Wogenwolf hat geschrieben:Peter aus Bremen hat geschrieben:....Aber wehe, man macht selbst einen Ölwechsel. Dann ist gleich die Garantie futsch.
DAS wissen sie alle. Inklusive Belehrungen.
,,,,.
Ist das Offiziell???
Ich mache seit Jahren den Ölwechsel immer selber und mein Freundlicher hat noch nie etwas dagegen gesagt.
Man leitet hier von den Gegebenheiten in der Autoindustrie ab.
Im Gegensatz zu den Zweirädern ist das Prozedere in der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung, kurz GVO geregelt.
Diese GVO, die immer mal wieder neu verhandelt wird, regelt einfach gesagt die Role der freien Werkstatt im Zusammenspiel mit dn OEM Werkstätten.
Was und unter welchen Voraussetzungen darf in der freien Werkstatt gemacht (Wartung, Reparatur) werden um die Gewährleistungsrichtlinien nicht zu gefährden.
Grundsätzlich gesagt, müssen alle Arbeiten nach den original Vorgaben der OEM durchgeführt werden. Dies umfasst die Verfügbarkeit von Informationen (entweder über die OEM Portale oder über Publisher mit entsprechenden Verträgen) als auch die zu verwendenden Teile (original Teile oder matching Quality) und Flüssigkeiten (Öle, Bremsflüssigkeit).
Wird gegen diese Vorgaben verstossen, so kann der OEM de Gewährleistung verweigern.
Problematisch ist, dass manals Fahrzeughalter die Beweispflicht hat.
Dieses ganze Zusammenspiel ist aber eigentlich gut geregelt.
Trotzdem kommt es immer wieder zu aufwendigen und ärgerlichen Streitereien.
Was passiert, wenn ein Privatmann während der Gewährlestungszeit Hand anlegt, kann man sich vorstellen.
Nun projezieren wir das mal auf eine Zweiradwelt in der die GVO nicht gilt, weil Motorräder in deren Lesart nicht als Kraftfahrzeuge gelten.
Es gibt keine Verbände, die sich um das Zusammenspiel von freien und gebundenen Werkstätten kümmern.
Sprechen wir im Automobilbereich von ca. 16.000 freien und ca. 19.000 Markenwerkstätten, so ist die Anzahl im Zweiradbereich wesentlich geringer.
Da dies so ist (extrem wenig freie), existiert auch kein grossartiges Regularium.
Hersteller wie BMW, Suzuki, Honda und wahrscheinlich heute auch Ducati (Audi) werden sich inhouse wahrscheinlich auf die Mechanismen der GVO berufen. OEM Portale um original Informationen zu erhalten gibt es meines Wissens nicht.
Jetzt kommt dann der Privatmann, der an seiner BMW während der Gewährleistungszeit den Ölwechsel selbst durchführt.
Im Fall der Fälle muss dieser Privatmann beweisen, dass Öl entsprechend der Spezifikation verwendet wurde.
Selbst wenn dem so war, wird man sich auf de Vorgaben, Wartungen beim
durchführen zu lassen, zurückziehen.
Dieses Risiko sollte man kennen.