von Maxell63 » 03.03.2014, 20:23
Deswegen habe ich es noch mal geschrieben. Entscheidend ist Ziffer 22 im KFZ Schein und das variiert erheblich.
Fahzeugschein Ziffer 22: wenn da steht "Reifenfreigabe gemäss Betriebserlaubnis" dann hast du recht#
Bei der LC steht bei -ziffer 22 nichts. KEINE FREIGABE NOTWENDIG.
Im Fall der GS LC ist es eindeutig und nicht weiter zu interpretieren.
Ich zitiere einen Polizisten :
Also noch mal ganz langsam:
Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) irgendetwas zu den Reifen drin, dann gilt das und muss beachtet werden. PUNKT und nicht diskutierfähig
Steht da drin: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ dann muss das auch beachtet werden.
Jetzt kommen wir den oben gequoteten Beiträgen und Aussagen näher. Die Betriebserlaubnis ist bei meiner 2006er R1200GSA ein 142 seitiges Dokument, welches man fast nirgendwo bekommt oder einsehen kann. Der TÜV hat über eine sündhaft teure DAtenbank Zugriff auf dieses Dokument und da stehen auch bei den neuen BMW eben immer noch Reifenfabrikate drin.
Die darfste ohne Freigabe mitzuführen bedenkenlos fahren. Das sind eben bei der 2013er die Reifen wie auf der vorigen Seite aufgeführt und bei der 2014er die ohne den Metzeler Tourance Next.
Ganz einfach. BMW montiert als Erstausrüstung nur die Gummis, die auch in der jeweiligen (für den Normalsterblichen nicht einsehbaren) Betriebserlaubnis drin stehen. Wenn ein Händler ne 2014er mit dem MTN als Ersatzbereifung vom Hof schickt, weil ers nicht besser weiß, schließlich durfte er ja auf der 13er drauf sein oder wil der Kunde das ausdrücklich so gewünscht hat: Verantwortlich sind mal zunächst Halter und Fahrer, schreibt ja auch das KBA, der Fahrer soll sensibilisiert werden.
In der Praxis ist das dann tatsächlich so, dass man auch im Zweiradkontrolltrupp unmöglich alle zulässigen Reifen für die vielen Motorräder und dann noch unterschieden nach Baujahren im Kopp haben kann. Dafür gibts dann aber Listen, in denen man nachsehen kann.
Ich habe selbst noch von keinem Fall gehört, dass Versicherungen auf einer Reifenfreigabe herumgeritten hätten, wenn es nicht in einem evtl. Gutachten drin gestanden hätte. Dann muss aber wie auch schon geschrieben, der Kausalzusammenhang geführt werden.
Also Verkehrskontrolle macht die Polizei, die haben evtl. nen Spezialspezialisten dabei oder jemanden der eine Checkliste bedienen kann, dann muss man eine Freigabe mitführen. Hat man die nicht dabei, es gibt aber eine, dann kostet das ungefähr nen Zehner. Gibts gar keine, dann streiten sich die Gelehrten. Es gibt mit Urteilen belegte Aussagen die dann vom Erlöschen der Betriebserlaubnis sprechen mit ner Kostenfolge von ca 150 Euro und Punkten, andere gehen von einer nicht vorschriftsmäßigen Ausrüstung des KfZ zum Tarif von 25 Talern aus. Das variiert je nach Region.
So, nachdem ich meine neue LCA zugelassen habe, kann ich was belastbares zu dem Thema Reifenfreigabe sagen:
Es ist definitiv keine Reifenfabrikatsbindung mehr eingetragen! Ich darf also jeden Reifen fahren, der die richtige Größe und Tragfähigkeit aufweist und das kleine „e“ im Kreis trägt. Ich brauche KEINE Freigabe mehr mitzuführen!
Zum Thema Metzeler Tourance Next:
Die auf der Metzeler Seite downloadbare Freigabe für die „LC (> 2013)“ mit der Nummer der EG-Typgenehmigung e1*2002/24*0584*** erfasst auch die Adventure mit der e1*2002/24*0584*01, selbst wenn bei Auswahl „Adventure (>2014)“ keine Freigaben hinterlegt sind.
Wer also Bedenken wegen einer Produkthaftungsgeschichte hat, kann sich die ausdrucken, solange sie im Netz verfügbar ist.
Der MTN wird also lediglich (derzeit) nicht mehr als Erstausrüstung montiert.