Hallo,
hat jemand eine Lösung wie ich die Zusatzscheinwerfer mit dem TFL zusammen einschalten kannß
Danke
Gruß
ViennaK hat geschrieben:Bei manchen Fahrzeugen ab 2017 je nach Softwarestand lässt sich das TFL mit den Nebelampen schalten. Zugelassen ist diese Variante meiner Kenntnis nach nicht und wird üblicherweise bei software updates auch deaktiviert.
Bei meiner 2018 habe ich dafür gesorgt, dass bei aktuellem SW die Kombination TFL und Nebelscheinwerfer funktioniert, da ich die Lichtsignatur für sehr aufällig und damit sicher halte. Allerdings wurde ich bei einer Verkehrskontrolle darauf hingewiesen dass diese Kombo nicht zulässig sei. Oh well......
MichiC hat geschrieben:Ist es denn nicht so das man Nebelscheinwerfer jederzeit in Verbindung mit dem Stand- oder Abblendlicht einschalten darf? Vorne ja hinten nur bei unter 50m Sichtweite?
Heinrich 58 hat geschrieben:Hallo,
wenn du eine Antwort hast, teil sie bitte mir auch mit.
Gruß
Heinrich
ViennaK hat geschrieben:Bei manchen Fahrzeugen ab 2017 je nach Softwarestand lässt sich das TFL mit den Nebelampen schalten. Zugelassen ist diese Variante meiner Kenntnis nach nicht und wird üblicherweise bei software updates auch deaktiviert.
Bei meiner 2018 habe ich dafür gesorgt, dass bei aktuellem SW die Kombination TFL und Nebelscheinwerfer funktioniert, da ich die Lichtsignatur für sehr aufällig und damit sicher halte. Allerdings wurde ich bei einer Verkehrskontrolle darauf hingewiesen dass diese Kombo nicht zulässig sei. Oh well......
Stoppelhopser hat geschrieben:Auszug aus der Bedienungsanleitung MJ 2017 (gültig ab 06/2017):
Taste 1 betätigen, um das Tagfahrlicht einzuschalten. Die Kontrollleuchte für das Tagfahrlicht leuchtet.
Das Abblendlicht, das vordere Standlicht und der Zusatzscheinwerfer werden ausgeschaltet.
MJ 2018 (gültig ab 08/2017) und jünger:
Taste 1 betätigen, um das Tagfahrlicht einzuschalten. Die Kontrollleuchte für das Tagfahrlicht leuchtet.
Das Abblendlicht und das vordere Standlicht werden ausgeschaltet.
Hiernach besteht die Möglichkeit der Aktivierung der Zusatzscheinwerfer zusammen mit dem
Tagfahrlicht erst ab MJ 2018.
Stoppelhopser hat geschrieben:@Hobbytourer NOM:
In Deinem Profil steht doch, dass Deine GTL Baujahr 02/2018 ist. Und meines Wissens ist
die Anpassung zur gemeinsamen Nutzung des TFL mit den Nebelscheinwerfern ab MJ 2018
(also ab 2.ter Jahreshälfte 2017) implementiert worden (siehe unten). Dann müsste das
bei Deiner doch funktionieren? Oder verstehe ich da was falsch?
Ich zitiere mich hierzu mal selber:Stoppelhopser hat geschrieben:Auszug aus der Bedienungsanleitung MJ 2017 (gültig ab 06/2017):
Taste 1 betätigen, um das Tagfahrlicht einzuschalten. Die Kontrollleuchte für das Tagfahrlicht leuchtet.
Das Abblendlicht, das vordere Standlicht und der Zusatzscheinwerfer werden ausgeschaltet.
MJ 2018 (gültig ab 08/2017) und jünger:
Taste 1 betätigen, um das Tagfahrlicht einzuschalten. Die Kontrollleuchte für das Tagfahrlicht leuchtet.
Das Abblendlicht und das vordere Standlicht werden ausgeschaltet.
Hiernach besteht die Möglichkeit der Aktivierung der Zusatzscheinwerfer zusammen mit dem
Tagfahrlicht erst ab MJ 2018.
Und die Antwort an mich mit Bezug auf eine geänderte rechtlichen Ausgangslage kann auch nicht greifen. Nachstehend ein Auszug aus der StVO mit Ausfertigungsdatum 06.03.2013, der nach meiner Recherche bis heute so gültig ist.
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Ich denke mal, da ist in der kurzen Zeit irgendwas verbockt worden.
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