Ich habe jetzt mal eine Frage in die Runde zum Thema
Autobahn, Motorrad und Stau...
Im letzten Jahr wurden wir beim Stauschlängeln auf der BAB von der Rennleitung ( Bei München )
herausgezogen und belehrt, das es verboten ist bei Stau zwischen den Autos durch zu fahren...
( das wusten wir natürlich nicht )
ERLAUBT ist es allerdings ( im Sommer ) bei einem längerem Stau auf der BAB mit dem Motorrad
auf dem Standstreifen mit gemäßigter Geschindigkeit am Stau vorbei zu fahren.
Begründung des Polizisten auf Nachfrage:
Duch die mögliche starke Hitzeentwicklung unter dem Helm ( im Stau ) und entsprechend möglichen gesundheitlichen Problemen
gilt bei gößeren Staus für Motorradfahrer eine Ausnahmegenehmigung, die es erlaubt den Standstreifen zu benutzen und auf diesem in einer
angepassten Geschwindigkeit ( zwischen 30 und 50 kmh ) am Stau vorbei zu fahren. Durch diese Massnahme bleibt der Hitzestau aus, und
eventuelle gesundheitliche Probleme werden weitgehend ausgeschlossen.
Da hier ja der Eine oder Andere mit entsprechender Kompetenz ausgestattet ist, kann er diese Aussage vieleicht so bestätigen??
@Hirsch.. oder ein Kollege
Offizielle Seiten die so etwas beinhalten habe ich bis jetzt nicht gefunden