Moin
Hab die ganzen Threats nicht ganz durchgelesen,aber du solltest wenn noch nicht geschehen nicht den Gutachter des Gegners nehmen sondern deinen eigenen das steht dir zu.
FrankLT hat geschrieben:...Entschädigt wird immer der Kaufpreis, nicht der Listenpreis.
Peter aus Bremen hat geschrieben:FrankLT hat geschrieben:...Entschädigt wird immer der Kaufpreis, nicht der Listenpreis.
Das kann nicht sein.
Was ist, wenn ich viiiiiel zu viel bezahlt habe, also weit über Listenpreis?
...
gifhouse hat geschrieben:dafür bekommst du solange du diesen GAB Zusatz bezahlst.... den Neupreis vom Fahrzeug auch nach Jahren noch zu 100% ersetzt.
gifhouse hat geschrieben:für Hochwertige Fahrzeuge ist in so einem Fall der GAB Zusatz in einen Versicherungsvertrag von Vorteil...
Kostet nicht wirklich viel mehr... dafür bekommst du solange du diesen GAB Zusatz bezahlst.... den Neupreis vom Fahrzeug auch nach Jahren noch zu 100% ersetzt.
schu k12 hat geschrieben:Also da bin ich wieder, der Gutachter hat alles fertig.
Da ich ja auch auf der Suche nach einer K13S bin:
Könnt ihr mir Sagen welche Probleme zu Beachten sind.
Welche Austattung sollte dabei sein.
Danke
K1200R_Wip hat geschrieben:Wenn ich mich recht erinnere, kann man bei einem Motorrad keinen Nutzungsaufall geltend machen, wenn es nicht das einzige Fahrzeug ist (also z. B. noch ein Auto existiert und das Motorrad als Hobby genutzt wird).
Nutzungsausfall gibt es nicht für Dinge, die dem Hobby dienen (oder so ähnlich).
Jörg
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