@ Werner_München
"Was ein auf Splitt rutschendes Vorderrad mit der Funktion der Integralbremse und der Bremswirkung der HR-Bremse zu tun hat erschließt sich mir nicht."
Mag sein. Das auf Splitt allein rutschende Vorderrad hat mit der Integralwirkung tatsächlich nichts zu tun. Nur muss das Hinterrad verzögern, solange dort noch trockener Asphalt unterm Gummi ist.
Ich fuhr von einer Tankstelle auf der anderen Straßenseite. Also schräg auf die Richtungsfahrbahn und traf auf eine längere Flickstelle im Asphalt, deren Versplittung weitflächig aufs Bankette in Fahrtrichtung führte. Für den Augenblick des Weg-Rutschens war dieser Flickenstreifen verantwortlich, auf den ich schon voll bremsend und noch in stabiler Lage auftraf und erst in diesem Moment mit dem Vorderrad wegging. Da hatte das Hinterrad noch keinen Splitt unterm Gummi. Erst nach Lösen der Bremse hatte ich durch Aufstellen der GT in gerade Fahrtrichtung die Stabilität wieder, die eine weitere Bremsung möglich machte. Nur jetzt vollends auf der Splittfahne. Und nun mit dem bekannten Ausgang. Ich rutschte mit leicht quer gestellten Lenker geradeaus und jetzt wohl mit beiden Rädern über Splitt.
Ist aber jetzt alles egal. Meine großen Fragezeichen zum Hergang waren einer falschen Einschätzung meinerseits geschuldet. Alles nach dem Motte: " Das, was man sich nicht erklären kann, muss eigentlich einen Grund haben, den es zu erkunden gibt".
Die Integralbremse war also nicht der Grund, wie ich aus diesem Thread nun weiß. Der Grund war ich selbst. Hab´ nicht mit Splitt gerechnet und damit § 1 der StVO missachtet. Kann vorkommen....., darf aber nicht.
Ich hoffe, zu deinem Verständnis beigetragen haben zu können. Oder wie war deine oben zitierte Bemerkung gemeint?
@ Benny2
Klar......, hilft weiter. Bestätigt den Fakt zum wiederholten Male und macht ihn wasserdicht. Es sei denn, deine Integralbremse wäre kaputt
Gruß Ebbi