aus meiner Erfahrung als ehemaliger Anhängerbauer ( Bootstrailer, Autotransporter und sonstige ) rate ich vor der Beschaffung eines Anhängers in die Zulassung des Zugfahrzeuges zu sehen.Wie hoch ist die Anhängelast ungebremst; wieviel darf ich als gebremsten Anhänger ziehen ? Für nicht selbsttätige Kupplungen - Kugelkopfkupplung zählt dazu - sagt der Gesetzgeber 750 KG ungebremst - 3500 KG gebremst als z.G.M. Das Maß der Dinge sagt immer die Zulassung aus, also Leergewicht des Anhängers zzgl. Beladung ist die Gesamtmasse. Die darf dann den Wert in der Zulassung des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist sekundär für die tatsächliche Anhängelast.
Ungebremste Anhänger sind in der Regel erheblich günstiger - weil stark in der Nutzlast eingeschränkt - denn viele PKW dürfen keine 750 KG ungebremst ziehen. Deshalb mein Tip - immer einen gebremsten Anhänger beschaffen - dann kommt man auch nicht bei Beladung von 2 Motorrädern und Zubehör in Konflikt mit den Ordnungsbehörden.
Bezüglich der Ladefläche für zwei Motorräder - hinsichtlich der Breite - rate ich zu einem Hochlader und zwar mit 195/50 B 10 ( so hießen die früher ). Du brauchst nur eine Achse, und der Anhänger wird bei einer nutzbaren Gesamtbreite von z.B. 1,50 bis 1,60 m nicht zu breit. Sind die Räder neben der Ladefläche nimmt bei gleicher Ladeflächenbreite die Gesamtbreite erheblich zu.
Ich hoffe, das ich Dir ein wenig helfen konnte
