von Peter aus Bremen » 19.02.2013, 09:16
Aber es gilt das Gleiche wie bei Autos: Abblendlicht und Tagfahrlicht zusammen geht nicht. Schade.
§ 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten
Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die
Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“
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Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht wird nun auch für motorisierte Zweiräder legal. Die geänderte StVO tritt am 1. April 2013 in Kraft. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren.
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Hierbei handelt es sich also nicht um das Abblendlicht, sondern um eine spezielle Zusatzleuchte (eine oder auch zwei), die anstelle des Abblendlichts am Tag zur besseren Erkennbarkeit genutzt werden kann.

Grüße aus Bremen, Peter
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