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Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 12.06.2018, 10:04
von Bimbo
Wie ist der vorletzte Satz von Klaus: Zwischenzeitig habe ich erfahren, dass sich dort bereits am Abend zuvor ein PKW-Unfall ereignet hatte zu verstehen?
Hat die Gemeinde bereits gewusst, dass die Straße mit Schlamm überdeckt war und hat keine Warnhinweise angebracht? Dann wäre sie doch bestimmt in Regress zu nehmen.

Gruß
Bimbo

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 12.06.2018, 10:17
von Vessi
Horst_S hat geschrieben:Es fängt an OT zu werden.
Was Verkehssicherungspflicht ist, steht ziemlich genau definiert.
Wäre ein Erdbeben so häufig und warscheinlich wie ein heftiger Regenschauer wäre die Antowrt auf deine Frage: Ja. Weil vorhersehbar.

Gruß
Horst

ersetze erdbeben durch sturm,
und denk an deine dachpfannen...

per Tapa

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 12.06.2018, 10:40
von Horst_S
DU kannst es drehen und wenden wie du willst, der Gesetzgeber entläst Dich nicht aus der Verantwortung. (und deiner Sorgfaltspflicht).
Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.

Gruß
Horst

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 12.06.2018, 11:06
von Tourenfahrer
Bimbo hat geschrieben:Wie ist der vorletzte Satz von Klaus: Zwischenzeitig habe ich erfahren, dass sich dort bereits am Abend zuvor ein PKW-Unfall ereignet hatte zu verstehen?
Hat die Gemeinde bereits gewusst, dass die Straße mit Schlamm überdeckt war und hat keine Warnhinweise angebracht? Dann wäre sie doch bestimmt in Regress zu nehmen.

Gruß
Bimbo



Danke für den Hinweis
diesen Satz habe ich nicht gelesen

Ja wenn dem so ist das am Vorabend genau dort aus dem selben Grund eine Unfall ereignet hat.
Dann wäre die Gemeinde verpflichtet gewesen dort Warnhinwiese Schilder aufzustellen.

Wenn dem so ist und Sie haben das Unterlassen
Ab zum Anwalt

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 12.06.2018, 11:29
von JustMe
Ganz ehrlich,

Investiere die paar Euro für ein Aufklärungsgespräch bei einem Fachanwalt und entscheide dann, was du tun möchtest.
„Rechtsberatung by Internet“ ist doch totale Zeitverschwendung.

Ich habe damals mal ein pasr Semester studiert, ich kenne da einen, so wie ich das geschriebene Recht interpretiere, damals ...

Möchtest du darauf eine Entscheidung basieren lassen?

Hier werden zwar Experten immer verteufelt (wir können alles besser als Fachbetriebe) aber in diesem Fall würde ich mal einen anderen Weg gehen.

Wieso heisst es denn immer man müsste sich mit den Rechtsanwälten „herumschlagen?“
Hinfahren, erläutern, entscheiden und machen lassen.
Es kann für dich doch nur besser werden cofus

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 12.06.2018, 12:13
von Vessi
@andy...
wenn deiner meinung nach immer der besitzer des objekts, das den schaden verursacht aufkommen muss....
dann müssten sturmschäden durch öffentliche bäume von kommunen bzw. dem land bezahlt werden....und das wäre mir neu...

per Tapa

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 13.06.2018, 06:54
von sumo
JustMe hat geschrieben:Investiere die paar Euro für ein Aufklärungsgespräch bei einem Fachanwalt und entscheide dann, was du tun möchtest.
„Rechtsberatung by Internet“ ist doch totale Zeitverschwendung.

Endlich mal vernünftige Worte... ThumbUP

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 13.06.2018, 08:47
von schwobajoergle
Hi Leute,
danke für Euer Engagement. - Folgende Ergänzungen:
1. Ob die Gemeine vom Unfall des Vorabends überhaupt erfahren hat, weiß ich nicht.
2. Bei mir geht's um richtig viel Geld. Vor zwei Jahren hat mir jemand die Dicke beim Einparken vom Ständer geschubst; gutachterlich festgestellter und von der gegnerischen Versicherung anerkannter Schaden: 12500 Euronen. Jetzt ist sie zwar zwei Jahre älter, sieht aber noch schlimmer aus.
3. Der Bewirtschafter des angrenzenden Feldes muß mit der Topografie und der sich daraus ergebenden Disposition zur Erosion vertraut sein und hätte m. E. damit rechnen müssen, dass hier ein Austrag von Erde auf die Straße stattfinden kann. Er hätte m. E. entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen als Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.
Gruß
Klaus

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 13.06.2018, 09:11
von Vessi
viel spass...;-)
...aber wie schon gesagt...rede mal mit einem rechtsanwalt...
und lass uns mal wissen, was der meint...

per Tapa

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 13.06.2018, 09:12
von Horst_S
Vessi hat geschrieben:wenn deiner meinung nach immer der besitzer des objekts, das den schaden verursacht aufkommen muss....
dann müssten sturmschäden durch öffentliche bäume von kommunen bzw. dem land bezahlt werden....und das wäre mir neu...

per Tapa


es gilt in Deutschland immer noch das Verursacher Prinzip. Wer für einen Schaden verantwortlich ist (Egal ob durch verletzung der Sorgfaltspflicht oder was) muss für den entstandenen Schaden aufkommen. (Soviel Bananenrepublik sind wir dann doch noch nicht).

Um bei deinem Falle zu bleiben. Oft werden die Schäden durch Hausrat/KFZ Versicherung der Unfallopfer beglichen. Die Versicherungen untereinander vergleichen sich dann aber. Auch bei Schäden durch öffentliche Bäume.....

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 13.06.2018, 09:16
von Vessi
der verursacher war der regen...
alles andere ist wunschdenken...

interressant wäre zu wissen,
wie hoch die regenmenge war...
wenn die einigermassen im rahmen war, hätte man ev. eine chance..

@a87
btw...welche versicherung haftet denn bei öffentliche bäume?
ganz sicher nicht die der kommune

per Tapa

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 13.06.2018, 09:56
von Horst_S
Deine Rechtsauffassung ist ziemlich quer
(Für Schäden der öffentlichen Komunen und Gemeinden zahlt die Gemeindeunfallversicherung)

Beispiel:
Du hast Zuhause einen schönen großen Gartenteich. Dieser ist auch eingezäunt mit einem Tor. Aber das Tor ist nicht verschlossen.
Die kleinen Nachbarskinder öffnen nun das Tor, spielen in deinem Garten, fallen in deinen Teich und ertrinken. (Passiert und es gibt hier ein Gerichtsurteil)

Wer ist nun der Verursacher? Das Kind? Oder das Tor?
Tatsache ist, das du deine Sorgfalspflicht verletzt hast indem DU nicht ausreichend verhindert hast, das nichtschwimmende Kinder in deinen Gartenteich fallen können.

Und genau so ist es mit dem Feld von Bauer Horst.
Egal wieviel es Regnet. Der Bauer hat dafür zu sorgen das von seinem Grundstück (oder Eigentum) keine Gefahr für andre ausgeht.
Tut er das nicht (und sogar noch fahrlässig, wie IMHO indiesem Fall) so ist er für den Schaden haftbar.

P.S.: Ich bin nun hier raus weil eine weitere Diskussion zu keinem Ergebniss führt

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 13.06.2018, 10:02
von Meister Lampe
Horst_S hat geschrieben:
es gilt in Deutschland immer noch das Verursacher Prinzip. Wer für einen Schaden verantwortlich ist (Egal ob durch verletzung der Sorgfaltspflicht oder was) muss für den entstandenen Schaden aufkommen. (Soviel Bananenrepublik sind wir dann doch noch nicht).



Absolut Falsch Andy , beim letzten Sturm sind von mir Sachen auf Nachbars Wintergarten gelandet , die mußte seine Versicherung zahlen , bei Unwetter immer die eigene , hast du keine gibt es nix , frag mal deine Hausrat , da wirst du aber staunen ... winkG

Eine öffentliche Gasleitung war mal auf der Straße defekt und ein Haus explodierte , der Eigentümer mußte seine eigene Versicherung in anspruch nehmen , die Gerichte entscheiden ganz klar , jeder Versichert seine Sache nur so hoch , wie sie ihm auch Wert ist , siehe Hochwasser Dresden damals , einige Hausbesitzer bekamen nichts , weil sie ihr Gebäude nicht versichert haben und machten eine riesen Welle und es gab garnichts , also immer Augen auf , nicht nur im Straßenverkehr ... winkG

Gruß Uwe Bild

Re: Rechtslage nach Unfall

BeitragVerfasst: 13.06.2018, 10:03
von Vessi
mach das, andy...aber les dir wenigstens noch dieses gerichtsurteil durch....

https://www.immobilienscout24.de/eigent ... aeden.html

per Tapa