von Dieter (RT) » 12.05.2009, 17:14
Hier etwas zu Euerer Info, ob sich das auch komplett auf Motorradreifen anwenden lässt, kann ich nicht sagen, aber dennoch interessant:
Wir weisen an dieser Stelle zum wiederholten Male darauf hin, dass – bei aller Akzeptanz von
Presse und Meinungsfreiheit – rechtsverbindliche Aussagen zum Produkt Reifen im Sinne der
Produkt- und Sachmängelhaftung nur die der Reifenhersteller selbst sind und die sich wie folgt
zusammenfassen lassen
· Allgemein anerkannter Stand der Technik
Maximal 5 Jahre Beibehaltung der Gebrauchswerteigenschaften des Reifens bei
vorschriftsmäßiger Lagerung,
d.h. der Verkauf und die Montage sind technisch unbedenklich.
· Juristische Betrachtungsweise
Hier erfolgt gemäß Statement des BRV-Justiziars vom Januar 2003 eine Unterscheidung in
juristisch fabrikneu und technisch neu.
· Zusammenfassung (technisch und juristisch)
Fabrikneu bis zu 3 Jahren
Neu bis zu 5 Jahren
Kürzere Fristen sind angezeigt, wenn entscheidende technische Veränderungen am Reifen
vorgenommen
worden sind, oder ein Modellwechsel stattgefunden hat.
Darüber hinaus haben wir den wdk nochmals um eine aktuelle Stellungnahme (zum 12.09.2008)
zum Thema gebeten, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben:
„Ein unbenutzter Reifen kann bis zu einem Alter von 5 Jahren bedenkenlos als Neureifen
verkauft werden.
Bei sachgemäßer Lagerung behält er seine ausgewogenen Gebrauchseigenschaften.
Aufgrund der
• breit gefächerten Größen- und Ausführungsvielfalt bei Pkw-Reifen (ca. 1.600 Sommer- und ca.
900 Winterreifen)
• saisonbedingten Nachfrage (Sommer-/Winterreifen) und der
• stark unterschiedlichen Marktbedeutung
können sich zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Reifen im Einzelfall längere Lagerzeiten
ergeben.
Mit der Sicherstellung der Verfügbarkeit wird ein wichtiger Beitrag zur Mobilität und der
Verkehrssicherheit des Verbrauchers geleistet.
Die derzeitige Praxis, Reifen in größeren Stückzahlen zu produzieren, ermöglicht eine
wirtschaftliche Fertigung. Damit ergibt sich für den Verbraucher auch weiterhin ein akzeptabler
Kaufpreis.
Bei sachgemäßer Lagerung, regelmäßigen Kontrollen und unter normalen Einsatzbedingungen
ist die
Nutzung eines Reifens über einen langen Zeitraum gewährleistet. Diese Nutzungsdauer von
Reifen an Pkws ist gesetzlich nicht eingeschränkt.“
Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
Grüße Dieter
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Dieter (RT) am 12.05.2009, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.