von Chucky1978 » 29.12.2013, 15:32
@Onkra:
Nein "NOCH" erlischt keine Betriebserlaubnis. Solange du eine gültige ABE passend zu deinem Fahrzeug hast, und diese ordnungsgemäß montiert und
funktionsfähig ist, und die Lautstärke im rahmen bleibt, ist die Anlage Legal.
Lediglich für die AU kann es sein, das du, wenn du den CO-Wert nicht erreichen kannst, zurück rüsten musst. Daher bietet sich an,
den originalen Auspuff nicht zu verkaufen wenn du einen Tuning-ESD verbaust.
Jetzt kommt das große ABER.
Diese ABE´s insbesondere EG-BE´s sind unter Umständen nicht für die Ewigkeit. Irgendeine Gesetztesänderung könnte ausreichen, um
deine ABE ungültig zu machen.. diesbezüglich einfach immer mal wieder die Ohren offen halten. Ich denke wenn es mal soweit ist, sind
Motorradzeitschriften die ersten, die darüber berichten, das ab sofort viele oder gar alle Abgasanlagen ohne KAT für Motoräder mit
serienmäßigem KAT ab dem und dem Datum nicht mehr zulässig sind. Eine Gesetztes die mir hier direkt einfällt wäre die Änderung des
Steuersatzes innerhalb DE´s der dann Bezug auf die Abgaswerte nimmt. Aber der hat sich glaub ich seid den 50er Jahren nicht geändert.
In dem Fall wäre so eine Anlage dann noch Steuerhinterziehung was natürlich das schlimmste verbrechen überhaupt ist wie es manchmal scheint
Das einzige was dann vielleicht hilft, ist die Eintragung des Tuning-Auspuffs in deine Papiere in Verbindung mit einer evtl. Verschlechterung der Abgaswerte
usw.
Ohne es wirklich zu wissen, sondern nur ein kleines Halbwissen was ich mir angeeignet habe als ich mich um die E-Nummer meines ESDs gekümmert hatte.
Der Grund warum die meisten ESDs momentan legal sind, aber statt mit einer regulären ABE, mit einer EG-ABE ausgestattet sind, ist wohl ein Gesetzt
auf EU-Ebene, was wohl so einige Abgasanlagen durchlässt, die es in der Regel nicht durch schaffen würden. Zumindest ist das mein Halbwissen nach Anfragen beim
KBA und stöbern in diversen Foren.
Gruß Ingo