Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Reifen, Freigaben Erfahrungen.

Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon goood » 31.05.2011, 13:21

wie siehts denn mit dem Pirelli Diablo Rosso II aus? Hat man da schon was gehört? Hab meinen PP nämlich komplett zerstört auf dem Nürburgring und brauchn neuen :?
liebste Grüße aus dem schönen Rheinland
Chris

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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon Maxell63 » 05.06.2011, 17:15

ist nicht frei gegeben. Leider. Denke aber, ich werde ihn mal probieren.....
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon goood » 06.06.2011, 18:05

Maxell63 hat geschrieben:ist nicht frei gegeben. Leider. Denke aber, ich werde ihn mal probieren.....


Danke Dir für die Antwort. Ich weiß gar nicht wie das mit diesen Freigaben funktioniert? Wirds für den Reifen auch keine geben? Oder wie läuft das?
liebste Grüße aus dem schönen Rheinland
Chris

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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon Maxell63 » 14.06.2011, 17:23

du brauchst grundsätzlich keine Freigaben für BMW Motorräder ab BJ 2000. Das wurde hier schon hoch unter runter diskutiert. Es gibt Leute, die das trotzdem anders sehen. Es ist sicherlich kein Fehler, einen Reifen mit Freigabe zu fahren. Gesetzlich notwendig ist das alles nicht mehr, solange die Masse und der Tragfähigkeitsindex stimmen. Der TÜV trägt sowas immer noch ein, nachdem der Prüfer einmal im Hof im Kreis gefahren ist. Für mich die komplette Verarsche und Abzocke. Was soll auch passieren? Im schlechtesten Fall liegt das Moped nicht mehr gut.... dann hat man eben falsch investiert... Wie gesagt, es ist sicher kein Fehler, nur Reifen mit Freigabe zu fahren. Fühlt sich auch besser an.

Ich persönlich schaue nach, ob der Reifen für ein ähnliches Motorrad freigegeben wurde (Hayabusa, ZZR der ähnlich), dann schraube ich den Reifen drunter.
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon rossi » 18.07.2011, 20:26

Maxell63 hat geschrieben:du brauchst grundsätzlich keine Freigaben für BMW Motorräder ab BJ 2000. Das wurde hier schon hoch unter runter diskutiert. Es gibt Leute, die das trotzdem anders sehen. Es ist sicherlich kein Fehler, einen Reifen mit Freigabe zu fahren. Gesetzlich notwendig ist das alles nicht mehr, solange die Masse und der Tragfähigkeitsindex stimmen. Der TÜV trägt sowas immer noch ein, nachdem der Prüfer einmal im Hof im Kreis gefahren ist. Für mich die komplette Verarsche und Abzocke. Was soll auch passieren? Im schlechtesten Fall liegt das Moped nicht mehr gut.... dann hat man eben falsch investiert... Wie gesagt, es ist sicher kein Fehler, nur Reifen mit Freigabe zu fahren. Fühlt sich auch besser an.

Ich persönlich schaue nach, ob der Reifen für ein ähnliches Motorrad freigegeben wurde (Hayabusa, ZZR der ähnlich), dann schraube ich den Reifen drunter.


GRUNDSÄTZLICH ist das so nicht richtig oder was steht hier :?:

https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf
Grüsse Bild
Immer schön vorsichtig fahren,sich aber nicht überholen lassen!!!
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon Maxell63 » 03.12.2011, 12:02

Die Aussage von Mopedreifen.de kann richtig sein, gilt aber nicht für BMW Motorräder, das muss jeder Hersteller selbst entscheiden
Wir lesen:

Reifenfabrikatsbindung
Einige Motorrad- und PKW-Hersteller schreiben im Fahrzeugschein ein Reifenfabrikat vor, wobei nicht nur bestimmte Reifengrößen, sondern auch nur bestimmte Reifenfabrikate und Ausführungen eingetragen und somit zugelassen wurden. Meistens handelte es sich um Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 230 km/h.Begründet wurde diese Maßnahme immer mit dem Argument der Sicherheit aufgrund von umfangreichen und vergleichenden Reifentests mit dem betroffenen Fahrzeug.

Diese Einschränkungen haben laut Deutscher Gesetzgebung nur für Sommerreifen gegolten. Es durften größengleiche Winterreifen (M&S) von anderen Reifenherstellern auf von Fabrikatsbindung betroffenen Fahrzeugen montiert werden.Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 und mit Wirkung ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission die bestehende Reifenfabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt.
Die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der seit August 1997 in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23, lassen keine Möglichkeiten für eine derartige Einschränkung zu.

Eine Fabrikationsbindung wäre demnach unzulässig und es kommen auch keinerlei Übergangsfristen zum Tragen. Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren von neuen Fahrzeugen ab sofort keine Reifenfabrikatsbindungen mehr eingetragen werden dürfen. Die derzeit noch vorhandenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlung zu betrachten. Diese Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung bedeutet gleichzeitig auch, dass nun der Fahrzeughalter, wie er ohnehin grundsätzlich für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen hat, auch dafür verantwortlich ist, dass bei der Verwendung von Reifen, die nicht der eingetragenen Ausführung entsprechen, keine Sicherheitsprobleme entstehen.

Es ist jedoch sehr zu empfehlen bei gewissen Fahrzeugherstellern wie: Porsche, Ferrari, BMW M, Mercedes AMG u.s.w., nach wie vor an die Empfehlungen oder den in den Fahrzeugpapieren noch eingetragenen Fabrikationsbindungen der Automobilhersteller zu halten. Auch wenn es sich nur noch um Empfehlungen handelt. Nur die Automobilhersteller selbst können bei diesem heiklen Thema die ganze Verantwortung übernehmen.

Ausnahme bei Motorrädern hinsichtlich der Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung: Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen dem Fahrzeughalter eine „Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers“ ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muss! Eine Änderungsabnahme durch eine Prüfinstanz ist dann nicht mehr erforderlich.


Wichtig ist der letzte Absatz, den ich Fett gedruckt habe:

Entscheidend ist hier das Wort "Abweichung".. BMW gibt keine Fabrikationsbindungen mehr vor, also kann es auch keine Abweichung geben.

Und der TÜV Hessen und BMW haben mir das genauso bestätigt !

Freigaben sind Empfehlungen, nicht mehr aber nicht weniger!
Wir können diesen Fred also umbenennen in "Reifenempfehlungen! :)
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon Bergeleo » 09.06.2012, 14:06

Ich persönlich schaue nach, ob der Reifen für ein ähnliches Motorrad freigegeben wurde (Hayabusa, ZZR der ähnlich), dann schraube ich den Reifen drunter.


Hallo Maxell,

so denke ich eigentlich auch,darum habe ich den ContiRaceAttack ausprobiert, der Reifen hat Spaßgemacht, nur ist nach knapp 2000 Km ein 5 Markstück großes Teil aus der Lauffläche heraus gerissen. Der Reifen wurde von Conti sofort und Anstandslos getauscht.
Der Zweite fing dann bei gleicher Laufleistung an, sich in dem Bereich, in dem der Reifen gegeneinander gesetzt ist, der sogenannte Stoß, sich aufzubröseln.
Dann habe ich den Versuch mit Conti Reifen beendet.
Nun bin ich auf der Suche nach Infos über den 55ziger Metzler M5 und versucher heraus zu bekommen warum es für die 12S keine Freigabe gibt.
Gruß Achim

Leistung ist durch nichts zu ersetzen, außer durch Hubraum !
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon Ahriman » 09.06.2012, 16:02

Bild ich fahre auf der dunklen Seite der Macht! "BMW GS "

Gruß aus Fröndenberg
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon OSM62 » 09.02.2013, 18:08

Hallo,
auf den Tipp von Meister Lampe hin habe ich die Freigabenseite zur K 1200 S
auf den neusten Stand gebracht.
Michelin hat den neuen Pilot Power 3 auch für die K 1200S frei gegeben:

http://www.bmw-f-freigaben.de/bmw-k-1200-s.html
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon det_signum » 01.06.2013, 20:06

OSM62 hat geschrieben:Hallo Leute,

Habe jetzt mal die Freigaben für die K1200S zusammen gesucht und auf meinem Webspace hinterlegt, also die Freigaben kann man direkt herunterladen ohne noch bei den Reifenherstellern zu suchen.
.......
K1200R_K1200S_K12R_K12S_Bridgestone.pdf


Danke für die Mühe!

Jörg
Gruss Jörg

Mit einem langen Hebelarm kann man erstaunlich viel bewegen. Als der griechische Mathematiker Archimedes das erkannte, behaptete er sogar: "Gebt mir einen festen Punkt im All, und ich werde die Welt aus den Angeln heben."
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon OSM62 » 22.07.2013, 12:23

Hallo Leute,
für die K 1200 S hat Michelin jetzt 2 verschiedene Freigaben für die Typen
"Road" und "Power" in den verschiedenen Größen erstellt.
Ich halte sie hier bereit:

http://www.bmw-f-freigaben.de/bmw-k-1200-s.html
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon Thomas » 22.07.2013, 23:27

Merkwürdig mit den Pirelli Freigaben.
Ich find nur die für den Angel Gt. Der Diablo wird darin nicht aufgeführt.
http://www.pirelli.com/tyre/de/de/motor ... tment.html
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon OSM62 » 16.02.2014, 17:13

Hallo,

wieder aktuell.

Habe gesehen das Michelin jetzt den Michelin Pilot Road 4 für die K 1200 S und die K 1300 S frei
gegeben hat.

So sieht er aus:

Bild

Die Freigabe für die K 1200 S habe ich unten auf dieser Seite eingepflegt:

http://bmw-f-freigaben.de/bmw-k-1200-s.html

Die Freigabe für die K 1300 S habe ich unten auf dieser Seite eingepflegt:

http://bmw-f-freigaben.de/bmw-k-1300-s.html
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Re: Zusammenfassung Reifenfreigaben für K1200S

Beitragvon OSM62 » 18.04.2014, 20:35

Hallo Leute,
habe meine Freigabenseiten zur K1200S und K 1300 S
gerade um die Freigabe für den Pirelli Angel GT in der
A-Ausführung erweitert.

Zu finden ist die Freigabe für K 1200 S hier:

http://www.bmw-f-freigaben.de/bmw-k-1200-s.html
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