von Chucky1978 » 06.06.2019, 22:28
Ich bin dann mal das Teufelchen.
Gewährleistung hat man auf "alles" mindestens 12 Monate lang, es sei den ein bestimmter Schaden wurde im Kaufvertrag auch festgehalten.
Garantie muss man im einzelnen das Kleingedruckte lesen.
Verschleißteile selbstredend natürlich nicht, es sei den man wurde hier in irgendeiner Form getäuscht, wie neuer TÜV mit abgefahrenen Bremsen usw. Aber so was müssten Anwälte klären. Hat dann aber nichts mehr mit Gewährleistung zu tun, sondern geht schon in den Strafbereich zwecks Täuschung usw. oder ähnliches.
08/18 gekauft. heute 06/19. Das sind mehr als 6 Monate. Nun hast DU eine Problem mit der Nachweisbarkeit, das der Schaden bereits bei Kauf bestanden hat. Kannst du das nicht nachweisen, bleibst du auf den Kosten sitzen. Ergo wäre das Angebot recht gut was dir gemacht worden ist.
Würde sich allerdings bei einer Reparatur herausstellen, das die Elektronik korrodiert ist, würde dies als Nachweis gelten meiner Meinung nach, das der Schaden sehr wohl schon länger besteht. Jetzt hättest du pech, weil du dem zugestimmt hast die Hälfte der Kosten zu übernehmen.
Übernimmst du die Reparatur in Eigenregie, und es kommt raus, das der Schaden sehr wohl vom Händler zu tragen ist, bleibst du womöglich auch auf den Kosten sitzen, weil du den Schaden bereits behoben hast, ohne dem Händler die Möglichkeit gegeb zu haben den Mangel selbst zu beheben, und er hat sich ja sogar schon dafür ausgesprochen den Mangel anteilig zu übernehmen.
Es ist also ein zweischneidiges Schwert weil bereits 6 Monate rum sind. Gewährleistung hat man aber natürlich 12 Monate auch auf Steuergeräte, nur nach 6 Monaten (soll irgendwann mal geändert werden) tritt die Beweislastumkehr in Kraft.
Das ABS ist aber kein reines Steuergerät.. da ist ne Menge Mechanik mit drin. Wir reden hier vermutlich über den BKV. also so 2005/2006/Anfang 2007er Baujahr. Wäre bei den neueren aber nicht anders.. Nur weil wir es Steuergerät nennen, heißt es ja nicht, das es 100% Elektonik ist. Es ist lediglich Elektronik und Mechanik in einem Bauteil vereint. Trotzdem, auch wenn "seine" Aussage falsch ist von wegen Elektronik ist nicht abgedeckt, bedeutet das nicht, das er den Schaden am Ende tragen muss.
Gruß Ingo