Wandlung Kaufvertrag

Die K1600B - K1600GT + K1600GTL + K 1600 Grand America im allgemeinen.
Alle Infos rund um die 6 Zylinder Tourer von BMW.

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon gifhouse » 14.06.2011, 15:49

tja.. wenn du die Funktionalität wilst die du da gewohnt bist wird dir nix anderes überig bleiben
Blauzahn wird das so in absehbarer Zeit nicht leisten können...
gifhouse
 

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon Jörgi » 14.06.2011, 15:55

gifhouse hat geschrieben:tja.. wenn du die Funktionalität wilst die du da gewohnt bist wird dir nix anderes überig bleiben
Blauzahn wird das so in absehbarer Zeit nicht leisten können...





Na ja , ich weiß nicht. Bei den anderen funzt es doch auch. Die wissen nur nicht wo Sie mit der Fehlersuche anfangen sollen. Das ganze ist ein High Tech Teil. Da braucht nur irgenwo ein Stecker nicht richtig sitzen, ein Kabebruch oder was auch immer.
Jörgi
 

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon gifhouse » 14.06.2011, 16:14

also so wie eine kabelanlage funktioniert, funktioniert es bei keinem der hier Blauzahn drinne hat...
Schon alleine der Umstand das du zwischen Radio und Gegensprechen umschalten musst... Dein Sozia diese Umschaltmöglichkeit nicht mal hat.
Keine Prioritätensteuerung... ständiges Akkuladen...
Das Gegensprechen beim Telefonieren bzw. bei Navidurchsagen nicht weggeschaltet wird usw. usw.

Für mich keine alternative zum Kabel..
gifhouse
 

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon mikels » 14.06.2011, 17:01

.... aber warum wollt Ihr unbedingt mit eurer Sozia sprechen während der fahrt, ich bin fro wenn ich mal meine Ruhe habe!

~mike
mikels
 
Beiträge: 488
Registriert: 24.03.2009, 20:41
Wohnort: Neuss
Motorrad: R1200RT, KTM 690 R

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon gifhouse » 14.06.2011, 17:02

mikels hat geschrieben:.... aber warum wollt Ihr unbedingt mit eurer Sozia sprechen während der fahrt, ich bin fro wenn ich mal meine Ruhe habe!

~mike


das ist das eine.... die blauen Flecken das andere... :roll:
und wenn ich meine Ruhe will fahr ich alleine :mrgreen:
gifhouse
 

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon Jörgi » 17.06.2011, 10:29

München schickt ein brandaktuelles Datenbussteuergerät.......schau mer ma :idea: Ein neuer Versuch, keiner weiß so richtig was es ist. :oops:
Jörgi
 

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon Achim » 20.06.2011, 10:51

Tourenfahrer hat geschrieben:..... Nach nunmehr fünf erfolglosen Versuchen das Audiosystem zu reparieren, ist es Ihnen nicht gelungen das dieses funktionsfrei arbeitet. .....


Scheinbar ist Ihnen gerade das gelungen.

Störungsfrei, okay, das haben sie nicht geschafft,

aber funktionsfrei ...... :mrgreen:

Egal, Hauptsache Du hast es 1:1 übernommen. :lol:
Gruss Achim

>klick Bild mich<

Bild
Benutzeravatar
Achim
 
Beiträge: 7176
Registriert: 31.03.2006, 14:26

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon arnold » 04.08.2011, 09:42

Hallo, Forumteilnehmer !
Wie bereits berichtet, habe ich an meiner K 1600 GT ( Kaufdatum: 29.06.2011 , Km-Stand: 3166 ) diverse Mängel angeführt ! Diese möchte ich nochmals nachfolgend anführen:
1. Starke Lastwechselreaktionen des Antriebs ( ca. 30 mm Spiel am Felgenumfang bei eingelegten 1. Gang ) !
2. Laute Schaltgeräusche des Getriebes !
3. Das ESA reagiert nicht mehr bei Einstellungen wie am Anfang ( die Federung ist zunehmend "hart" und "bockig" geworden ) ! Im "Comfortmodus" habe ich jetzt das empfinden, wie am Anfang im "Sportmodus" zu fahren !
4. Fahrzeug zieht immer nach links ( habe es ausgiebig getestet ( meine vorherige R 1200 RT hat auch bei längerer Strecke mit freihändig fahren diesen Mangel nicht gezeigt ) !
5. Lautes Pfeiffgeräusch des Motors ( besonders hörbar bei Drehzahlen von 2 - 3.000 U/min. ) !
6. Das Zündschloss steht in Zündstellung schief !
7. Das Navi steht schief im Gehäuse !
8. Sämtlich bestellten Zubehörteile ( ausser Schutzfolie für Kofferdeckel ), wie Sturzbügel, Koffertaschen und Sturzpads für Koffer, konnten bisher nicht geliefert werden ?!
Habe das Gefühl, ein "Montagsmoped" erwischt zu haben und bin sehr traurig und unzufrieden damit, wie Ihr sicher nachfühlen könnt ! Als älterer Fahrer ( werde am 18.08.2011 bereits 69 Jahre alt ), trifft es mich besonders hart - mein Wunschtraum, die K 1600 GT, hat mich nun bitter entäuscht und ich werde von meinem Rücktrittsrecht wohl Gebrauch machen ! Die Chance, das vor allem die Mängel unter 1-3 o.a. zur vollen Zufriedenheit beseitigt werden können, ist ja wohl gering ! Es ist deshalb besonders ein schwerer Entschluss, weil ich dieses Motorrad ( besonders aber der Motor ) für sehr gelungen halte, vom Konzept her und es mir auch viel Fahrspass bereitet ! Hätte auf den Rat einiger hören sollen, die vom Kauf eines "Prototyps" abrieten - aber hinterher ist man schlauer... ! Mein Händler hatte aber diese Zweifel zerstreut und nachdem er auch an einem Erfahrungsaustausch mit Probefahrten in Spanien im April 2011 teilgenommen hatte ( vom BMW - Werk organisiert ), hatte er keine Bedenken an die "ausgereifte Konstruktion!"
Mein Händler ist bereits informiert und der Bereichs - Kundendienstingenieur ebenso ( per E-Mail, ist z.Z. leider in Urlaub ) !
Nun eine Frage an Euch: Hat einer von Euch bereits ähnliches mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag versucht und auch durchgestanden ?!
Mit freundlichen Grüssen - Arnold
arnold
 
Beiträge: 28
Registriert: 19.05.2011, 15:15

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon Frankiboy » 04.08.2011, 09:59

Wandlung wegen eines nicht funktionieren Audiosystems? :shock:
Kann man das Audiosystem nicht wechseln lassen?
Frankiboy
 
Beiträge: 1063
Registriert: 26.05.2009, 12:52
Wohnort: Tübingen
Motorrad: K1200S bj9/2006

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon Mohikaner76 » 04.08.2011, 10:04

Frankiboy hat geschrieben:Wandlung wegen eines nicht funktionieren Audiosystems? :shock:
Kann man das Audiosystem nicht wechseln lassen?


Von Audio steht doch da gar nix?
...
arnold hat geschrieben:1. Starke Lastwechselreaktionen des Antriebs ( ca. 30 mm Spiel am Felgenumfang bei eingelegten 1. Gang ) !
2. Laute Schaltgeräusche des Getriebes !
3. Das ESA reagiert nicht mehr bei Einstellungen wie am Anfang ( die Federung ist zunehmend "hart" und "bockig" geworden ) ! Im "Comfortmodus" habe ich jetzt das empfinden, wie am Anfang im "Sportmodus" zu fahren !

...
Die Chance, das vor allem die Mängel unter 1-3 o.a. zur vollen Zufriedenheit beseitigt werden können, ist ja wohl gering !
...
Nun eine Frage an Euch: Hat einer von Euch bereits ähnliches mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag versucht und auch durchgestanden ?!
Mit freundlichen Grüssen - Arnold
Gruß Marc
K1200R
6,5L/100Km
Michelin Pilot Power3 120/70F 190/50R
Bild Bild
Benutzeravatar
Mohikaner76
 
Beiträge: 5317
Registriert: 21.04.2011, 14:01
Wohnort: Raum Tübingen - Rottenburg
Motorrad: K1200R

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon Lachgummi » 04.08.2011, 10:23

Ich habe mal einen 5er BMW gewandelt. Daher weiß ich, dass es nicht ganz einfach ist.

Prinzipiell musst du dem Hersteller drei mal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben - und zwar für jeden einzelnen Mangel.
Erst wenn er nach dem dritten Mal nicht beseitigt wurde, dann hast du als Kunde die Wahl ob Wandelung oder Minderung.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass du wandelst, weil das Fahrzeug sehr viele gravierende Mängel hat.
So war es bei meinem 5er.
Aber ich sehe keine gravierenden Mängel. Versteh mich nicht falsch. Die sind schon gravierend, wenn man den Preis betrachtet.

Lastwechselreaktionen, Schaltgeräusche und Pfeifen des Motors sind keine gravierenden Mängel. Vor allem nicht, wenn sie dir nachweisen, dass das jede 16er hat.

Bei meinem 5er hatte ich damals unter anderem den Ausfall des Motors und zwar während einem Überholvorgang mit echtem Gegenverkehr. Und die Wandelung ging trotzdem nur sehr widerwillig durch.

Versuch doch mal von einem Rechtsanwalt eine fachmännische Einschätzung zu bekommen bevor du loslegst.
Der Lachgummi
Benutzeravatar
Lachgummi
 
Beiträge: 5224
Registriert: 03.07.2009, 12:36
Motorrad: MultiStrada

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon Lachgummi » 04.08.2011, 12:40

Beim ESA-Mangel hast du bestimmt Recht, Andi.
Aber weise doch einen ESA-Mangel erst mal nach. Es ist doch (zumindest bis jetzt) nur ein "gefühltes" Nichtfunktionieren.
Der Lachgummi
Benutzeravatar
Lachgummi
 
Beiträge: 5224
Registriert: 03.07.2009, 12:36
Motorrad: MultiStrada

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon Ralle » 04.08.2011, 12:47

Lachgummi hat geschrieben:Beim ESA-Mangel hast du bestimmt Recht, Andi.
Aber weise doch einen ESA-Mangel erst mal nach. Es ist doch (zumindest bis jetzt) nur ein "gefühltes" Nichtfunktionieren.



Wenn das ESA nicht funzt ist das ne super Sache. Das hatte ich bei meiner ADV auch schon.
Aussage Verkäufer, es funktioniert,
Aussage Meister, es funktioniert
Aussage Reiseingenieur BMW, es funktioniert

Es hat aber eben nicht funktioniert und da ich nen sehr feinen Popometer hab, wußte ich daß ich Recht habe.
Ab in eine andere Werkstatt, da hat der Meister alles ausgelesen. Alle Parameter waren gleich, egal bei welcher Einstellung. Somit war die Fehlfunktion nachgewießen und die Teile wurden gewechselt.

Manchmal muß man eben hartnäckig sein. :evil:
Gruß aus dem Neckartal

Ralle
Ralle
 
Beiträge: 9789
Registriert: 04.08.2004, 08:52
Wohnort: Heilbronn im schönen Neckartal
Motorrad: RR, GS-LC, Speedy

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon Lachgummi » 04.08.2011, 13:04

Ralle hat geschrieben:
Lachgummi hat geschrieben:Beim ESA-Mangel hast du bestimmt Recht, Andi.
Aber weise doch einen ESA-Mangel erst mal nach. Es ist doch (zumindest bis jetzt) nur ein "gefühltes" Nichtfunktionieren.



Wenn das ESA nicht funzt ist das ne super Sache. Das hatte ich bei meiner ADV auch schon.
Aussage Verkäufer, es funktioniert,
Aussage Meister, es funktioniert
Aussage Reiseingenieur BMW, es funktioniert

Es hat aber eben nicht funktioniert und da ich nen sehr feinen Popometer hab, wußte ich daß ich Recht habe.
Ab in eine andere Werkstatt, da hat der Meister alles ausgelesen. Alle Parameter waren gleich, egal bei welcher Einstellung. Somit war die Fehlfunktion nachgewießen und die Teile wurden gewechselt.

Manchmal muß man eben hartnäckig sein. :evil:


ABer jetzt geh mal in die Werkstatt, sag dass du wandeln möchtest und damit du einen Grund zum Wandeln hast, sollen sie dir gefälligst die fehlerhaften ESA-Werte auslesen.
Ich glaube da musst du deinen :) schon sehr gut kennen, damit er das macht.
Der Lachgummi
Benutzeravatar
Lachgummi
 
Beiträge: 5224
Registriert: 03.07.2009, 12:36
Motorrad: MultiStrada

Re: Wandlung Kaufvertrag

Beitragvon Volker » 04.08.2011, 13:59

Andi#87 hat geschrieben:Also ESA ist deffinitv ein funktioneller Mangel und nach 2 maliger Nachbesserung ein Wandlungsgrund. Das Pfeifen wohl eher weniger und das Spiel im Antriebsstrang ist strittig.

Wandlung ist in sofern heftig, weil BMW genau weis, wieviel sie dir für die Nutzung abziehen dürfen. Die Summe ist (gelinde gesagt) Sittenwiedrig. :roll:
Angenehmer wird es, wenn du draufzahlst (den Wertausgleich) und eine neue Maschine bestellst....

So oder So tät ich diesbezüglich nichts ohne Anwalt machen :?



Ich habe 2005 eine K1200R "gewandelt". Alles in Allem war das rel. einfach, wenn man die Regeln kennt und einhält. Daher immer einen Anwalt einschalten, dies wird u.a. von der ADAC Rechtsschutz übernommen.

Der Nutzungsausgleich war übrigens erfreulich dezent und in keiner Weise überzogen. Ich für meinen Teil kann nur sagen: der Kauf eines Motorrades ist zwar emotional stark belastet, aber am Ende auch nur ein Vertrag mit geschludeten Leistungen. Wenn dieser nicht erfüllt wird, tritt man vom Vertrag zurück. Einfach. Ohne Beschimpfungen, schlechtes Gefühl o.ä.

Ich bin dem Händler jedenfalls als Auto- und Motorradkunde erhalten geblieben. Dies ist für den betreffenden Händler sicher auch nicht unwichtig.

Volker
Die Freiheit des Motorradfahrens besteht nun mal darin, selbst zu bestimmen, ob man durch Unvermögen oder übertriebenen Ehrgeiz aufs zu voll genommene Maul fliegt.

Jo Soppa, Dezember 2003 in mo
Benutzeravatar
Volker
 
Beiträge: 202
Registriert: 13.04.2005, 11:15
Wohnort: Region Basel
Motorrad: S1000RR, S1000R

VorherigeNächste

Zurück zu K 1600 GT - K 1600 GTL - K 1600 B - K 1600 Grand America -

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 82 Gäste

BMW-Motorrad-Bilder |  K 1200 S |  K 1300 GT |  K 1600 GT |  K 1600 GTL |  S 1000 RR |  G 650 X |  R1200ST |  F 800 R |  Datenschutzerklärung |  Impressum