Leistungsmangel - K 1600 GT

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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon Tourenfahrer » 14.10.2019, 12:31

Nur zur Info
da gab es mehrer Urteile zu dem Thema
Die Rechtssprechung ist da eindeutig auf der Seite der Kunden

2012
Kammergerichts Berlin (Az.: 23 U 15/11)
Kernsatz
Die Motorleistung sei für die Kaufentscheidung regelmäßig von wesentlicher Bedeutung.

2010
Landgericht Wuppertal 2010 (AZ: 16 O 134/08).
Kernsatz
Minderleistung von mehr als 10 Prozent = „erheblichen Mangel“ der den Kunden zum Vertragsrücktritt berechtigte.

Dann ist noch wichtig
Pflichtverletzung im Sinne von § 323 BGB
Jetzt ist Sie weg weg ,und ich bin wieder allein allein
mal sehen was kommt
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon Banshee76 » 14.10.2019, 13:37

Aramis13 hat geschrieben:Falls sich nach dem Einfahren und der ggf. erforderlichen Getriebemaßnahme tatsächlich ein eklatanter Leistungsmangel zeigen sollte, werde ich vermutlich wieder zu nachfolgernder Lösung greifen:

https://www.turboperformance.de/chiptun ... ..../23258

Ich habe dies selbst seinerzeit bei einer KTM-Adventure sehr erfolgreich praktiziert.

...

Viele Grüße
Bernd


Ist nur die Frage ob die diesen Leistungszuwachs (175 PS) aus dem gedrosselten Motor auch rauskitzeln können...
Das wären fast 20 Prozent Leistungssteigerung ohne Eingriff in die "Mechanik". Kommt drauf an, wieviel sie am Auspuff geändert haben bei der Euro Norm Umstellung...
Grüße aus Thüringen

Jens
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon Dirk1 » 14.10.2019, 13:55

Tourenfahrer hat geschrieben:Nur zur Info

Landgericht Wuppertal 2010 (AZ: 16 O 134/08).
Kernsatz
Minderleistung von mehr als 10 Prozent = „erheblichen Mangel“ der den Kunden zum Vertragsrücktritt berechtigte.

Dann ist noch wichtig
Pflichtverletzung im Sinne von § 323 BGB



Also alle auf den geeichten Leistungsprüfstand und alle die mehr als 10 % abweichen auf zu BMW.

Ich bin da mit euch einer Meinung wenn ich für 160 PS zahle, dann möchte ich das auch haben.Aber das betrifft auch alle andere Marken und Fahrzeuge. Ich kann mir vorstellen das im Einzelfall bei dem man mehr als 10 % abweicht, durchaus Erfolgschancen hat.
Allerdings steht auch irgendwo hier geschrieben
Haftungsausschluss:
Jeder Verkäufer muss gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in dem vereinbarten Zustand ist.

Ob die K am Zeitpunkt der Übergabe die 160 PS nicht brachte kann man nur sehr schwer nachweisen, oder ???

Also alle auf den Prüfstand ,und wer unter die 144 PS kommt auf zum Rechtsanwalt.

Leute fahrt euere Motorrad und habt Spaß daran.
Die linke zum Gruss
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon thobi » 14.10.2019, 15:26

Moin
Habe da mal eine Frage...
Wann habt ihr gemerkt, das es 17 PS weniger sind
2012 oder 17 oder 19?
Gruß
Thobi
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon topolino_rosso » 14.10.2019, 15:32

Tourenfahrer hat geschrieben:Minderleistung von mehr als 10 Prozent = „erheblichen Mangel“ der den Kunden zum Vertragsrücktritt berechtigte.


Ja, bei unsanzgemäss baldiger Prüfung nach Übernahme der Kaufsache und sofortiger Anzeige des Mangels. Aber doch nicht, nachdem man sich schon 1, 2 oder gar 3 Saisons lang an ihr erfreut und xtausend km zurückgelegt hat? Gilt danach der Leistungsmangel nicht als längst akzeptiert? Zumal uns Foristen schon seit längerem bekannt ist, dass die aktuellen K16 um die 10% weniger Leistung haben. Jemand hat sogar mal gefrotzelt, den Schaltautomaten baue man nur ein, um das Leistungsdefizit zu übertünchen :mrgreen: :mrgreen:

Mit dem Nachweis der Arglist seitens BMW könnte man diese zeitliche Beschränkung aufheben. Wie diesen Nachweis erbringen? Gelingt er aber, schuldet man Ersatz für die zwischenzeitliche Verwendung. Es könnte sich darum eine deutlich reduzierte Rückzahlung ergeben. Und wie diese verwenden? Wieder eine neue K16 (mit 140 PS) kaufen? Und wie wollte man einen weiteren Schaden nachweisen, der durch dieses Leistungsmanko verursacht wurde?

Ich geh mal davon aus, dass eure Antworten auf diese und weitere Fragen längst bereit liegen, womöglich habt ihr auch gleich nach der Übernahme den Mangel angezeigt. Aber dann bleibts dabei: eine Rückabwicklung ist wohl nicht in eurem Sinn, und einen weiteren Schaden wird es nicht geben. Vielleicht gibt es eine Genugtuung von BMW dafür, dass ihr angelogen worden seid.
Zuletzt geändert von topolino_rosso am 14.10.2019, 16:17, insgesamt 2-mal geändert.
Beste Grüsse aus dem Säuliamt
Hans

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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon HaJoRid » 14.10.2019, 16:10

thobi hat geschrieben:Moin
Habe da mal eine Frage...
Wann habt ihr gemerkt, das es 17 PS weniger sind
2012 oder 17 oder 19?
Gruß
Thobi


2018 nach Neukauf. Heißt Modell ab 9/16.
Gruß Hans
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon HaJoRid » 14.10.2019, 16:21

topolino_rosso hat geschrieben:
Tourenfahrer hat geschrieben:Minderleistung von mehr als 10 Prozent = „erheblichen Mangel“ der den Kunden zum Vertragsrücktritt berechtigte.


Ja, bei unsanzgemäss baldiger Prüfung nach Übernahme der Kaufsache und sofortiger Anzeige des Mangels. Aber doch nicht, nachdem man sich schon 1, 2 oder gar 3 Saisons lang an ihr erfreut und xtausend km zurückgelegt hat? Zumal uns Foristen schon seit längerem bekannt ist, dass die aktuellen K16 um die 10% weniger Leistung haben. Jemand hat sogar mal gefrotzelt, den Schaltautomaten baue man nur ein, um das Leistungsdefizit zu übertünchen :mrgreen: :mrgreen:

Mit dem Nachweis der Arglist seitens BMW könnte man diese zeitliche Beschränkung aufheben. Wie diesen Nachweis erbringen? Gelingt er aber, schuldet man Ersatz für die zwischenzeitliche Verwendung. Es könnte sich darum eine deutlich reduzierte Rückzahlung ergeben. Und wie diese verwenden? Wieder eine neue K16 (mit 140 PS) kaufen?


Hallo Hans,
ich habe den Mangel, wenn auch erst nur mündlich, vom Anfang der ersten Km bemängelt. Schriftlich nach 6 Monaten. Wenn BMW erst nach so langer Zeit reagiert, ist das meiner Meinung nach nicht mein Problem. Ich gehe auch nicht von einer Wandlung aus, da man hier von wissentlichem Betrug ausgehen sollte.

Die Aussage des Gebietsleiters, nach dem Leistungstest einer Maschine aus unserer Region, hieß : das liegt an der Software, die neu geschrieben werden muß. Dieses dauert aber bis ins Frühjahr. in dieser Zwischenzeit ist nichts passiert.
Da erst auf massiver Nachfrage wieder der Stein ins Rollen gekommen ist, stehen wir jetzt an diesem Punkt.

Der Mangel ist ja so gut vertuscht worden, dass es ja nur die Fahrer bemerkt haben, die schon ein Modell vor 9/16 gehabt haben.
Gruß Hans
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon Hightower » 14.10.2019, 16:23

thobi hat geschrieben:Moin
Habe da mal eine Frage...
Wann habt ihr gemerkt, das es 17 PS weniger sind
2012 oder 17 oder 19?
Gruß
Thobi


Der Leistungsmangel wurde, in meinem Fall, kurz nach der Übernahme festgestellt.
Das war 4/2018 nach der Einfahrtphase. Ich hatte aber die Hoffnung das nach ein paar
tausend Km sich alles einläuft und das dann die Leistung zur Verfügung steht.

Dem war leider nicht so.

Also ab zum freundlichen, der einen Puma aufgemacht hat mit einem netten Schreiben
von mir, das nach München gesendet wurde. Am gleichen Tag im September 2018 wurde
die Leistungsüberprüfung von München angeordnet. Das niederschmetternde Ergebnis
kennt ihr ja. Daraufhin wurde mir zugesagt den Mangel zu beseitigen.

Ergo, der Mangel ist schon seit September 2018 bekannt und bis vor kurzem ist nichts geschehen.
Erst nach einigem hin und her erklärte mir der Freundliche das es in absehbarer Zeit keine
Lösung zur Mangelbeseitigung gibt.

Da uns Kai Uwe fundierte Urteile zum besten geben konnte wäre es interessant zu wissen um wie
viel der Kaufpreis gemindert werden kann, wenn man die 16er weiterfahren möchte bzw. bei einem
Wiederverkauf finanziell schadlos bleibt auf Grund der Minderleistung.

Sicherlich gibt es darüber auch Urteile ?

Hat da einer Info ?
Gruss Ralf ( Hightower )
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon haherman » 14.10.2019, 16:32

Guten Mittag,
Zum nachdenken:
Seit Aug wieder ein neue GT (meiner funfte und weiss deshalb wie die an muss fuhlen ;-) . nach 2000km hat die DTC warnung geblinkt,( in der 1 und 2 gang bis 4000 umdr/min.)dies hat ung. 100km gedauert aber war dann wieder spontan vorbei.Seitdem glaube ich viel weniger leistung zu haben, vor allem beim ausbeschleunigen von haarnadel kurve kann man dass spurren.Ich fahre fast immer auf dynamic mode, aber dies fuhlt jetzt noch weniger an als die "rain"mode.
Kann es sein dass die software sich selber "zuruck schraubt??
Haben noch mehr K1600 fahrer die DTC warnung gehabt??? und wieder weggegangen??
Bin noch nicht bei meiner BMW dealer gewesen
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon topolino_rosso » 14.10.2019, 16:48

Hightower hat geschrieben:Da uns Kai Uwe fundierte Urteile zum besten geben konnte wäre es interessant zu wissen um wie
viel der Kaufpreis gemindert werden kann, wenn man die 16er weiterfahren möchte bzw. bei einem
Wiederverkauf finanziell schadlos bleibt auf Grund der Minderleistung.


Das ist ja irgendwo im richterlichen Ermessen, ich glaube nicht, dass es direkt anwendbare Präjudizurteile gibt.

Die Urteile, die Kai-Uwe genannt hat, werden von Google gefunden. Das 1. (Kammergerichts Berlin (Az.: 23 U 15/11)) habe ich aufgerufen: es ging um den Bundesverband Verbraucherzentrale gegen Google wegen deren Nutzungsbedingungen und umfasst 20 Seiten (!). Da es mich nicht direkt betrifft, habe ich mir nicht die Mühe genommen, es zu studieren. Immerhin fällt auf, dass der Bundesverband Verbraucherzentrale auf Kosten der Steuerzahler prozessiert und darum auch Grosse in den Instanzenweg ziehen kann.

Die beiden anderen Urteile habe ich daraufhin nicht einmal gesucht.
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon buddy » 14.10.2019, 16:49

Guten Abend zusammen,

ich sehe das so, alle die mit Ihrer K16 auf dem Prüfstand waren müssen beim Verkauf die minder PS angeben und bekommen weniger Kohle! Die anderen können sich hinter BMW verstecken.
buddy
 

Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon Hightower » 14.10.2019, 17:04

topolino_rosso hat geschrieben:
Hightower hat geschrieben:Da uns Kai Uwe fundierte Urteile zum besten geben konnte wäre es interessant zu wissen um wie
viel der Kaufpreis gemindert werden kann, wenn man die 16er weiterfahren möchte bzw. bei einem
Wiederverkauf finanziell schadlos bleibt auf Grund der Minderleistung.


Das ist ja irgendwo im richterlichen Ermessen, ich glaube nicht, dass es direkt anwendbare Präjudizurteile gibt.

Die Urteile, die Kai-Uwe genannt hat, werden von Google gefunden. Das 1. (Kammergerichts Berlin (Az.: 23 U 15/11)) habe ich aufgerufen: es ging um den Bundesverband Verbraucherzentrale gegen Google wegen deren Nutzungsbedingungen und umfasst 20 Seiten (!). Da es mich nicht direkt betrifft, habe ich mir nicht die Mühe genommen, es zu studieren. Immerhin fällt auf, dass der Bundesverband Verbraucherzentrale auf Kosten der Steuerzahler prozessiert und darum auch Grosse in den Instanzenweg ziehen kann.

Die beiden anderen Urteile habe ich daraufhin nicht einmal gesucht.


Danke für deine Mühen.
Gruss Ralf ( Hightower )
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon Hightower » 14.10.2019, 17:06

haherman hat geschrieben:Guten Mittag,
Zum nachdenken:
Seit Aug wieder ein neue GT (meiner funfte und weiss deshalb wie die an muss fuhlen ;-) . nach 2000km hat die DTC warnung geblinkt,( in der 1 und 2 gang bis 4000 umdr/min.)dies hat ung. 100km gedauert aber war dann wieder spontan vorbei.Seitdem glaube ich viel weniger leistung zu haben, vor allem beim ausbeschleunigen von haarnadel kurve kann man dass spurren.Ich fahre fast immer auf dynamic mode, aber dies fuhlt jetzt noch weniger an als die "rain"mode.
Kann es sein dass die software sich selber "zuruck schraubt??
Haben noch mehr K1600 fahrer die DTC warnung gehabt??? und wieder weggegangen??
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Einfach mal bei BMW den Fehlerspeicher auslesen lassen.
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon thobi » 14.10.2019, 17:34

Moin
Da muss ich doch mal nachfragen wo ein kostenloser Leistungsprüfstand steht damit ich nachmessen lassen kann.
Wenn ich mir vorstelle das ich 17 Ps weniger habe, wie schnell geht dann das Moped mit mehr Ps ab und der Reifenverschleiss und Benzinverbrauch winkG
Gruß
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Re: Leistungsmangel - K 1600 GT

Beitragvon topolino_rosso » 14.10.2019, 18:04

Hightower hat geschrieben:Ergo, der Mangel ist schon seit September 2018 bekannt und bis vor kurzem ist nichts geschehen.
Erst nach einigem hin und her erklärte mir der Freundliche das es in absehbarer Zeit keine
Lösung zur Mangelbeseitigung gibt.


Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass das geht. Der K16-Motor wurde über Jahre entwickelt auf den damals besten Kompromiss aus Leistung, Laufeigenschaften, Verbrauch, Abgas usw. Wenn man bei so einem System wo etwas mehr verlangt, muss man woanders etwas weniger in Kauf nehmen. Sprich: will man noch sauberere Abgaswerte, kann die Leistung darunter leiden (und die Wärmeabgabe offenbar auch). Das ist mit der Umstellung auf Euro4 offenbar geschehen. Ich bin überzeugt: die haben monatelang versucht, die alten Leistungswerte hinzubekommen. Aber es ging halt nicht, und das Budget erlaubte vielleicht keine tiefere Änderungen am Motor (z.B. Einzelrohreinspritzung), oder die Wärmeproblematik verhinderte sie (das wäre noch komplizierter geworden). Andere Hersteller haben deswegen einfach auf den europäischen Markt verzichtet (nicht auch die FJR 1300?).

Der einzige heikle Punkt dabei ist, dass BMW den Leistungsverlust verschwiegen hat. Hätten sie ihn kommuniziert, wäre die K16 wohl schwerer verkäuflich geworden. Dazu war sie aber noch zu wenig lang im Markt.

Was täte ich, wäre ich BMW? Ich würde entsprechende Ansprüche möglichst lang und aufwendig abwehren. Und wenn doch einer zu störrisch ist oder bevor die Sache in weiteren Kreisen publik wird, würde ich halt einige tausend € auszahlen.
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