Michelin Pilot Road2 im Moment nur für die K1200R Sport

Die Reifenecke. Für die Besohlungfragen rund um die K 1200 R + K 1300 R.

Re: Michelin Pilot Road2 im Moment nur für die K1200R Sport

Beitragvon HB Racer » 18.07.2010, 19:47

Hallo,
das heisst, das ich mir auf meine R keine Pilot Road aufziehen darf? MEin Reifen-Macker sagt aber, das sei ok. Ich rede da von Emigholz, die haben auch meinen Fahrzeugschein bekommen und nachgefragt....nun bin ich irritiert.
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Re: Michelin Pilot Road2 im Moment nur für die K1200R Sport

Beitragvon Balu » 18.07.2010, 20:05

Du kannst einfach mal auf der Homepage von Michelin nachschauen.
Dort gibst du dein Motorrad ein und bekommst die freigegebenen Reifen samt Download-Möglichkeit der Freigabe.
Der Pilot Road 2 ist mit dabei, soweit ich gesehen hab.
Ist wohl mittlerweile freigegeben worden.

Gruß
Klaus 8)
Balu
 

Re: Michelin Pilot Road2 im Moment nur für die K1200R Sport

Beitragvon Maxell63 » 28.07.2010, 12:02

..wie wir ja nach 56687 Einträgen und BMW Mails und Rücksprachen gelernt haben, braucht man für BMW Mottorräder ab 2000 keine Reifenfreigabe mehr

Siehe BMW Mails:

"Sehr geehrter Herr XY...,

danke für Ihre Nachricht.

Eine Information über die Bereifungsvorgaben für Ihr Motorrad finden Sie in der
EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die mit Ihrem Motorrad an Sie ausgeliefert wurde. Wenn
in diesem Dokument neben der Reifengröße auch einzelne Reifenprofile vermerkt sind, so
unterliegt Ihr Motorrad einer Reifen-Profil-Bindung, die bindend ist. D.h. es dürfen nur
die dort aufgeführten, sowie Reifen, für die eine Freigabebescheinigung des
Fahrzeugherstellers oder des Reifenherstellers besteht, gefahren werden.

Wenn die EG-Übereinstimmungsbescheinigung keine Eintragung einzelner Reifenprofile
enthält, so unterliegt Ihr Motorrad auch keiner Bindung. Das Mitführen einer
entsprechenden Freigabebescheinigung ist rechtlich nicht notwendig
. Eine Mischbereifung,
wie von Ihnen angefragt, wäre theroretisch auch zulässig. Wir raten Ihnen aber in jedem
Fall davon ab, da wir dazu raten nur Reifenpaarungen eines Herstellers zu fahren, die
aufeinander abgestimmt sind.

Viele Grüße aus München
BMW Motorrad Direct"


Sehr geehrter Herr .....,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Eintrag „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ wird von den
Zulassungsstellen in allen Fahrzeugpapieren unserer Motorräder vorgenommen, unabhängig
davon ob überhaupt eine solche Bindung für das betreffende Fahrzeug besteht. Dieser
Eintrag stellt lediglich einen Hinweis für den TÜV und die Ordnungsbehörden dar, wo ggf.
entsprechende Informationen über die Bereifungsvorgaben für das jeweilige Fahrzeug zu
finden sind.

Eine Information über die Bereifungsvorgaben für Ihr Motorrad haben Sie von uns in Form
der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt)
erhalten, die mit Ihrem Motorrad an Sie ausgeliefert wurde. Da dort unter Ziffer 52
keine konkreten Reifenpaarungen genannt sind unterliegt Ihre K 1300 S keiner
Reifenfabrikatsbindung
. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur Reifen eines Herstellers
montieren dürfen. Wir raten Ihnen aber in jedem Fall, nur Reifenpaarungen eines
Herstellers zu fahren, die aufeinander abgestimmt sind (gleicher Reifentyp auf Vorder-
und Hinterachse).

Mit besten Grüßen aus München
BMW Motorrad Direct
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