HaJoRid hat geschrieben:Hi Leute,
wie sieht das aus, wenn ihr einen 4 k Fernseher gekauft und bezahlt habt und nur ein 3 K bekommen habt ?
Verfahrt ihr dann auch so ?
Moin,
ich habe heute auch den Getrieberückruf meiner 2017 GTL bekommen...
Dann habe ich dieses Thema hier gefunden, der Aufhänger für eine gewisse Unzufriedenheit...
Den 4K Vergleich finde ich fast passender, als die Erdbeeren einige Beiträge später.
Wer 4K kauft, weiß dass es so gut wie kein Filmmaterial dafür gibt, aber "nice to have"...
So ist es auch im Prinzip mit der K16... es gibt nur wenig Situationen, wo man "echte" 160PS braucht.
Im wesentlichen wird man Fahren.. und da reichen auch weniger als 100PS, die momentan benötigt werden .
Und da fast jeder hier auch Autofahrer ist, dankenden die meisten doch auch solche Probleme in der 4-rädigen Abteilung.
Das beste Beispiel (neben der Schummel-software beim Diesel) ist doch die vielfach sichtbare und dokumentierte Differenz zwischen Prospektverbräuchen und dem Kraftstoffkonsum in der Praxis neuerer Autos ab 2011..
Auch hier gab den einen oder anderen Prozess, wo das Fz. wegen des Mehrverbrauches zurückgenommen werden musste.
Aber das sind Einzelfälle, im großen und ganzen haben 100.000e Autofahrer die Falschangaben im Prospekt "geschluckt"...
Nicht viel anders verhält es sich in diesem Fall: Der Mangel ist bekannt, den Mangel aber aufkommensneutral abzustellen gelingt nicht, bliebe also nur die Wandlung, die einem mit der Nutzungspauschale über die viel zu kurze Laufleistpungsanrechnung zunichte gemacht wird.
Da müsste erstmal ein anderer Wert erstritten werden, eh da Verbraucherrechte wirksam und mit einem echten Nachteilsausgleich greifen. Und Verbraucherrechte in Kombination mit Kraftfahrzeugen, das ist ja auch so eine Never-ending-story.
Siehe alleine der Begriff "Nutzungsentschädigung" nach gefahrenen Km vs. zu erwartender Laufleistung.
Um das Fernseherbeispiel zu bemühen: Jeder neue TV hat auch einen Betriebsstundenzähler, zieht einem der Händler im Reklamations & Tauschfall für die "FernSEHstunden" eine Nutzungsentschädigung ab...?
Die Regel ist doch innerhalb der Gewährleistumgsfrist, wenn nicht reparabel, der Tausch in Neu...
Das suchste beim KFZ vergebens...
Die Regierenden in unserem Lande haben sich schon seit Jahren zum willfährigen Helfershelfer einer übermächtigen Autolobby gemacht, immer wieder auch sichtbarer Inkompetenz der Verkehrsminister vertreten, die letztlich viel zu hoch angesetzte "Emissions/Sprit Einsparziele" lediglich auf dem Papier vermelden konnten, aber quasi durch "Mutti" Generalabsolution erfahren haben
("Sie schaffen das...")
Und es gibt ne Reihe von (legalen) "Tricksereien" zur (Fast-nicht-möglichen-) Einhaltung von Normen, die heute notwendiger Bestandteil der Prospekte und Fahrpraxis sind.
Neben dem Thema Leistungskastration ("optimiertes Motormanagement") und Verbrauch, finden sich da "verkürzte Serviceintervalle",
erhöhte Ölwechselmengen und absurde ÖL-Spezifikationen (mit Preisen beim Händler von >30,--/liter), Extratouren ("Regenerationsfahrten") beim Partikelfilter, AdBlue Nachfüllorgien usw...
Und dann kommen (aus der Sicht von BMW) ein paar Dutzend K16 Treiber und heulen rum...
Ich glaube in dem Fall hier verfährt BMW nach dem Motto:
"Was juckt es die (deutsche) Eiche, wenn sich die Sau dran reibt?"
Schönes Wochenende.