Bei der angegebenen Minderleistung von 138 PS liegt sicher ein Sachmangel vor.
Das allerdings ohne anwaltliche Unterstützung erfolgreich durchzufechten wird - vorsichtig ausgedrückt - schwierig.
Solls was geben muss man die Sache strategisch angehen und ein realistisches Prozessziel vor Augen zu haben. Zum Bsp. die Überführen der BMW-AG München der arglistigen, vorsätzlichen Täuschung - eher unwahrscheinlich.
Dann über einen Anwalt Fristsetzung zur Mängelbehebung. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird man aller Voraussicht nach versuchen mit dem Anwalt zu "dealen". Sofern hierbei kein befriedigendes Ergebnis erzielt werden kann - Visier runter und horrido.....
Ich habe das vor einigen Jahren erfolgreich gegen Audi durchgefochten (nein, keine Abgasthematik). Auch hier war händlerseitig zunächst die Aussage "Anwälte, nein so etwas brauchen wir doch nicht, das regeln wir genausogut unter uns". Im nachhinein konnte ich mir nur gratulieren, mich nicht darauf eingelassen zu haben. Merke: die Gegenseite operiert immer mit Juristen...
Ein, wie ich finde, sehr verbraucherfreundliches Urteil u. s.. Es handelt sich hier zwar um einen PKW, allerdings sollte das Urteil auf ein Kraftrad adaptierbar sein.
LG Nürnberg-Fürth v. 06.06.2014: Unzureichende Motorleistung als Sachmangel
https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6199.phphttps://openjur.de/u/691437.htmlWas Turboperformance betrifft, möchte ich nach einem heutigen Telefonat sagen - eher nicht. Mehrleistung wird durch die Veränderung des Zündzeitpunktes / Zündwinkels generiert. Super Plus wird notwendig. Und nein, eine Rückrüstung auf Euro3, so was machen wir nicht - und ich brauche so etwas nicht.
Wenn man also ernsthaft und nachvollziehbar/nachweisbar unzufrieden sein sollte - ich bin es nach der rumpeligen SuperDuke GT derzeit wirklich nicht - sollte man nicht zu lange herumfackeln und die Angelegenheit stringent durchziehen.
Viele Grüße
Bernd