Genau Hans,
hier geht es nicht um Chip-Tuning (ViennaK) oder „Abstraktionsvermögen“ und niemand behauptet, die Probleme aus der Abgasgesetzgebung als Betrug deklarieren zu wollen, wie Bernd schreibt.
Deshalb kann ich alle anderen, die hier in diesem Fred schreiben, gut verstehen.
Ich versuche es mal (halbwegs) mit Fakten:
(Alle Angaben ohne Gewähr!)
Mangel:
Ein Sachmangel (§ 434 BGB) liegt vor, wenn der verkaufte Gegenstand
-nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. -eine andere als die vereinbarte Sache ist.
-sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
-sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.
-nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist,
und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
-nicht der Werbung des Verkäufers oder Herstellers entspricht. -in zu geringer Menge geliefert wurde.
-durch den Verkäufer (seine Gehilfen) unsachgemäß montiert wurde.
-mit einer mangelhaften Montageanleitung geliefert wurde.
Haftungsausschluss:
Jeder Verkäufer muss gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in dem vereinbarten Zustand ist.
Der Haftungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer/Hersteller einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat....
Hier könnte es uns, z. B. beim Wiederverkauf der Maschine (wie Thomas schreibt) auch treffen.
Deshalb liegt, meiner Meinung nach, schon der Tatbestand der arglistigen Täuschung in betrügerischer Absicht nahe.
Weil BMW „Falschangaben zur Leistungsangabe des Produktes“ macht, sein Produkt (K 1600 , Euro4) damit bewirbt und die Kunden somit vorsätzlich/arglistig täuscht.
Vor allem, weil das Produkt schon im neuwertigem Zustand ab Werk -noch in der Gewährleistung/Sachmangelhaftung- bereits diese „Mängel“ aufweist!
Was mich dabei auch wundert, BMW verschafft sich durch diese Angaben (160 PS) und unlautere Werbung (nächster Rechtsbruch) bis heute einen Wettbewerbsvorteil, und andere Hersteller reagieren nicht....
In anderen Branchen wird i.d.R. nicht so lange gefackelt und dem Mitbewerber wären schon längst Abmahnungen ins Haus geflattert......
Interessant wäre auch zu wissen, was die Verbraucherschutzzentrale zu diesem belegbaren „Verstoß“ unternehmen würde....
Sorry, aber das musste ich jetzt auch mal los werden, weil es mich letztendlich auch betrifft.
LG Spaßbiker