Die einzige zulässige Höchstgeschwindigkeit, die ich gelten lasse, ist die der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde, und das auch nicht immer und in Italien multipliziert mit 2.
Scherz beiseite: Dies ist für den Hersteller ein reines Haftungsthema. Der Tankrucksack hält -ordentlich befestigt - auch noch, wenn Du doppelt so schnell unterwegs bist, vor allem auch deshalb, weil Du dann auf ihm draufliegst.
Wenn Du aber bei Geschwindigkeiten >130 km/h nachweislich "schuldhaft" abgestiegen bist und der Tankrucksack daran schuld gewesen sein sollte, dann gibts Probleme mit der Herstellerhaftung. Wobei ich mal vermute, dass der eine oder andere Richter dies vielleicht im Verbraucherschutzinteresse doch anders sieht.
Gruß
Detlef