Fliegerbombe zerbeult

Alles was man an die K1200S dran bauen kann, und das Motorrad individualisiert.

Re: Fliegerbombe zerbeult

Beitragvon Duese » 25.08.2018, 15:02

Frankyboy hat den Endtopf erworben, beim Erwerb wurde auch die MwSt fällig, somit hat die Versicherung diese als Bestandteil des Kaufpreises zu erstatten.
Etwas anders sieht die Rechnung aus, wenn man nach Kostenvoranschlag mit Lohnkostenanteil und Material abrechnen will und die Reparatur dann anders regelt, dann entfällt die Erstattungspflicht für den MwSt Anteil der fiktiven Lohnkosten, aber nicht für die angefallen (tatsächlichen) Materialkosten, selbst die Zeit für die selbst durchgeführte Rep. ist zu vergüten, wenn auch nicht mit dem Stundensatz der Werkstatt.
Wenn er so zufrieden ist, verschenkt er Geld!
Die MwSt ist ja kein fiktiver Posten, sondern wurde an den Händler abgeführt.
Hatte mal einen Schadenfall mit einem gebrochenen Toilettensitz, mir wirde der Kaufpreis all in erstattet und zusätzlich eine Pauschale für die eigene Arbeitsleistung, ähnlicher Fall bei einem Wasserschaden.
Wie die Versicherung auf das Recht zum Abzug der MwSt kommt, ist mir absolut schleierhaft.
Hat er den Endtopf selbst gewechselt, sind Kosten für Fahrt zum Händler und auch eigene(!) Montagezeit erstattungspflichtig!
Es sind nur Peanuts, aber hier wird zu Ungunsten des Geschädigten Geld unberechtigt in Abzug gebracht!
Frankyboy, gib Kette, tritt denen in die Cochones!

Hatte auch mit meiner XJR1200 das Vergnügen eines Auffahrunfalles und ohne Gegenwehr wäre einiges an Erstattung einbehalten worden.
Da die umfangreiche Reparatur mit Ersatzteilbeschaffung 3 Wochen dauerte, habe ich denen auch einen Nutzungsausfall in Rechnung gestellt und erstattet bekommen!

Das Geld liegt auf der Strasse, man muss es nur einsammeln und seine Rechte kennen.
Asphalt ist niemals gruen!
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Re: Fliegerbombe zerbeult

Beitragvon KL » 25.08.2018, 15:25

Das stimmt zwar. Ich sehe hier aber eine andere Gefahr: Der Originalauspuff kostet ohne MwSt. 777,25; der Remus incl. MwSt. 740,-.
Du hast im Gutachten einen Originalauspuff stehen und einen auch mit MwSt. billigeren Remus gekauft,
Könnte jetzt nicht die gegnerische Versicherung sagen, wir erstatten zwar den neuen Auspuff incl. MwSt., aber da die Behebung des Schadens billiger war als im Gutachten angegeben, werden anstelle von 777,- nur 740,- beglichen?
Wäre mal eine Frage an den Rechtsanwalt

Duese hat geschrieben:Frankyboy hat den Endtopf erworben, beim Erwerb wurde auch die MwSt fällig, somit hat die Versicherung diese als Bestandteil des Kaufpreises zu erstatten.
man gönnt sich ja sonst nichts
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Re: Fliegerbombe zerbeult

Beitragvon Frankiboy » 25.08.2018, 16:40

Hallo Leute, das ist mir jetzt neu, daß man bei einer nicht durchgeführten Reparatur bzw bei einer Nichterneuerung der Ersatzteile
trotzdem die Mwst erstattet bekommt.
Der Gutachter sagte mir, daß wenn ich doch noch reparieren bzw erneuern lasse, die Mwst wenn eine Rechnung besteht, nachgereicht bekomme.
Auch mein Anwalt sagte das selbe.
Jede Versicherung will Geld sparen und 19% sind kein Pappenstiel.
Die Versicherung weiß wie gesagt schon, daß es die billigste Variante war, schnell das Geld zu überweisen.
Was mir allerdings noch zugute gekommen war, ist, daß der Gutachter die hintere Fußraster bzw Auspuffhalterung aufgeschrieben hatte und da ist es offensichtlich, daß dieser nicht eine Macke bekommen hat.
Außerdem hat er am Kardanantrieb eine neue Schwingenlagerung aufgeschrieben. Das hat garantiert auch nichts abbekommen, da der Aufprall nicht sonderlich hart war.
Ich hatte bei dem Unfall ja die orgunale Fliegerbombe dran, und dieser wurde auch vom Gutachter aufgeschrieben, trotzdem nahm ich gerne den günstigeren Remus Hexacone, denn dieser sieht tausend mal besser aus, und wenn ich ehrlich bin hatte ich von der Fliegerbombe eh die Schnauze voll, auch wenn das Fahrverhalten das bessere ist.
Für einen Hinterreifen der noch maximal 2mm Restprofil aufweist hat der Gutachter 80% des Neureifen Preises aufgeschrieben. Das ist meiner Meinung mehr als fair.

Da ich nun sowieso neue Reifen brauche, muß ich die Felge genauer unter die Lupe nehmen, es wäre ärgerlich, wenn ich später feststellen muß, daß diese Felge einen weg hat, und ich nur eine Felge ohne Mwst erstattet bekommen habe.

Zum ganzen Thema muß ich trotzdem erwähnen, daß ich Schwein gehabt habe, ich habe eine Unfallstelle geräumt, da ich das ganze nur als Bagatelle gesehen hatte und zudem geschockt war, und falsch reagiert hatte, und zudem gab es keinen einzigen Zeugen. Normalerweise wäre das in einem Sturz geendet, dann hätte das Motorrad einen Totalschaden, und ich evtl Verletzungen davon getragen. Aufgrund der dreisten Lüge der Unfallgegnerin, habe ich Schwein gehabt, daß ich überhaupt zu meinem Geld gekommen bin, denn laut Polizei hieß es zuerst, daß dieser Fall Aussage gegen Aussage wäre und so keiner was bekommen würde.
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Re: Fliegerbombe zerbeult

Beitragvon Chucky1978 » 26.08.2018, 08:25

Glückwunsch das alles für dich mehr oder minder gut ausgegangen ist.

Zum letzten Teil von wegen Auspuff berechnen und anderen montieren..
Dein Anwalt hat sicher was dazu gesagt.

Die Versicherung wird das erstatten was auf der Rechnung steht.
Handelt man einen Preis vorher aus, und lässt es nicht reparieren, ist es egal was du mit dem überwiesenen Geld machst, und was auf dem Gutachten steht. Das Gutachten hat dann nur den Zwecks Druck gegen die Versicherung aufzubauen, um einen möglichst hohen Vergleich zu erzielen. Ob dann mit oder ohne MWst. erstattet wird, liegt im Verhandlungsgeschick des Anwalts, und der Bewertung des Sachbearbeiters.

Bei einer richtigen Reparatur wäre es jedoch Betrug wenn du einen originalen Auspuff berechnest, aber einen günstigeren kaufst, das wird man aber ohne wirkliche kriminelle Energie und Vetternwirtschaft mit einer bekannten Werkstatt kaum machen, daher ist das nur Theorie

Sollte aber der Zubehör-Endtopf jedoch richtig berechnet werden, schneidest du dich nur selbst ins Fleisch, was der Versicherung egal sein kann, da du selbst in Eigenregie den Wertverlust deiner Kiste anhebst. Eine Kiste mit Originalteilen hat zu 99% immer einen höheren Wert, als eine mit Zubehörteilen. (nicht zu verwechseln mit Original-Zubehör).

Aber sei es drum.. egal wie es ausging.. indem Fall hast du mit dem Gang zum Anwalt alles richtig gemacht, und über den Ausgang kann man streiten, muss sich aber nicht vorhalten "was wäre wenn"
Gruß Ingo
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