragvon FrankLT » 27.04.2015, 16:42

Die Haftpflicht ist aber nach dem Gesetz geregelt, BGB § 823 und die zahlt leider immer nur den Zeitwert.
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Re: Totalschaden

Beitragvon stma » 28.04.2015, 07:56

K1200R_Wip hat geschrieben:Du hast Recht. Jedoch wenn mir jemand in meinen (vor zwei Monaten) neuen Corsa fährt und ihn zu einem wirtschaftlichen Totalschaden macht, dann muss ich - trotz unverschuldet - also wieder Geld aus meiner eigenen Tasche drauflegen, damit ich wieder diesen PKW bekomme ...
Das kann auch nicht richtig sein. Schließlich habe ich nicht drum gebeten, dass er mir reinfährt ...

Es heißt ja immer, dass wenn mir ein anderer einen Schaden zufügt, dann hat er dafür zu haften. Nur trotzdem bleibt immer Ärger, Aufwand und letztend auch Kosten beim "Opfer" übrig.

Jörg


..hierzu wäre es interessant zu wissen welchen Preis die Versicherung zur Berechnung heran zieht. Den Listenpreis des Herstellers oder den tatsächlichen Kaufpreis?
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Re: Totalschaden

Beitragvon Peter aus Bremen » 28.04.2015, 13:40

FrankLT hat geschrieben:Wenn ein Auto 2 Monate alt ist, ist es auch kein Neuwagen mehr. Deswegen Wiederbeschaffungswert.

Bist Du da sicher?
Ich war der Meinung, die Zeitgrenze sei etwas weiter gesteckt...
8 Wochen ist ja gar nichts. Unter Umständen gerade zwei Tankfüllungen verfahren.
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Re: Totalschaden

Beitragvon LohriS » 28.04.2015, 18:09

FrankLT hat geschrieben:
Wenn ein Auto 2 Monate alt ist, ist es auch kein Neuwagen mehr. Deswegen Wiederbeschaffungswert.


Bist Du da sicher?
Ich war der Meinung, die Zeitgrenze sei etwas weiter gesteckt...
8 Wochen ist ja gar nichts. Unter Umständen gerade zwei Tankfüllungen verfahren.


Aber andere Frage zum Thema böse Überraschung: Da gibt es doch noch die 10 %, die auch dem total Unschuldigen dafür abgezogen werden können, daß er mit einem Restrisiko am Straßenverkehr teilnimmt. Die zogen sie meinem Erzeuger mal vor Gericht von seinen berechtigten Forderungen ab. Gibt es diese Fiesheit nicht mehr?
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Re: Totalschaden

Beitragvon FrankLT » 29.04.2015, 06:58

Peter aus Bremen hat geschrieben:
FrankLT hat geschrieben:Wenn ein Auto 2 Monate alt ist, ist es auch kein Neuwagen mehr. Deswegen Wiederbeschaffungswert.

Bist Du da sicher?
Ich war der Meinung, die Zeitgrenze sei etwas weiter gesteckt...
8 Wochen ist ja gar nichts. Unter Umständen gerade zwei Tankfüllungen verfahren.



Bei der Vollkasko gibt es bei verschiedenen Tarifen die Neuwertentschädigung bis 24 Monate. Entschädigt wird immer der Kaufpreis, nicht der Listenpreis.
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