Dies ist eine Mail von Conti, auch hier geht hervor, dass Freigabe nicht nötig sind. Allerdings kann man hier keine pauschale Aussage machen, sondern muss das von Modell zu Modell unterschiedlich betrachten. Deswegen gibt auch keine allgemeinen Aussagen. Und warum Hersteller Freigaben fahren?? Z Bsp weil es diesen Thread hier gibt.
Ok die Mail von Conti auf eine Anfrage von mir. Wichtig finde ich auch das Wort "Unbenklichkeitsbescheinigung" und nicht mehr "Freigabe"
Sehr geehrter Herr xxxxxxx
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten.
Für die gewünschte Reifen- Motorrad- Kombination haben wir derzeit noch
keine Unbedenklichkeitsbescheinigung im Programm.
Das Testverfahren für unsere Bereifung auf diesem Modell ist noch nicht
abgeschlossen.
Ich kann Ihnen leider noch nicht mitteilen, wann eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung erhältlich ist.
Wenn in Ihren Fahrzeugpapieren bzw. in den COC- Papieren (auch
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) keine Reifenbindung eingetragen
ist dürfen Sie, in den Seriengrößen, unsere Bereifung ohne weiteres fahren.
Ich kann und darf Ihnen aber nur empfehlen Reifen zufahren die vom
Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihr Fahrzeug
besitzen.
Sollten Sie doch die ContiSportAttack2 fahren wollen, würde ich an Ihrer
Stelle vorne die Variante „K“ und hinten die Variante „C“ montieren.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Viering
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Ralph Viering
Reifenuntersuchung / Tire Examination
Motorrad / Motorcycle
Continental Reifen Deutschland GmbH
Werk Korbach
Continentalstr. 3-5
D-34497 Korbach
Die Anfrage bezog sich seiner Zeit auf den Conti Sport Atack II für meine damalige K1300S