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Preis "Jahresservice BMW"

BeitragVerfasst: 12.10.2007, 10:29
von Sven07
Guten Morgen,

ich habe ne Frage bezüglich des Jahresservice bei BMW:

Ist es korrekt, dass man einmal im Jahr zum Jahresservice muss, wenn man nicht die 10000Km voll kriegt, um in der Garantie zu bleiben.

Wenn ja, was wird dabei gemacht und was kostet diese?

Re: Preis "Jahresservice BMW"

BeitragVerfasst: 12.10.2007, 10:34
von Raifi
Sven07 hat geschrieben:Guten Morgen,

ich habe ne Frage bezüglich des Jahresservice bei BMW:

Ist es korrekt, dass man einmal im Jahr zum Jahresservice muss, wenn man nicht die 10000Km voll kriegt, um in der Garantie zu bleiben.
ja, besonders wichtig auch bei einer evtl. Garantieverlängerung

Wenn ja, was wird dabei gemacht und was kostet diese?
keine Ahnung, hatte immer mind. 1 Kundendienst im Jahr

BeitragVerfasst: 12.10.2007, 10:36
von OSM62
Die haben die Intervalle geändert.

Man muss jetzt jedes Jahr mindestens einmal zur Inspektion.

BeitragVerfasst: 12.10.2007, 12:41
von RHEINPFEIL
Es gibt einen Jahresservice und eine Laufleistungsabhängige Inspektion.
Der Jahresservice beinhaltet immer einen Ölwechsel und alle 2 Jahre Bremsflüssigkeitswechsel. Bei der Laufleistungsabhängigen Inspektion werden zusätzlich alle 30000km Ventile geprüft und Kerzen gewechselt, sowie weitere Arbeiten die an die Laufleistung gekoppelt sind.

Die Laufleistungsabhängige Inspektion muss aber auch durchgeführt werden, entweder einzeln oder kummuliert.
Daher ist es sinnvoll wenn man in der nähe der 10, 20 oder 30tausend km liegt eine Kombination von beidem zu machen, das bietet der Händler auch an. Beide Dienste einzeln abgerechnet, verursacht Mehrkosten in Höhe von ca. 80€ und den Zeitaufwand bzw. Kosten für Leihfarzeug etc. Ein Wenigfahrer mit 5000km im Jahr muss so nur alle 2 Jahre zur Laufleistungsabhängigen Inspektion und 1x zur Jahresinspektion.
So sieht der Händler den Kunden wenigstens 1x im Jahr :lol:

Der JS kostet ca. zwischen 100 und 180€ je nachdem ob mit oder ohne Bremsflüssigkeitswechsel.

BeitragVerfasst: 12.10.2007, 13:41
von MikeW
Die haben die Intervalle geändert


So nicht ganz richtig, viel veränderung ist da nicht, den JS gibt es schon seit sehr langen, bloß den hat früher niemand so ernst genommen. Nun ist er wichtig, da er nunmal zum Regelintervall dazugehört. Und bei einer Kullanzabfrage muss angeben werden, ob alles an KDs gemacht wurde, wenn nicht gibts auch nix oder weniger...
Dir Km bezogenen Kundendienste können natürlich auch mit dem JS kombiniert werden.
Preise sind von Händler zu Händler unterschiedlich da verschiedene AW Preise

BeitragVerfasst: 12.10.2007, 14:23
von VisionK1200
MikeW hat geschrieben:
Die haben die Intervalle geändert


So nicht ganz richtig, viel veränderung ist da nicht, den JS gibt es schon seit sehr langen, bloß den hat früher niemand so ernst genommen. Nun ist er wichtig, da er nunmal zum Regelintervall dazugehört. Und bei einer Kullanzabfrage muss angeben werden, ob alles an KDs gemacht wurde, wenn nicht gibts auch nix oder weniger...
Dir Km bezogenen Kundendienste können natürlich auch mit dem JS kombiniert werden.
Preise sind von Händler zu Händler unterschiedlich da verschiedene AW Preise


Sag mal Mike schafft Ihr auch mal was, oder chattet ihr nur noch in den Foren rum? :D

Gruß Marko

BeitragVerfasst: 12.10.2007, 16:21
von MikeW
Na ich arbeite doch, muss doch wissen was in der Scene so los ist... 8)

BeitragVerfasst: 19.10.2007, 00:05
von ManniBoy
Ganz frisch dazu:

Der BGH erklärte in einem Urteil vom Mittwoch eine Vertragsklausel für unwirksam, nach der ein Garantieanspruch für Mängel an einem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Eine solche Bestimmung benachteiligt den Käufer laut BGH unangemessen, weil er nach deren Wortlaut auch dann leer ausgehen soll, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat.
Az: VIII ZR 251/06 vom 17.10.2007

Das betrifft natürlich nur Garantieansprüche.
Dass ein Hersteller Kulanzleistungen vom Einhalten der Inspektionsintervallen abhängig macht, ist nachvollsziehbar.

BeitragVerfasst: 19.10.2007, 00:09
von Georg
ManniBoy hat geschrieben:Ganz frisch dazu:

Der BGH erklärte in einem Urteil vom Mittwoch eine Vertragsklausel für unwirksam, nach der ein Garantieanspruch für Mängel an einem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Eine solche Bestimmung benachteiligt den Käufer laut BGH unangemessen, weil er nach deren Wortlaut auch dann leer ausgehen soll, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat.
Az: VIII ZR 251/06 vom 17.10.2007


Da hast du aber einige wichtige Passagen vergessen.
Lies doch noch mal genauer nach. :roll:

BeitragVerfasst: 19.10.2007, 00:58
von ManniBoy
Ist natürlich `ne gekürzte Version. Ich will ja hier nicht das ganze Urteil einstellen.
Darum ja auch die Quellenangabe / Az :wink:
Für die Interessierten...