Hallo zusammen,
ich war heute mal beim Tüv und habe nachgefragt, wenn ich einen Xenonnachrüstsatz einbaue, ob ich den eintragen muss.
Der freundliche Herr vom Tüv aus Dortmund sagte, das es kein Problem darstellt --------------wenn folgende Parameter erfüllt : 1. Höhenverstellung für Scheinwerfer und eine Scheinwerferreinigungsanlage
Oliver1960
Hi Oliver1960!Ist soweit nicht gaaaanz richtig. Ich habe mich auch lang informiert und bin auf folgendem Ergebnis gekommen (unabhängig von dem Herrn vom Dortmunder TÜV, dem ich hier keinstenfalls was unterstellen möchte!):
Für Automobile ist eine automatische Leuchtweitenregulierung, sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage Vorschrift. Da hier von Motorrrädern NICHT die Rede ist, somit also keine Verpflichtung für Motorräder besteht, kann man Xenon auch OHNE diese Features am Motorrad einbauen. Denn was nicht explizit für Motorräder vorgeschrieben ist, kann sich nicht automatisch auf Regeln der Automobilbranche beziehen

(Es lebe die gesetzliche Grauzone!) Sonst würde BMW ja ab heuer eine K 1200 GT verkaufen, die in Deutschland keine Straßenzulassung hat.....
Und nachdem BMW nun als Vorreiter wieder einmal begonnen hat, Xenon im Motorrad zu verbauen, denke ICH persönlich, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis es per Gesetz offiziell erlaubt ist, Xenon am Motorrad nachzurüsten oder direkt ab Werk einbauen zu lassen.
Gruß RRHi Oliver 1960
Hmmm.. die neue GT hat die eine Scheinwerferreinigungsanlage
Gruß Paolo
Nein, hat sie genau so wenig, wie die K 1200 LT, wo es ab heuer auch optional Xenon gibt.