Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Reifen, Freigaben Erfahrungen.

Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon Oswald Kolle » 02.01.2014, 17:56

Hallo.

Endlich tut sich mal was :D
Hier gibts die Reifenfreigabe für die K1300S/R z.B. für den Angel GT!
Zudem ist noch die Freigabe für den Roadtec Z8 M/O dabei, glaube die gab es vorher auch noch nicht.

Link Freigabe K 1300 S
Link Freigabe K 1300 R

Gruß & frohes Neues
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon Peter aus Bremen » 10.01.2014, 07:50

Das wurde aber auch Zeit! plemplem
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon trx850 » 13.02.2015, 19:35

Ubrigens wolte ich einen Pirelli Angel GT montieren 180 er der ist scheinbar in Deutschland nicht zugelassen der 190 er aber schon. Ich frage mich warum, und montiere Sie trotzdem ist ein prima reifen von einen guten Hersteller, sehe dass Problem nicht.
Warum dieser Unterschied ??? scratch
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon K1200R_Wip » 13.02.2015, 20:22

trx850 hat geschrieben:Ubrigens wolte ich einen Pirelli Angel GT montieren 180 er der ist scheinbar in Deutschland nicht zugelassen der 190 er aber schon. Ich frage mich warum, und montiere Sie trotzdem ist ein prima reifen von einen guten Hersteller, sehe dass Problem nicht.
Warum dieser Unterschied ??? scratch


Es besteht ja schon ein Unterschied zwischen z. B. der K13S und der K13R bei Reifenzulassungen. Es ist möglich, dass ein Reifen für die S zugelassen ist, für die R nicht. Es könnte ja ein (geringfügig) anderes Verhalten bei z. B. bestimmten Geschwindigkeiten auftreten.
In Deutschland ist man eben (so auch eine weit verbreitete Meinung) sehr gründlich bei solchen Dingen. Und das hat zwei Seiten.

Auf der einen Seite ist es recht nervig wenn man sich selber durch Vorschriften etc. durchkämpfen muss.
Anderseits kannst du hier deine Teemaschine i. d. R. auch dann noch gefahrlos ausschalten, wenn das Wasser schon aus dem Bereich der Heizplatte blubbernd herausdampft. Ich habe auch schon von Menschen andere Nationalität gehört, dass diese uns um die ganzen Normen und Vorschriften beneiden: "Ihr kauft (eine Schraube, eine Tür, ...) und das passt."
Und abgesehen von dem Punkt Sicherheit ist Standardisierung auch ein Garant für viel weniger Probleme in ablaufenden Prozessen ...
Aber natürlich kann es auch einfach nur Nerven und Unverständnis bringen.
(Sorry, da kommt der QM Mensch aus mir raus).

Jörg
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon JustMe » 13.02.2015, 20:35

Um es ganz einfach zu sagen ...

Die K13er haben keine Reifenbindung (siehe Zulassung),

Fahr einfach was Du möchtest.

Zögerliche Zeirgenossen wählen eben von Reifenherstellern getestete Reifen cofus
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon K1200R_Wip » 13.02.2015, 20:57

Es gab zu dem Thema "Zulassung" ja schon einige Diskussionen (auch hier im Forum).
Zu diesem Thema gibt es viele Meinungen, interessant finde ich dabei die Tatsache, dass ich - trotz dessen dass ich mich lange mit dem Thema beschäftigt habe - noch nirgendwo eine explizite, verifzierbare und verbindlich offizielle Aussage gefunden habe, dass eine Bindung nicht existiert.
Eigentlich steht überall so etwas wie "... daraus kann man interpretieren ...", "... kann man so verstehen, dass ..."

Nimmt man z. B. das Dokument http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradrei ... _29840.pdf, so steht dort auf Seite 5 "Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet auf eine Reifenbindung hin."

Es wäre schön keine Interpretation sondern eine explizite Aussage zu finden, dass eine Bindung nicht existiert. Offiziell von einem Rechtsanwalt, einer Behörde, ...
Aber die habe ich bisher nicht gefunden.

Daher habe ich mich entschieden auf die Reifenbindung zu achten. Ansonsten befürchte ich im Falle eines Problems ("Unfall", ...) den Versicherungsschutz zu riskieren. Und dann brauche ich nie wieder arbeiten gehen ...

Jörg
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon Vessi » 13.02.2015, 21:04

seh ich genau so, jörg...zumal es dort wirklich genügend auswahl gibt...
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon Chucky1978 » 14.02.2015, 08:36

Ich denke Trx850 wird weniger Probleme mit der Fabrikatsbindung oder Reifenfreigabe haben, sondern schon abseits davon Probleme bekommen.

Eine andere Größe aufzuziehen, als in den Papieren (Teil1, Teil2 und CoC) eingetragen ist, ist ohne ABE, EInzelabnahme und Eintragung sowieso nicht legal unabhängig von Fabrikat und Profil.
Die Eintragung einer anderen Reifengröße sofern möglich liegt nach Aussage von diversen Leuten die es getan haben bei round abound 100€ (70€ TÜV und 20€ Eintragung)
einen 190er gegen einen 180er aufzuziehen ist also abseits von Diskussionen der Fabrikatsbindung. Es sei den der 180er wäre auch in den Papieren eingetragen. Fahrer unter anderem einer alten Yamaha FJ1200 machen das öfters in
Verbndung mit anderer Schwinge, um sich moderne Reifen aufziehen zu können.

Eine Mail/Brief von KBA von Oktober 2007
http://www.pagenstecher.de – Unterschiedliche Hersteller ??

Sehr geehrter Herr XXX,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

Sie beanstanden, dass bei Ihrem Fahrzeug in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen ist »Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten«. Dieser Eintrag soll den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Aus sicherheits- und verkehrstechnischen Belangen ist diese Information wichtig und beachtenswert. Auch bei Verkehrskontrollen führt dieser Hinweis keineswegs zu Unsicherheiten. Da bei Verkehrskontrollen die Polizeibeamten vor Ort den Beweis führen müssen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht mit den Vorgaben übereinstimmen, stoßen die Kontrollorgane schnell an ihre Grenzen. Nach eigenen Angaben kann die Polizei in solchen Fällen nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Dann aber sind Folgemaßnahmen nicht notwendig und deshalb rechtswidrig. Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht.

Sollten Sie dennoch auf die Herausnahme diese Satzes hinsichtlich der Reifenfabrikatsbindung bestehen, müsste die Zulassungsbehörde die Ausführung in der ZB I (Nr. 2.2, 4. bis 8. Stelle) Ihres Fahrzeugs ausnullen. Ist dies geschehen, kann der Satz »Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten« herausgenommen werden. Das Herausnehmen der Ausführungsschlüsselnummer hat jedoch zur Folge, dass bei einer zukünftigen Wiederanmeldung höhere Gebühren anfallen.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Karin Klitzke

Kraftfahrt-Bundesamt
Federal Motor Transport Authority
Sachgebiet 415, Typdatenerstellung
Fördestr. 16, DE-24944 Flensburg
Postanschrift: DE-24932 Flensburg


Aussage vom TÜV Nord zu diesem Thema
http://www.tuev-nord.de/de/tuning-anbau ... n-2989.htm

Wann dürfen Sie von der Reifenbindung abweichen?
Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann Sie von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abweichen dürfen:

- Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.

- Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1

- Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen.


Antwort einer EU-Kommision von Juni 2000
http://www.bikerunion.de – Markenbindung bei Reifen: Europa ruft Deutschland zur Ordnung !

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission
16. Juni 2000

Die rechtlichen Bestimmungen betreffend die technischen Anforderungen an Reifen und deren Montage sind in der Richtlinie 97/24/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen1 enthalten.

Die Kommission wurde über Reifentypbeschränkungen für bestimmte in Deutschland hergestellte Personenkraftwagen unterrichtet. Nach einem Briefwechsel mit der Kommission haben die deutschen Behörden der Kommission eine Mitteilung vom 29. Februar 2000 übermittelt, in der die Typgenehmigungsbehörden angewiesen werden, diese Typbeschränkungen künftig nicht mehr in die Fahrzeugpapiere aufzunehmen.In der Mitteilung wird ferner erklärt dass die bestehenden, in den Fahrzeug­unterlagen eingetragenen Typbeschränkungen ohne jegliche Rechtswirkung sind.

Nach Ansicht der Kommission ist die Festlegung von Reifentypen für Krafträder gleichermaßen unannehmbar. Die Kommission wird sich mit den deutschen Behörden in Verbindung setzen, um die Lage zu klären.
Gruß Ingo
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon Peter_KL » 14.02.2015, 10:15

JustMe hat geschrieben:Um es ganz einfach zu sagen ...
Die K13er haben keine Reifenbindung (siehe Zulassung),
Fahr einfach was Du möchtest.

Wuerde ich auch sagen. Ich habe gar keinen Fahrzeugschein wie man ihn bei Euch kennt, nur etwas vergleichbares zum Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis. Nirgendwo ist ist ein Reifenfabrikat erwaehnt, und wenn ich recht erinnere, auch in dem Handbuch nicht. Nur die Dimensionen.

Der :) hat mir beim Kauf auch nichts weiter gesagt, aber das hat bei meinem :) nichts zu bedeuten, der ist meist von keiner Ahnung getruebt.

Gruss!
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon Vessi » 14.02.2015, 10:25

aber es kommt immer wieder vor, dass der eine oder andere reifen nicht
so gut mit dem moped harmoniert...z.b. die 1190 in verbindung mit dem kurven-abs...

daher sind die reifenempfehlungen einfach nur gute tipps...
ob man diese beherzigt muss jeder selber wissen...
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon LohriS » 14.02.2015, 16:34

Zudem ist noch die Freigabe für den Roadtec Z8 M/O dabei, glaube die gab es vorher auch noch nicht.


Die Freigabe gibt es schon länger, habe den zweiten Satz Z8 M/O drauf.

Gruß Claus
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon trx850 » 19.02.2015, 19:37

Bin ich froh nicht in Deutschland zu wohnen,der reifen hat fur Holland die gefragten masse und darf hier ohne probleme montiert werden, keine extra papiere usw. Auch fur meine versicherung gibt es keine probleme den der Reífen past.
Und auch wenn ich in Deutschland fahre ist das kein Problem.
Holland ist natuurlijk auch keine dritte welt, und mit al die 60 strassen sehr verkehrssicher.
Ubrichens denke ich ist ein billigreifen gefahrlicher als der Angel GT, nachste woche geht er auf dem Moped.
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon K1200R_Wip » 20.02.2015, 13:09

trx850 hat geschrieben:Bin ich froh nicht in Deutschland zu wohnen...


46446 ist aber doch noch Deutschland?
Gaaaanz knapp, aber ist noch?
http://de.wikipedia.org/wiki/Emmerich_am_Rhein

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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon Peter aus Bremen » 24.02.2015, 14:40

trx850 hat geschrieben:Bin ich froh nicht in Deutschland zu wohnen,der reifen hat fur Holland die gefragten masse und darf hier ohne probleme montiert werden...

Wenn ein Reifen keine Freigabe erhält, hat das schon seinen Grund.
Das machen die nicht, um Dich zu ärgern.
Du kannst natürlich aufziehen, was Du willst.
Ich hoffe nur, dass Du, wenn auf Grund eines Reifenproblems ins Rutschen kommst, alleine bist und mir nicht entgegen kommst.
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Re: Reifenfreigabe Angel GT & Roadtec Z8 M/O

Beitragvon Balu » 25.02.2015, 13:05

Hallo, Peter
ich glaube, das siehst du ein bißchen sehr eng. Nur wegen eines Reifens, der nicht vom Hersteller für ein bestimmtes Motorrad "freigegeben" (also eher "empfohlen") wurde, kommt er bestimmt nicht ins Rutschen.
Die Reifentechnik heutzutage hat massive Fortschritte gemacht - wie wäre wohl ein Reifen, der zwar zugelassen, aber mit der Technik der 90er Jahre hergestellt wurde? Was sagst du dann zu z.B. SuMo-Umbauten (von Original 90/90-21 auf 120/70-17, egal, welcher Reifenhersteller)?
Bei den Herstellerempfehlungen geht es halt um die Harmonie zwischen Reifen und Motorrad. Mal etwas besser, mal etwas schlechter - aber doch nie brandgefährlich.

Nix für ungut.
Gruß
Balu
 

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