So eine Schweinerei.
Die CH-Typengenehmigung ist also tatsächlich nur durch den Importeur zu kriegen. Also reine Erpressung!!
Rein theoretisch auch vom Hersteller direkt, nur das nützt einem nichts, wenn der mit dem Importeur gemeinsame Sache macht!!
Ich habe noch bei FAKT AG nachgefragt. Die einizge Möglichkeit dies zu umgehen, ist eine eigene Typenprüfung, die dann nochmals um einiges teurer ist als die Wucherpreise des Importeurs!!
Was auch putzig ist, dass andere Kantone, den Auspuff mit EG Genehmigung einfach mal so in die Fahrzeugpapiere eintragen,,,,(Nicht aber Luzern)
Bleibt mir nur eines zu sagen: Alles Banditen, Tagediebe, Scherenschleifer und Zigeuner!!!!
Ich habe geschlossen,,
Gruss Script
Mailverkehr STVA Luzern:
Grüezi Herr Hürlimann
In der CH-Genehmigung müssen folgende Daten enthalten sein:
- Fahrzeugmarke und Typ, für den die Anlage vorgesehen ist
- schweizerische Typengenehmigung des Fahrzeuges
- Motorkennzeichen
- Nennleistung mit Drehzahl
- Fabrik- oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers
- Handelsbezeichnung des Ersatzschalldämpfers
- vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer des Ersatzschalldämpfers
Die Eignungserklärung muss original unterschrieben und gestempelt sein!
Sie muss vom Hersteller des Ersatzschalldämpfers, dessen offiziell ermächtigten CH-Importeur oder einer vom Astra anerkannten Prüfstelle (DTC AG oder Fakt AG) ausgestellt sein.
Freundliche Grüsse
Technische Auskunft
STRASSENVERKEHRSAMT LUZERN
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Von: "Arno Hürlimann" [mailto:Arno@gmx.ch]
Guten Tag
Danke für die Antwort.
Die letzten beiden Fragen.
In der CH Genehmigung steht dann, ob der EG/ECE genehmigte Auspuff auch in der Schweiz zugelassen ist, oder dass der Händler in Besitz der EG/ECE Genehmigung ist?
Die CH Genehmigung kriege ich nur vom Importeur, der dann Preise nach belieben machen kann? Oder kann ich mir die sonst besorgen?
Gruess Arno Hürlimann
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> Von: Stva Informationsstelle <Informationsstelle.Stva@lu.ch>
>
> Guten Tag Herr Hürlimann
>
> Die EG/ECE-Teilgenehmigung kann nur bei Fahrzeugen anerkannt werden,
> welche von der Typengenehmigung befreit sind (sichtbar im
> Fahrzeugausweis Feld 24, eingetragen mit "X").
>
> Typengenehmigte Fahrzeuge (sichtbar im Fahrzeugausweis Feld 24,
> eingetragen mit der Typengenehmigungsnummer, z.B.6BA4 47) benötigen
> eine Eignungserklärung nach schweizerischem Recht mit sämtlichen
> erforderlichen Angaben gemäss Richtlinie 2b, von welcher wir Ihnen ein Merkblatt gesendet haben.
>
> Für weitere Fragen können Sie uns unter Tel 041 318 18 66 erreichen.
>
>
> Freundliche Grüsse
>
> Technische Auskunft
>
> STRASSENVERKEHRSAMT LUZERN
>
> ==============================================================================
> Von: "Arno Hürlimann" [mailto:Arno@gmx.ch]
>
> Guten Tag
>
> Danke für Ihre Antwort. Leider verstehe ich nicht ganz alles.
>
> In Ihrem Text steht:
>
> "Bei Fahrzeugen, die von der Typengenehmigung befreit sind, kann
> anstelle der schweizerischen Fahrzeug-Typengenehmigungsnummer die
> Nummer der EG-Gesamtgenehmigung oder der EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung
> betreffend Geräusch und Abgas für den Fahrzeugtyp, für den die Anlage
> vorgesehen ist, angegeben werden."
>
> Das heisst also die EG Genehmigung, welche bescheinigt, dass die
> Anlage explizit auf das Motorrad zugelassen ist, reicht?
>
> Wenn nicht, wo finde ich eine Liste über die Typengenehmigungen?
>
> Vielen Danke für Ihre Bemühungen im Voraus.
>
> Freundliche Grüsse
>
> Arno Hürlimann
>
>
=======================================================================
> > Von: Stva Informationsstelle <Informationsstelle.Stva@lu.ch>
>
> >
> > Guten Tag Herr Hürlimann
> >
> > Das Montieren von Austauschschalldämpfer richten sich nach der
> > asa-Richtlinie 2b über das Abändern und Umbauen von Motorräder.
> > Für eine nicht originale Auspuffanlage benötigen Sie eine in der
> > Schweiz gültigen Eignungserklärung, welche Sie mitführen müssen.
> > Im Anhang senden wir Ihnen ein Merkblatt mit den gesetzlichen
> > Anforderungen.
> >
> >
> > Freundliche Grüsse
> >
> > Technische Auskunft
> >
> > STRASSENVERKEHRSAMT LUZERN
> >
==========================================================================
> > Von:
Arno@gmx.ch [mailto:Arno@gmx.ch]
> >
> > Guten Tag.
> >
> > Ich habe eine Frage zum Thema Endschalldämpfer von meinem BMW Motorrad.
> >
> > Zur Zeit wird in allen Foren wild spekuliert was an Beiblättern
> > mitzuführen ist. Da ich auf Nummer sicher gehen will, möchte ich
> > gerne eine offizielle Auskunft.
> >
> > Wenn ich eine für meinen BMW zugelassene Anlage montiert habe und
> > die entsprechende Prüfnummer auf dem Endschalldämpfer eingestanzt
> > ist,,
> >
> > ,,brauche ich die EG/ABE Bescheinigung mitzuführen?
> > ,,oder brauche ich zusätzlich ein Blatt, dass bestätigt, dass der
> > Importeur ebenfalls in Besitz dieser EG/ABE Bescheinigung ist,
> > mitzuführen (sprich CH-Typengenehmigung)
> >
> > Welche der beiden Aussagen ist richtig?
> >
> > Gerne möchte ich ein "korrektes" Motorrad haben um allem Ärger aus
> > dem Weg zu gehen.
> >
> > Danke für Ihre Rückmeldung.
> >
> > Gruess Arno Hürlimann