Hallo,
weil ich diese Informationen so wichtig finde mache ich hier nochmal einen eigenen Thread dazu auf.
Bodo der Chef von http://www.mopedreifen.de hat mir diese geschickt:
Hallo zusammen,
grundsätzlich wird zu diesem Thema viel diskutiert, leider oft emotional und mit Halbwissen.
Nach STVZO gilt bei Fahrzeigen ohne Reifenbindung die freie Reifenwahl (Achtung Einschränkungen wenn z.B in der EU-ABE der Zusatz nur von einem Reifenhersteller) steht.
Die EU-ABE kann man privat so gut wie nie einsehen, sind meist rund 50-100 Seiten, nur mache TÜV Organe haben darauf Zugriff.
Im Fall der freien Reifenwahl gilt jedoch haftungstechnisch die Halterhaftung im Falle eines reifenbedingten Unfalls.
Dann muss der Halter ggf. die Eignung der Bereifung für sein Fahrzeug nachweisen, was schwierig wird, wenn seitens des Reifenherstellers die Reifenkombi nicht auf dessen Positivliste steht, also weder Empfehlung noch Freigabe besitzt.
In einem solchen Fall ist zu prüfen, handelte der Fahrzeughalter fahrlässig oder grob fahrlässig, oder hatte er sogar wie hier, in einem Forum oder beim Hersteller nachgefragt, und es wurde ihm gesagt, keine Freigabe vorhanden, nicht für Fahrzeug geeignet = ggf. Vorsatz...ist offen
Aus dieser, noch offenen Rechtsituation können sich also Haftungen für einen Halter ergeben.
Die Reifenhersteller erstellen die Freigaben nur aus ihrer Marktbeobachtungspflicht, wissend, dass nicht jeder Reifen zu jedem Moped passt.
Damit ist zur Zeit, auch noch nicht abschliessend rechtlich geklärt, der Hersteller eventuell aus der Produkthaftung und kann nicht für Schäden, die aus der Nutzung seines Produktes kommen, haftbar gemacht werden.
Dies aber auch seit Jahren nur vorläufig, strittig ist, ob die Handhabung der Positivlisten statthaft ist. Diese Positivvereinbarung beruht auf dem Agreement der Reifen- und Fahrzeughersteller, keinen Motorradbauer ob seiner mangelhaften Fahrwerke an die Wand zu stellen und zu schädigen.
Hier ergibt sich die Frage, was ist dem Verbaucher zuzumuten, hätte er es wissen müssen/können.
Wir haben mit 3 Motorrad-Rechtsanwaltskanzleien diese Thema erörtert, alle bestätigen hier derzeit eine komplett unsiche Rechtlage im Sinne einer möglichen Haftung.
Aktuell versuchen wir an der Uni Würzburg Studenten zu finden, die zu diesem Thema eine Arbeit / Rechtsgutachten erstellen wollen.
Die Aussage, heute funktionieren alle Mopeds, ist nicht korrekt.
Aktuell gibt es 2015/6 ein Modell, bei dem sich BRI/CTI und MI nicht bereit erklären, eine Reifenfreigabe zu erstellen, weil das Krad mit einem leichten Fahrer ab 160 km/h extremes Aufschaukeln erzeugt. Modell nenn ich nicht, ist aber ein Top-Seller der Nakedbikes.
Am 04.03.2016 drehen wir zu diesem Thema einen Beitrag auf der Messe in Dortmund, Teilnehmer die Verantwortlichen von Kawa, BRI/ME/MI/CTI.
Es ist für mich auch immer erstaunlich, dass sich Normalos zutrauen, mehr Fahrerfahrung zu haben, wie die 6 verantwortlichen Testfahrer der Industrie und dann anderen erklären, sch..auf die Freigabe, bei mir funzt der Reifen super.
Es gibt aktuell wenig Mopeds, bei denen nicht mindestens ein Reifenmodell der führenden Hersteller freigegeben ist.
Kein Hersteller hat ein Interesse daran, eine Reifenkombi NICHT freizugeben, verringert dies doch die möglichen Absatzmärkte.
Wer also meint..Freigabe egal, soll dies tun, jedoch möge er doch bitte nicht andere hier überzeugen wollen, es ihm gleich zu tun.
Grüsse
Bodo
http://www.mopedreifen.de
PS Zum Nachdenken...einer der Freigabenfahrer ist bei seinem Job verunfallt und seither im Rollstuhl....möge jeder selber nachdenken, ob ein Reifenkonzern dies zulässt, nur weil man Papier bedrucken will...