Hilfe bei Reifenwahl

Das Reifenforum für die K1200GT + K1300GT.

Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Maxell63 » 13.12.2011, 09:20

h.boesch hat geschrieben:
ich wiederhole das gerne immer wieder:

Freigabe ist für eine aktuelle BMW nicht notwendig!


Das wird durch Wiederholungen aber nicht richtig. In den Fahrzeugpapieren der K1300GT steht: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

Gruß Hartwig


das ist der Standard Eintrag der Zulassungsstelle. In der Betriebserlaubnis steht eben KEIN Reifenhersteller oder Typ !!!!!

Was will denn zbsp die Polizei sagen, wenn du behauptest, auf der GT war ein BT003 bei der Auslieferung drauf? Richtig!! Es kann nicht kontrolliert werden.. wie denn auch??????

Freigaben sind nur dann nötig, wenn im Schein ein Reifentyp oder Hersteller eingetragen ist !!!!!!!!!
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon h.boesch » 13.12.2011, 09:28

ich halte mich an das was im CoC steht ...
und da stehen nur die Reifengrössen (mit Index usw.) drin.

Das ist bei der K1300GT leider anders. Da sind auch die beiden vorgenannten Reifen (BT 021 und Z6) mit der vorgeschriebenen Zusatzkennung aufgeführt. Ich glaube nicht, dass man sich da (bei der K13GT !) irgendwie rausreden kann, wenn es keine zusätzliche Freigabe durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller gibt - wie z. B. für den BT 023GT.
Gruß Hartwig
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Stress » 13.12.2011, 09:39

Servus,

h.boesch hat geschrieben:
ich halte mich an das was im CoC steht ...
und da stehen nur die Reifengrössen (mit Index usw.) drin.


Das ist bei der K1300GT leider anders. Da sind auch die beiden vorgenannten Reifen (BT 021 und Z6) mit der vorgeschriebenen Zusatzkennung aufgeführt. Ich glaube nicht, dass man sich da (bei der K13GT !) irgendwie rausreden kann, wenn es keine zusätzliche Freigabe durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller gibt - wie z. B. für den BT 023GT.
Gruß Hartwig


nicht falsch - ich fahre eine K1300GT und bei mir steht nichts im CoC drin.
Schnapp dir einfach mal dein CoC (was du ja haben solltest) und schaue dort rein!
Stress
 

Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Stress » 13.12.2011, 10:11

Maxell63 hat geschrieben:..
Freigaben sind nur dann nötig, wenn im Schein ein Reifentyp oder Hersteller eingetragen ist !!!!!!!!!


Nein, es müsste im CoC ein getragen sein.
CoC = Certificate of Conformity = EG Übereinstimmungsbescheinigung= EU Betriebserlaubnis

Im "Schein" ist eine der zulässigen Bereifungen eingetragen.

Nehmen wir mal ein Auto als Beispiel:
Im "Schein" ist die Grösse der Winterbereifung eingetragen, im Sommer wird eine andere Reifengrösse und Breite fahren.
Kontrolliert nun die Rennleitung, werden sie im Sommer eine Abweichung zum Schein feststellen.
Anhand des CoC (welches in Kopie im Fahrzeug liegt) kann man aber jederzeit nachweisen, dass die Sommerbereifung gefahren werden darf.
Nicht anders verhält es sich ja auch bei anderen zugelassenen Grössen/Breiten, die man dann anhand der ABE nachweist.
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Holgi » 13.12.2011, 21:59

n`Abend,

ich verfolge die Diskussion hier mit viel Interesse, weil ich auf meine 2008er 1200 GT gerne den MPR 3B/MPR 3 aufziehen möchte, für den es bekanntlich weder von Michelin, noch von BMW irgendeine Bescheinigung gibt.

Ich habe nun mal in mein COC geschaut und finde dort folgendes:

Punkt 50. Bemerkungen:

No32: Reifenpaar. nur von einem Herst. zul.

und wie schon im Fahrzeugschein

Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten

Da das COC keine Reifenfabrikatsbindung enthält, gehe ich davon aus, das ich in der vorgeschriebenen Größe/Tragfähigkeit tatsächlich alles fahren darf, solange es von einem Hersteller ist.

Allerdings ist es auch seltsam, dass in der Betriebserlaubnis auf eine mögliche Reifenfabrikatsbindung in der - selbigen?- Betriebserlaubnis hingewiesen wird.

Grüße Holger
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon h.boesch » 13.12.2011, 22:59

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung enthält nicht alle Daten der Betriebserlaubnis. Die komplette Betriebserlaubnis ist ein Pamphlet mit 'zig Seiten und enthält Daten und Zeichnungen über alle Details des Motorrades. Und die beiden zum Zeitpunkt der amtlichen Abnahme freigegebenen Reifen stehen halt nur in der Betriebserlaubnis.

Hartwig
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Maxell63 » 13.12.2011, 23:39

h.boesch hat geschrieben:
ich halte mich an das was im CoC steht ...
und da stehen nur die Reifengrössen (mit Index usw.) drin.

Das ist bei der K1300GT leider anders. Da sind auch die beiden vorgenannten Reifen (BT 021 und Z6) mit der vorgeschriebenen Zusatzkennung aufgeführt. Ich glaube nicht, dass man sich da (bei der K13GT !) irgendwie rausreden kann, wenn es keine zusätzliche Freigabe durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller gibt - wie z. B. für den BT 023GT.
Gruß Hartwig


Freigaben sind nicht mehr notwendig. ABER:

wenn wie wohl bei Dir, Reifentypen im Schein stehen, brauchst du sehr wohl eine Freigabe.

Der Eintrag: "Reifenbindung gemäss Betriebserlaubnis beachten" schreibt die Zulassung immer rein und heisst: keine Reifenbindung notwendig, es müssen nur Maße, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex stimmen
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Holgi » 14.12.2011, 10:23

Hallo

h.boesch hat geschrieben:Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung enthält nicht alle Daten der Betriebserlaubnis. Die komplette Betriebserlaubnis ist ein Pamphlet mit 'zig Seiten und enthält Daten und Zeichnungen über alle Details des Motorrades. Und die beiden zum Zeitpunkt der amtlichen Abnahme freigegebenen Reifen stehen halt nur in der Betriebserlaubnis.

Hartwig


Kennt denn jemand eine Möglichkeit, an die vollständige Betriebserlaubnis heranzukommen?

Holgi
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon h.boesch » 14.12.2011, 11:21

BMW schreibt zu dem leidigen Thema unter anderem:
Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden

Ich werde mal versuchen, irgendwie oder irgendwo die EG-Betriebserlaubnis e1*2002/24*0217*07 für die K1300GT zu beschaffen. Mal sehen, was dort denn konkret drinsteht.
Oder hat die jemand?

Hartwig
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Holgi » 14.12.2011, 16:04

Hallo,

soweit es die 1200 GT betrifft, habe ich heute auf Nachfrage beim TÜV, Station Hannover-Döhren folgende Auskunft erhalten, nachdem der für Motorradreifen zuständige Mitarbeiter nach Abfrage diverser Nummern aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Ziffern 2 und 2.2) in seinen Daten nachgeschaut hat:

Für die K 1200 GT (K12S) gibt es keine Fabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis, d. h. solange Größe, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex mit den Angaben im Schein übereinstimmen und die Reifen nicht von verschiedenen Herstellern sind, könne ich auch mit Vollgummireifen zur Prüfung kommen, da gäbe es aus Sicht des TÜV keine Schwierigkeiten.

Ich werde es nächstes Jahr mit dem MPR 3B/MPR3 testen und berichten.

Schöne Grüße

Holger
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Christian GT » 14.12.2011, 18:33

Da erzählt auch echt jeder was anderes...bei der GTÜ ist man da anderer Meinung als ich nachgefragt hatte...

Was jetzt stimmt keine Ahnung. Da ich mit dem BT023 GT bis auf die Laufleistung sehr zufrieden bin, ist es mir zur Zeit aber auch relativ egal. Dafür hab ich eine Freigabe dabei und fertig.
Gruß Christian
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Maxell63 » 14.12.2011, 18:46

h.boesch hat geschrieben:
ich halte mich an das was im CoC steht ...
und da stehen nur die Reifengrössen (mit Index usw.) drin.

Das ist bei der K1300GT leider anders. Da sind auch die beiden vorgenannten Reifen (BT 021 und Z6) mit der vorgeschriebenen Zusatzkennung aufgeführt. Ich glaube nicht, dass man sich da (bei der K13GT !) irgendwie rausreden kann, wenn es keine zusätzliche Freigabe durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller gibt - wie z. B. für den BT 023GT.
Gruß Hartwig


in diesem Fall siehts leider schlecht aus..... wundere mich, dass da was drin steht... !??
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Maxell63 » 14.12.2011, 18:47

Wir lesen:

Reifenfabrikatsbindung
Einige Motorrad- und PKW-Hersteller schreiben im Fahrzeugschein ein Reifenfabrikat vor, wobei nicht nur bestimmte Reifengrößen, sondern auch nur bestimmte Reifenfabrikate und Ausführungen eingetragen und somit zugelassen wurden. Meistens handelte es sich um Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 230 km/h.Begründet wurde diese Maßnahme immer mit dem Argument der Sicherheit aufgrund von umfangreichen und vergleichenden Reifentests mit dem betroffenen Fahrzeug.

Diese Einschränkungen haben laut Deutscher Gesetzgebung nur für Sommerreifen gegolten. Es durften größengleiche Winterreifen (M&S) von anderen Reifenherstellern auf von Fabrikatsbindung betroffenen Fahrzeugen montiert werden.Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 und mit Wirkung ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission die bestehende Reifenfabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt.
Die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der seit August 1997 in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23, lassen keine Möglichkeiten für eine derartige Einschränkung zu.

Eine Fabrikationsbindung wäre demnach unzulässig und es kommen auch keinerlei Übergangsfristen zum Tragen. Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren von neuen Fahrzeugen ab sofort keine Reifenfabrikatsbindungen mehr eingetragen werden dürfen. Die derzeit noch vorhandenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlung zu betrachten. Diese Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung bedeutet gleichzeitig auch, dass nun der Fahrzeughalter, wie er ohnehin grundsätzlich für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen hat, auch dafür verantwortlich ist, dass bei der Verwendung von Reifen, die nicht der eingetragenen Ausführung entsprechen, keine Sicherheitsprobleme entstehen.

Es ist jedoch sehr zu empfehlen bei gewissen Fahrzeugherstellern wie: Porsche, Ferrari, BMW M, Mercedes AMG u.s.w., nach wie vor an die Empfehlungen oder den in den Fahrzeugpapieren noch eingetragenen Fabrikationsbindungen der Automobilhersteller zu halten. Auch wenn es sich nur noch um Empfehlungen handelt. Nur die Automobilhersteller selbst können bei diesem heiklen Thema die ganze Verantwortung übernehmen.

Ausnahme bei Motorrädern hinsichtlich der Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung: Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen dem Fahrzeughalter eine „Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers“ ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muss! Eine Änderungsabnahme durch eine Prüfinstanz ist dann nicht mehr erforderlich.


Wichtig ist der letzte Absatz, den ich Fett gedruckt habe:

Entscheidend ist hier das Wort "Abweichung".. BMW gibt keine Fabrikationsbindungen mehr vor, also kann es auch keine Abweichung geben.

Und der TÜV Hessen und BMW haben mir das genauso bestätigt !Keine Freigabe notwendig. Drauf machen, was von Grösse, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex im Schein steht. Fertig
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon h.boesch » 18.12.2011, 16:21

Hallo Maxell63,

da scheint es ja selbst bei BMW Mitarbeiter zu geben, die unterschiedliche Wissensstände zu dem Thema haben. Ich habe bei BMW um eine Kopie der Betriebserlaubnis für die K1300GT gebeten, um endlich selbst nachschlagen zu können, was zum Reifenthema eingetragen ist.

Am Freitag hat mich dann ein Mitarbeiter des BMW-Kundendienstes aus München in der Firma angerufen. Ich zitiere:
Die Betriebserlaubnis ist einige 100-Seiten stark und wird nur Behörden und TÜV / Dekra etc. zur Verfügung gestellt, dem Endverbraucher jedoch nicht. Ausdrücklich hat man mir auf erneute Rückfrage bestätigt, dass für die K1300GT eine Reifenbindung besteht und dass die beiden Reifenpaarungen BT21 und Z6 in der Betriebserlaubnis aufgeführt sind. Über diese beiden in der Betriebserlaubnis aufgeführten Reifenpaarungen hinaus dürfen auch andere Reifen gefahren werden, wenn es dafür eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers gibt (meines Wissens gibt es für die K1300GT nur eine Freigabe für den BT23GT). Andere Reifen oder Kombinationen sind nicht zulässig.

So, das war der Inhalt des Gespräches - und nun?

Gruß Hartwig
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Re: Hilfe bei Reifenwahl

Beitragvon Dirk1 » 19.12.2011, 07:28

Hallo guten Tag,
ich verfolge schön Zeit längerem dieses Thema Reifen,
auch ich habe mich beim TÜV Hessen und Dekra informiert,
beide gaben mir zur Auskunft das eine spezielle Reifenbindung nicht mehr gäbe,
so lang die Reifengröße eingehalten würde, und so lange von den Reifenherstellern eine Reifenfreigabe existiertwäre das vollkommen egal welche Reifenmarke man fährt, man bräuchte nur eine Reifenfreigabe für das entsprechende Motorrad.
Die linke zum Gruss
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Motorrad: K 1600 Gt Sport

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