Klar - das ist relativ schnell zu beantworten. Wenn eine Beleuchtung an ein Kraftfahrzeug (egal ob Auto oder Motorrad) montiert wird dessen Lichtwirkung auch nach aussen geht,dann wird eine TÜV-Zulassung benötigt um sie im öffentlichen Strassenverkehr nutzen zu dürfen. Oder die Lichtquelle hat eine E-Kennzeichnung, dann entfällt eine Prüfung.
Da ich beides nicht habe und es sich hierbei um eine private Bastelei handelt kannst du das AmbientLight offiziell nicht im Bereich der StVo nutzen. Aber genau dafür habe ich den Schalter montiert,um diese Entscheidung auch mal sehr kurzfristig zu treffen.