Reifenfreigaben für die K1300GT

Das Reifenforum für die K1200GT + K1300GT.

Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Smarty » 11.10.2010, 17:40

Meister Lampe hat geschrieben:
Smarty hat geschrieben:... zwischen Recht haben uns Recht sprechen ist es ein himmelweiter Unterschied.


Nö Harald , hier ist es definitiv festgelegt in den Gutachten , es zählt die Reifenfreigabe des Reifenherstellers ... :!: , deshalb solltest du auch immer eine mitführen ... :wink:

Gruß Uwe Bild


Meine MPR2 sind ja freigegeben :D

Hmmm . ganz überzeugt bin ich noch nicht ... obwohl der Text auf der BMW Webseite inzwischen geändert wurde ... :|

Ich werde mich mal bei sachkundiger Stelle kundig machen :D
Smarty
 

Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Meister Lampe » 11.10.2010, 17:46

Deshalb habe ich mich auch so bei den Power Pure gekümmert , das er die Freigabe für die K1200S bekommt und Michelin nach Spa eingeladen ... :wink:

Gruß Uwe Bild
Achtung !!! " Neuer Schutzengel gesucht , meiner ist nervlich am Ende " ...


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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Smarty » 11.10.2010, 18:47

Meister Lampe hat geschrieben:Deshalb habe ich mich auch so bei den Power Pure gekümmert , das er die Freigabe für die K1200S bekommt und Michelin nach Spa eingeladen ... :wink:

Gruß Uwe Bild


Du bist einfach der Grösste :mrgreen:

Ach ne ... ich habe da noch einen vergessen :roll:
Smarty
 

Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Thomas » 11.10.2010, 18:49

Undank ist der Welten Lohn!
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Smarty » 11.10.2010, 18:57

Thomas hat geschrieben:Undank ist der Welten Lohn!


Ich habe mich doch bedankt :D
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Martin » 11.10.2010, 19:27

andere hätten sich betankt.
Viele Grüße
Martin

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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Smarty » 12.10.2010, 06:39

Hallo,

irgendwie lässt mir dieses Thema "keine Ruhe", in der Form, dass ich mir ziemlich sicher bin, gegenteiliges zu "Meister Lampes" Aussage gelesen zu haben.


Laut Webseite von BMW Motorrad gibt es für BMW Motorräder > 2000 keine Reifenfabrikatsbindung mehr. Das heisst, dass jeder nach ECE homologierter Reifen ohne Eintragung, etc. grundsätzlich gefahren werden darf.

Ob man Reifen fahren möchte, die nicht durch entsprechende Tests "freigegeben" wurden, lassen wir mal dahingestellt sein.

Aber vom rechtlichen Standpunkt her gesehen ist es so.

Hier der Link zur BMW Webseite:

http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html?content=http://www.bmw-motorrad.de/de/de/individual/contact_new/contact_faq_reifen.html&notrack=1

Und hier die Erläuterung des ADAC dazu ...

http://www1.adac.de/images/TO25406_tcm8-222357.pdf

Wenn jetzt der TüV die Plakette verweigert, würde mich die rechtliche Grundlage interessieren.
Smarty
 

Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Meister Lampe » 12.10.2010, 07:27

Smarty hat geschrieben:Hallo,

irgendwie lässt mir dieses Thema "keine Ruhe"


Auch wenn du es nicht Glauben möchtest , egal ob du EV oder RK bist , hier im Forum kannst du neu bekehrt werden ... :lol: und deshalb wurde auch ganz klar hinterfragt , wer hat das letzte Wort , bei einem tödlichen Unfall ... :?:
Wer prüft das Motorad nach welchen Kriterien , ob es Betriebssicher war und ob die Betriebserlaubnis nicht erloschen war durch Umbauten :!: Da gab es immer die gleichen Antworten , die Staatsanwaltschaft beauftragt einen Gutachter und diese Prüfen nach festen Kriterien , als erstes werden die Fahrzeugpapiere geprüft ob andere Felgen und Reifen eingetragen sind , sollte dort keine Änderungen vorhanden sein , wird die vorgegebene Reifengröße des Fahrzeugherstellers ermittelt und dann eine Reifenmarkenbindung geprüft , gibt es keine Reifenmarkenbindung , wird geprüft ob die gefahrenen Reifen eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller haben und diese solltest du auch bei jeder Polizeikontrolle präsentieren können .

Jetzt rufst du bei deiner zuständigen Staatsanwaltschaft an , die sollen dir mal einen ihrer Unfallsachverständigen geben und mit dem trinkst du mal einen Kaffee und fragst ihn mal was über Reifengedöns ... :wink: , dass Ergebnis können wir dann mal vergleichen und haben dann ein Nord - Südgefälle ... :mrgreen:

Gruß Uwe :wink:
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Smarty » 12.10.2010, 08:14

Hallo,

auch deine "spassigen Kommentare" ändern ja nichts an den Fakten.

Fakt ist ... wenn es keine Reifenfabrikatsbindung gibt, dann darf auch keine Instanz einen Stempel o.ä. verweigern.
Grundsätzlich dürfen alle Reifen gefahren werden, die eine ECE Prüfung haben umd entsprechend der Größe und Tragfähigkeit "passen".

Im Falle eines Unfalls wird natürlich geprüft, ob der montierte Reifen "ursächlich" für den Unfall war.
Nichts anderes sagt der Pressesprecher von BMW und wird auch in einem vorherigen Fred so gesagt!
Und genau das ist auch der Grund, warum man in "D" besser "freigegebene Reifen" fahren sollte.

Eure Aussage, dass es rechtlich nicht erlaubt sei und man keinen TüV-Segen für das Motorrad bekommen würde ist entsprechend der Info von BMW und des ADAC nicht richtig. Es gibt keinerlei Gesetzesgrundlage für diese Aussage"

Ich pers. bin auch der Meinung, dass man grundsätzlich auch nur von den Herstellern "freigegebene" Reifen fahren sollte. Da bin ich ganz bei euch.
Aber trotzdem kann man deshalb nicht behaupten, dass man auch nur die fahren dürfe.
Es gibt ja wahrscheinlich doch so einige, von denen die Empfehlungen nicht als "bindend" gesehen werden.
Man muß nur das Risiko kennen und für sich selbst bewerten.
Die Frage, die im Fall der Fälle zu beantworten ist, heisst: Gibt es denn heute Reifen, die in der Grundspezifikation dem geforderten Typ entsprechen, aber das Fahrverhalten eines Motorrads in der Art negativ beeinflussen können, dass es zu einem Unfall kommen kann?

Das kann wahrscheinlich aber heute keiner abschließend beantworten.
Deshalb hat der "schlaue" dt. Gesetzgeber auch diese Lücke gelassen.
Smarty
 

Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Meister Lampe » 12.10.2010, 12:52

Smarty hat geschrieben:Hallo,

auch deine "spassigen Kommentare" ändern ja nichts an den Fakten.


Wir werden es beim Wein am Gardasee absegnen , so wie es die Katholiken immer machen ... :lol:

Gruß Uwe :wink:
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Smarty » 12.10.2010, 13:48

Weck, Woi, Worscht und .... habe ich jetzt vergessen ... :oops:
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Eifelzug » 12.10.2010, 14:10

Bereifungsmöglichkeiten
Eine runde Sache.

Reifen - die wichtigste Verbindung zwischen Ihrem BMW Motorrad und der Straße. Sie möchten sich einen aktuellen Überblick über Bereifungsmöglichkeiten für Ihre BMW verschaffen oder suchen nach einer bestimmten Freigabebescheinigung? Kein Problem - hier finden Sie alle Informationen zu den verfügbaren Reifentypen und -dimensionen. Dazu steht Ihnen die dazugehörige Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW Motorrad bzw. das Teilegutachten des TÜV zum Download bereit. Wählen Sie dazu in den Listboxen einfach Ihr BMW Motorrad Modell aus, und Sie erhalten eine druckbare Übersichtstabelle.

Diese Informationen sind unverbindlich und beruhen auf den gesetzlichen Bestimmungen und technischen Vorschriften für Deutschland - Irrtümer, Änderungen sowie abweichende Bestimmungen im Ausland sind möglich. Bitte stellen Sie vor der Montage des gewünschten Reifens sicher, dass Ihre Auswahl auf einer aktuellen und für Ihr BMW Motorrad gültigen Version der jeweiligen Unbedenklichkeitsbescheinigung beruht. Ihr BMW Motorrad Partner nimmt für Sie gerne die fachgerechte Montage vor.

Quelle: BMW MOTORRAD http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html

Grüße
Paul :D
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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Meister Lampe » 12.10.2010, 14:17

Eifelzug hat geschrieben:Bereifungsmöglichkeiten

Quelle: BMW MOTORRAD http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html

Grüße
Paul :D


Toll Paule , was anderes habe ich auf der BMW-Seite nicht erwartet , eine absolut unvollständige Liste ... :roll:

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Re: Reifenfreigaben für die K1300GT

Beitragvon Eifelzug » 12.10.2010, 17:33

Ich habe jetzt eine Anfrage an die DEKRA per eMail gestellt mit entsprechenden Verweisen.

Ich bin auf die Antwort gespannt von der DEKRA. Die Antwort vom TÜV kenne ich ja schon. :roll:

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