So geht´s:
Messverfahren
Fahrgeräuschgrenzwerte für Motorräder über 175 cm³.(Für das Standgeräusch ist in der Homologation kein Grenzwert vorgeschrieben)
84 dB (A)* max. bis 30. 9. 1983
83 bis 86 dB (A) max. bis 30. 9. 1990 **
82 dB (A)max. bis 30. 9. 1995 ***
80 dB (A)ab 1. 10. 1995 ***
Fußnoten:
* Nach der nationalen Zulassung wurde der Fahrgeräuschwert für Motorräder mit mehr als vier Gängen im dritten Gang ermittelt
** Nach EG-Vorschrift wurde der Fahrgeräuschwert bei Fahrzeugen über 175 bis 350 cm³ im dritten Gang gemessen, Grenzwert 83 dB(A). Für Fahrzeuge mit mehr als 350 cm³ wurde der Fahrgeräuschwert im zweiten Gang gemessen, Grenzwerte: 350 bis 500 cm³ 85 dB (A); über500 cm³ 86 dB (A).
***Nach EG-Vorschrift erfolgt die
ImageFAHRGERÄUSCHMESSUNG:
Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang (Motorräder mit mehr als vier Gängen) mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden drei Vorbeifahrten von rechts und drei von links aufgezeichnet. Die insgesamt zwölf Messwerte werden gerundet und dann 1 dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf.
ImageSTANDGERÄUSCHMESSUNG (Nahfeldmessung)
Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird die Lautstärke bei halber Nenndrehzahl – bei der K 1200 S, die ihre Maximalleistung bei 10250/rnin entwickelt, somit bei 5125/min. Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten. gerundet auf volle dB (A).
Der in den Papieren eingetragene Wert beträgt 94 dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen — die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend.
Viel Spass beim Messen,
Ich persönlich mache mir da keine großen Gedanken. Ich habe noch eine alte CB 750 Four, da sind in 44 Jahren die Prallbleche ein Wenig weggerostet.Beim TÜV bekommt der Prüfer immer nur ein Grinsen im Gesicht. Bemängelt hat das neu keiner. Man kann im Alltag ja auch früh hochschalten und das Gas diszipliniert aufziehen und nicht an jeder Grünen Ampel einen Rennstart hinlegen.
Gruß
Berti