Freigaben?

Reifenabteilung der K1600B - K1600GT - K1600GTL - K 1600 Grand America.
Freigaben - Erfahrungen etc.

Freigaben?

Beitragvon rene0411 » 26.12.2011, 11:31

Hallo & Frohe Weihnachten noch !
Hat jemand schon eine Liste der Freigaben für die GT?Habe mal bei Conti geschaut,dort gibt es zwar eine GT Ausführung (Reifen)aber nicht in der Größe die benötigt wird.
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Re: Freigaben?

Beitragvon K1600GT Driver » 26.12.2011, 12:02

Hallo Rene,
die Freigaben findest du auf den BMW Seiten.
Gruß Andy
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Re: Freigaben?

Beitragvon rene0411 » 26.12.2011, 12:14

Hallo Andy,habe ich schon aber nichts gefunden und die Seite von BMW ist so gähnend langsam!
Grüße Rene
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Re: Freigaben?

Beitragvon K1200R_Wip » 26.12.2011, 12:47

Äquivalent siehe Beitrag von Maxell im Thread http://www.bmw-k-forum.de/viewtopic.php?f=18&t=20146.
Entscheidend ist der Satz "Reifen gemäss Betriebsanleitung".

Jörg
Halben Tacho Abstand, mach ich. Mein Tacho hat einen Durchmesser von 10cm ...
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Re: Freigaben?

Beitragvon TMRider » 29.12.2011, 19:14

Andi#87 hat geschrieben:
rene0411 hat geschrieben:Hallo Andy,habe ich schon aber nichts gefunden und die Seite von BMW ist so gähnend langsam!
Grüße Rene


Es gibt von BMW für die K1600XX nur noch Empfehlungen. Keine "Freigaben" mehr.

Grösse und Traglastindex müssen stimmen und dann darfst du fahren was willst du.

(benutz mal die Suchfunktion)



Eine kleine Ergänzung aus zulassungsrechtlicher Sicht gibt es bei der K 16XX aber noch.
Das Reifenpaar darf nur von einem Hersteller sein.
Seit dem zunehmenden Ersatz der rein nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnis durch europäische EG-Typgenehmigungen
bestehen die Betriebserlaubnis und die Zulassungsdokumente aus drei Dokumenten. Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung als Kerndokument umfasst die ausführliche Typbeschreibung mit allen Informationen, die die eigentliche Betriebserlaubnis umfassen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit abgespeckten Informationen zur eineutigen Identifikation der Fahrzeuges dient dem Eigentumsnachweis. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist am Fahrzeug mitzuführen und enthält widerum einen anderen Umfang an Informationen, die z.B. bei der Kontrolle durch die Polizei oder bei der HU wichtig sind.

Da die Auflage der EG Übereinstimmungsbescheinigung Feld 50, beide Reifen nur von einem Hersteller zu nehmen (also keine Mischbereifung z.B. Metzeler/Bridgestone), nicht in den Fahrzeugschein Feld 22 übernommen wurde, kann selbst das nicht einmal bei einer Kontrolle nachvollzogen werden. Verboten bleibt es aber trotzdem, da es sich hier um einen Übertragungsfehler zwischen den Dokumenten handelt und es definitiv Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. (Bei den K 12GT und K 13 GT sind die Auflagen korrekt in die Zulassungsdokumente übertragen worden!)
Alles andere bleibt in dem Rahmen erlaubt (Reifenabmessungen, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex), den Andi aufgezeigt hatte .

+
EG Typ K 1600 Gt 1-3.jpg

EG Typ K 1600 Gt 4-5.jpg

schein K 1600 GT.jpg
Gruß Thomas


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Re: Freigaben?

Beitragvon Dillinger » 29.12.2011, 22:16

Hallo Zusammen,
Bereifungsmöglichkeiten und Hintergründe stehen hier:http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html?content=http://www.bmw-motorrad.de/de/de/services/tyres/tyres_main.html&notrack=1.

Gesetzliche Grundlage hier:http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html

Das Phrasenschwein sagt:" Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" Formaljuristisch heisst das, solange nicht passiert kostet es auch nichts. "Fakten schaffen Klarheit und Rechtssicherheit"

Im Schadensfall jedoch, sucht man (Immer die Versicherung) einen Grund gar nicht, bzw. oder nur Teilweise den Schaden zu regulieren. Ist z.B bei den Winterreifen so. Fährst du setzt ohne und es gibt einen Unfall hasst Du ggf
automatisch 50% Teilschuld!
Schadensfälle sind heute meistens nicht eindeutig. So hat der Richter bei der Mischbereifung immer einen Grund gegen dich. Wenn Dir das die Sache aber wert bzw. egal ist, fahr halt so weiter mit der Mischbereifung.

Mit einem Knöllchen bei einer PK hast du wegen diesem Umstand (Mischbereifung) sicher nicht zu rechnen.

Bei so einem Luxusmotorrad hast Du einen Bonus und du hast auch keine orangene Tafel drann mit den bekannten Nummern.

Beste Grüsse
Dillinger
Viele Grüsse
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Re: Freigaben?

Beitragvon TMRider » 30.12.2011, 13:55

Hallo Zusammen,

ich war nur erstaunt einen solchen Fehler mal bei meinem Privatfahrzeug zu entdecken. Ich arbeite nämlich in einem Bereich einer großen Bundesbehörde, die für den eigenen Bereich rechtlich dem Kraftfahrtbundesamt gleichgestellt eigene Betriebserlaubnisse erteilt und die Fahreuge mit einem eigenen Kennzeichen zulässt. Basis für unsere eigenen Betriebserlaubnisse sind EG-Typgenehmigungen, ABE's, TÜV - und DEKRA-Gutachten und für unsere "Spezialfahrzeuge" oder Umbauten die Gutachten unserer eigenen Sachverständigen.
Mein job ist es jetzt. jeden Tag diese Unterlagen (mit Masse allerdings Gutachten ) auf Unstimmigkeiten zu überprüfen. Die Fehlerquote bei Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse von TÜV und DEKRA ist erschreckend hoch. Es arbeiten auch überall nur Menschen (Man möge mir jetzt und für alle Zukunft alle meine Schreibfehler verzeihen :D )
EG-Typgenehmigungen von Fahrzeugen, die ja bereits eine Betriebserlaubnis haben, gehen bei uns normalerweise ungeprüft durch, es sei denn bei Begutachtungen nach technischen Änderungen stellen wir durch Zufall fest, dass der Hersteller offensichtlich etwas anderes bescheinigt als gebaut hat.

Sollten wir also jemals eine K 1600 GT beschaffen und zulassen, würde in unserem Fahrzeugschein die Auflage mit einem Reifenhersteller für beide Reifen drin stehen, weil sich ja irgendein Sachverständiger bei der Auflage was dabei gedacht haben muß.

Daher muß ich vieleicht mein Aussage präzisieren.
Wer sich da also beim KBA oder bei BMW beim erstellen der Datenbank bzw. des Briefes verschrieben hat weiß nur der entsprechende Bearbeiter und ist ersteinmal für zivile deutsche Motorradfahrer unwichtig.

Für K 16XX die in Deutschland erstmalig zugelassen worden sind, ist der letzte Verwaltungsakt mit dem Fahrzeugschein ohne Auflage bindend. Denn nur das kann der Kraftfahrer, die Polizei und der Prüfer bei der Hauptuntersuchung nachvollziehen.

Bei der Versicherungsfrage muß erst einmal die Ursächlichkeit der Bereifung an dem Unfall unabhängig von der Zulassung nachgewiesen werden.
Bei Sommer/Winterbereifung ist die Rechtsprechung bereits seit 1988 sehr eindeutig, weil auch fahrpysikalisch sehr eindeutig nachzuweisen.

Die EG-Übereinstimmungserklärung wird erst wieder interessant, wenn die Maschine woanders eine neue Zulassung bekommen soll, z.B. bei Behörden wie uns oder bei Weiterverkauf ins Ausland.

In diesem Zusammenhang würde mich mal interesieren, was in den Zulassungsbescheinigungen unserer Kameraden aus Österreich, der Schweiz, Frankreich oder Italien drin steht.
Gruß Thomas


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Re: Freigaben?

Beitragvon Walter-M » 30.12.2011, 14:05

Also in Österreich steht im Zulassungschein folgendes Absatz !

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Re: Freigaben?

Beitragvon TMRider » 30.12.2011, 18:23

Walter-M hat geschrieben:Also in Österreich steht im Zulassungschein folgendes Absatz !

Bild


Vielen Dank für die Antwort Walter,

da die österreichische Zulassung auf Basis der geleichen europaweit gültigen EG-Typgenehmigung wie in Deutschland erfolgt, erhärtet sich mein Verdacht des Übertragungsfehlers bei der Datenbankerstellung für deutsche KFZ-Briefe.

Kaufe ich jetzt eine gebrauchte K 16XX aus Österreich und lasse diese in Deutschland zu, kann es passieren, dass bei manueller Übernahme der Daten für Brief und Schein die Reifenherstellerauflage plötzlich auch im deutschen Fahrzeugschein auftaucht. der dürfte dann auch keine hersteller mehr mischen.

Aber das eine ist das Zulassungsrecht im Sinne der Verkehrssicherheit durch Polizei und Prüfer nachvollziehbar und das andere ist das gesprochene Recht im Sinne der Erbsen zählenden Auszahlungsverhinderer der Versicherungen.

Will man dort nach eventuellen Unfällen keinerlei Angriffsfläche für potentielle Minderungen von Schadensersatzansprüchen bieten, sollten man sich bei unserer K 16XX entweder an die Empfehlungen von BMW oder an Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller halten wie sie von unserem Administrator in einen anderen Thread zusammengetragen werden.

viewtopic.php?f=43&t=20216

Für diese Freigaben wurde das Fahrverhalten der Reifen auf der entsprechenden Maschine ausführlich getestet und nachgewiesen. Es trägt auch jemand mit seiner Unterschrift dafür die Verantwortung, dass das so ist.
Im Gegensatz zu Selbstversuchen mit nicht getesteten Reifenpaarungen kann das dann auch eine Versicherung nicht mehr aushebeln.
Gruß Thomas


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Re: Freigaben?

Beitragvon K1200R_Wip » 30.12.2011, 20:11

Ich habe dazu eine Frage: was macht es eigentlich für einen Sinn, ein Reifenpaar eines Herstellers zu nehmen?
Das ein Reifen der für VR und HR zusammen entwickelt wurde eine gleiche Mischung und eine entsprechend gleiches Profil aufweist, macht Sinn.
Aber wenn ich die Einschränkung habe, von einem Hersteller zu nehmen, kann ich vorne Reifen A und hinten Reifen B aufziehen lassen. Zwei Reifen, die ggf. nicht auf ein gemeinsames Zusammenspiel hin entwickelt wurden. Was macht es da noch für einen Unterschied, ob es nun derselbe Hersteller ist oder nicht?

Jörg
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Re: Freigaben?

Beitragvon Maxell63 » 30.12.2011, 21:19

keinen.

habe früher an meiner Kawa ZX12R Reifen verschiedener Hersteller gefahren, weil das die mit Abstand harmonischste Paarung war...
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Re: Freigaben?

Beitragvon gifhouse » 31.12.2011, 01:06

also ich lese da keine Herstellerbindung raus...
Steht doch nur da das VR & HR von einem Hersteller sein müssen...
es wird aber auch hier nur die Reifendimension usw. benannt... aber keine Markenbindung
gifhouse
 


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