CSA2

Reifen, Freigaben Erfahrungen.

Re: CSA2

Beitragvon Ralle » 16.08.2012, 11:15

MorpheusRGBG hat geschrieben:2900km für nen reifen ist aber auch nicht gerade die Welt....


Wenn der letzte nur 1700 Kilometer hiel, schon :wink:
Gruß aus dem Neckartal

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Re: CSA2

Beitragvon Igi » 16.08.2012, 11:54

Ralle hat geschrieben:
MorpheusRGBG hat geschrieben:2900km für nen reifen ist aber auch nicht gerade die Welt....


Wenn der letzte nur 1700 Kilometer hiel, schon :wink:


da lohnt ja das vom Hof fahren gar nicht :lol:
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Re: CSA2

Beitragvon Ralle » 16.08.2012, 11:56

Ich möchte keinen der mit der RR mit diesem Reifen erlebten 1700 Kilometer missen.
Ausser den, der mich den Karton kostete vielleicht :oops: :mrgreen:
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Re: CSA2

Beitragvon MorpheusRGBG » 16.08.2012, 12:52

Ralle hat geschrieben:Ich möchte keinen der mit der RR mit diesem Reifen erlebten 1700 Kilometer missen.
Ausser den, der mich den Karton kostete vielleicht :oops: :mrgreen:


Aber trotzdem recht wenig....:)

Was sollte der den km auf der K1300R halten? Sollten aber doch mehr als 2700km sein. ;)
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Die Antwort lautet Bier, aber wie war die Frage nochmal?
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Re: CSA2

Beitragvon Smarty » 16.08.2012, 12:54

Der S20 Hinterradreifen hielt bei mir 2.900Km ... der CSA2 soll merklich länger halten ... liest man so ...
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Re: CSA2

Beitragvon Geronimo » 15.09.2012, 14:25

Hallo zusammen,

also ich kann "Maxell63" nur recht geben.

Hab mal beim KBA zwecks Reifenbindungen für meine K1300R (EZ 2012) nachgefragt und folgende Antwort + einen Auszug aus der Genehmigung e1*2002/24*0217*09 erhalten.

Zitat:

"Sehr geehrter Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage.

Zu den Aufgaben der Abteilung Fahrzeugtechnik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört dieErteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteilenach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Diese sind in den Regelwerken derStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den Richtlinien der EuropäischenGemeinschaft (EG-RL) und den Regelungen der United Nation Economic Commission forEurope (UNECE-R) festgelegt.
Diese Betriebserlaubnisse und Typgenehmigungen werden für reihenweise hergestellteFahrzeuge und Fahrzeugteile erteilt. Einzelfahrzeuge und bereits im Verkehr befindlicheFahrzeuge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des KBA.
Gerne möchte ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten einige Hinweise geben:
In der Anlage übersende ich Ihnen einen Auszug aus der Genehmigung e1*2002/24*0217*09für das BMW Motorrad Typ K125 zur Information.
Dem Punkt 5.2 können Sie die Bereifung (Reifenklasse, Reifengröße und maximaleTragfähigkeit) entnehmen. Eine Reifenfabrikatsbindung besteht nicht.Es sind Reifen zulässig, die den Größen und Tragfähigkeiten der Genehmigung entsprechen.Zu beachten ist, dass das Reifenpaar von einemHersteller verwendet wird.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
XXXX XXXXXXXXXXXX"


Genehmigung e1*2002/24*0217*09
Beim Punkt 5.2 (Bereifung) stehen folgende Angaben ohne Hinweis auf eine Reifenfabrikatsbindung:

Achse1 Reifengöße
120/70 ZR17 M/C (58W)
Achse1 Felgengröße
MTH2 3,50x17

Achse2 Reifengöße
190/55 ZR17 M/C (75W)
Achse 2 Felgengröße
MTH2 6,00x17

Achse2 Reifengöße
180/55 ZR17 M/C (73W)
Achse 2 Felgengröße
MTH2 5,50x17

Gruß
Martin
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Re: CSA2

Beitragvon Maxell63 » 15.09.2012, 18:38

Danke für die Info Martin, ziemlich ähnlich hat es Continental in einer Mail mir gegenüber ja auch formuliert. Wobei man es manchen gar nicht glaubhaft beweisen kann. Die bleiben immer noch an den Freigaben kleben :)
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Re: CSA2

Beitragvon Geronimo » 16.09.2012, 20:13

So schauts aus.

Finde den Satz "Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig" wie er in der COC steht aber auch ein Witz.
Dann dürfte man z.B. vorne nen Metzeler Z1 fahren und hinten nen Racetec Interact K3.
Wäre bestimmt ne harmonische Bereifung ;-)

Aber ne Bereifung mit Diablo Rosso 2 und Sportec M5 wäre dann nicht erlaubt...
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Re: CSA2

Beitragvon Maxell63 » 17.09.2012, 11:23

stimmt absolut!! Wobei Freigaben doch genauso wenig stringent und logisch sind. Beispiel: Für den Pipo 2CT gibt es keine Freigabe für die K12S, weil die "Flanken zu weich" sind. Man darf den nur in der Sonderkennung fahren. Auf der K13 ist er frei gegeben. Ausserdem haben aber Fahrer von z bsp ZX12R eine Eintragung für den Pipo. Bei einer war ich selbst dabei: der TÜV Prüfer ist im Hof vom Reifenhändler einmal im Kreis gefahren und hat die Dinger eingetragen. Ganz toll!

Das ist doch alles totale Verarsche und nur Geldmacherei. Die sollen diesen ganze Freigabequatsch einfach vollkommen abschaffen. Was soll mit einem modernen Markenreifen auch passieren? Das sich eine K13 auf einmal aufschaukelt oder unfahrbar wird, wenn man einen "nicht freigegebenen" Reifen fährt? ? Das ist doch lächerlich. Das sind alles Geschichten von vor 20 oder 30 Jahren. Und es wird ja sowieso kein verantwortlicher Fahrer auf seine K13 auf einmal vorne einen Stollenreifen montieren und hinten einen K3..... Ich kann keinen Sinn hinter den Freigaben sehen. Und auch das Bundesautobahn Argument ist doch keins. Zumindest schützt einen auch eine Freigabe nicht. Bei mir hat sich bei einer Hochgeschwindigkeitsfahrt die Lauffläche eines S20 angefangen zu lösen, da hat die K13 dann mächtig gependelt - und der hat eine Freigabe. Der Reifen ist aber "vollständig ok".....

BMW hat das eben auch erkannt, dass Freigaben für den A..... sind :)
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