Autobahn, Motorrad und Stau

Alles was nirgends reinpasst!

Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon Sir Arthur » 06.11.2019, 16:10

Oops...
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon Steffenfalk » 06.11.2019, 16:17

Hallo zusammen, dieser Paragraph (16 rechtfertigender Notstand) hat mich im letzten Jahr, aber auch in 2019 davor bewahrt, eben bei der Benutzung vom standstreifen, kein Bußgeld usw. zu bezahlen. Er ist anwendbar, wenn Gefahr für Leib und Leben droht. Im Stau zu stehen, bei über 30 grad rechtfertigt, somit unter Abwägung von Leib und Leben, dass befahren vom standstreifen. Habe diesen notstandsparagraph immer dabei. Bisher ist er zweimal zur Anwendung gekommen, und wurde akzeptiert. Heißt aber nicht: dass das jeder Polizist so sehen muss. Darüber hinaus muss beachtet werden: der Paragraph 16 rechtfertigt nur den Notstand, und darf daher nur unter der massiver Beachtung des Umstands in Anwendung gebracht werden. Wie schon mitgeteilt, es wird ggf. auch Polizisten geben, die hier die Auslegung anders interpretieren. Daher sollte jeder der sich darauf beruft, genau wissen ob der Umstand der Anwendung zutreffend ist. Bei voller Motorrad Bekleidung, Helm usw. und deutlich über 30 Grad, ist hier die Anwendung bei einem Verstoß durch befahren vom standstreifen daher sinnvoll und angebracht. Aber bitte beachten: jeder Polizist muss dass nicht so sehen, (Interpretation) kommt es dann doch zur Anzeige, kann und muss ein Gericht darüber entscheiden, ob der Paragraph 16 zu diesem Zeitpunkt, an diesem Tag, zu dieser Stunde/Situation anwendbar war.
Zuletzt geändert von Steffenfalk am 06.11.2019, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon Vessi » 06.11.2019, 16:33

gute idee...werd ich mir ausdrucken...

per tapa...
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon Martin 11 » 06.11.2019, 16:59

werde es ausdrucken und in dem Kofferdeckel kleben :D
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon Hobbybiker » 06.11.2019, 17:34

Naja nu ist fast Winter und ich muss zugeben, das ich A) immer in der Gasse durch fahre und B) dachte das sei erlaubt. hmmm
Bislang immer langsam (angemessen) ab durch die Mitte was gefühlt auch 99% der Autofahrer akzeptieren, die meisten gar etwas zur Seite fahren und nur ganz wenige "Maßregler" hupen oder gar zufahren.

Zum Glück kommt das aber bei mir nur 2-3x Jahr vor... wenn denn winkG Als bekennendes "Landei" fahre ich höchst selten AB und/oder in Städte winkG
Grüße aus der kurvigen Eifel
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon BMW Berti » 06.11.2019, 17:36

Für K16-Fahrer gilt das aber nicht!

Die haben doch eine Klimaanlage, oder? ;-)
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon Horst_S » 06.11.2019, 17:54

Vessi hat geschrieben:solange sich keine gasse gebildet hat, würde ich durchfahren...
mit gasse besser auf dem standstreifen..

via Tapa


Naja.
Sind auch 75€ und 1 Punkt :shock:

Gruß
Horst
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon Vessi » 06.11.2019, 18:04

ja andy...
das du dich an die geschwindigkeitsvorgaben hältst,
hatten wir ja schon im sauerland..
;)

via Tapa
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon Sir Arthur » 06.11.2019, 18:08

BMW Berti hat geschrieben:Für K16-Fahrer gilt das aber nicht!

Die haben doch eine Klimaanlage, oder? ;-)



Funktioniert erst ab 80 km/h aufwärts. arbroller
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon addur » 06.12.2019, 14:30

Ich hatte zwar noch nie Schwierigkeiten, beim "zwischen durch", aber wen man Paragraphen hat auf die man eventuell herum reiten kann, ist natürlich auch nicht schlecht. ThumbUP
Ich bremse schon am Anfang der Geraden
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon ThomasGL » 08.06.2020, 17:48

Fakten...Klarstellung des Sachverhaltes..
für mich wieder eine Bestätigung..
das Leben und die Gesundheit kommt an zweiter Stelle....
nach dem Gesetz... plemplem

https://www.youtube.com/watch?v=soBCr8c7omc
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon Siegerländer » 08.06.2020, 18:50

aus dem Katalog 2020:
Dürfen Sie den Standstreifen befahren?

NEIN. Der Standstreifen darf nur in Notfällen, z. B. bei einer Panne, genutzt werden und ist ansonsten freizuhalten. Befahren Sie den Standstreifen, um sich an dem Stau vorbeizumogeln, drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Dürfen Sie sich als Motorradfahrer durch den Stau schlängeln?

NEIN. Auch wenn für Motorradfahrer in ihrer dicken Lederkluft und in Ermangelung einer Klimaanlage ein Stau bei Hitze eine besondere Strapaze darstellt, gibt ihnen das nicht das Recht, sich zwischen den wartenden Fahrzeugen durchzuschlängeln. Hierfür fallen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt an. Auch das Befahren der Rettungsgasse und des Standstreifens sind absolut tabu. Lediglich das Links-Überholen auf der äußeren linken Fahrspur ist erlaubt, häufig fehlt es hier jedoch an Platz, um den vorgeschriebenen Seitenabstand einzuhalten.
Entsteht in Folge der Hitze ein medizinischer Notfall, z. B. durch einen Hitzschlag, sind sowohl das Verlassen des Fahrzeugs als auch das Halten (nicht das Fahren!) auf dem Standstreifen erlaubt. Dies gilt auch für Motorradfahrer.

plemplem
Also müssen wir uns hinlegen....
Nodda
Uli
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Re: Autobahn, Motorrad und Stau

Beitragvon Oldie » 08.06.2020, 19:27

Die Benutzung der Rettungsgasse wird mit 240 € und 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot geahndet, da ist die Benutzung der Standspur wesentlich günstiger. Auf der anderen Seite findet mich der Rettungswagen schneller, wenn ich mitten auf der Rettungsgasse kollabiere und umfalle.

Dass man den Motorradfahrern die Benutzung der Rettungsgasse im Schritttempo mit der Begründung verbietet, dass sich die vielen Motorräder dann an der Unfallstelle stauen plemplem , kann nur in einem morastigen Politikerhirn entstanden sein.

Aber was soll's, mein Autobahnanteil ist eher gering, die Landstrassen machen mehr Spaß.
Gruß aus BaWÜ
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