zubehörauspuff ohne herstellerangabe

Alles was man an die K1200S dran bauen kann, und das Motorrad individualisiert.

zubehörauspuff ohne herstellerangabe

Beitragvon derblaueklaus1 » 15.01.2007, 15:54

hallo,
kann es probleme geben, wenn auf dem auspuff keine herstellerangabe angebacht ist? :shock:
gruß,
derblaueklaus
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Beitragvon Helmut » 15.01.2007, 16:11

Was meinst Du denn mit Herstellerangaben?

Irgendetwas sollte auf dem ESD/ in d. Fahrzeugpapieren erkennbar sein!! Ein E-Prüfzeichen, oder
eventuell eine Seriennummer die sich günstigerweise in einer ABE wiederfindet. Vielleicht auch eine
Einzelabnahme (Teilegutachten) mit entsprechendem Eintrag in die Fahrzeugpapiere......

Welchen ESD hast Du denn?

Gruss
Helmut
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Re: zubehörauspuff ohne herstellerangabe

Beitragvon derblaueklaus1 » 15.01.2007, 16:19

derblaueklaus1 hat geschrieben:hallo,
kann es probleme geben, wenn auf dem auspuff keine herstellerangabe angebacht ist? :shock:
gruß,
derblaueklaus


typ und e-nr sind vorhanden, nur eben nicht das "remus"-schild; ich wollte das so, dachte aber der hersteller würde seinen namen mit zu typ und nr eingravieren! remus steht weder auf dem dämpfer, noch auf dem verbindungsrohr.
gruß,
derblaueklaus :wink:
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Re: zubehörauspuff ohne herstellerangabe

Beitragvon Bugi » 15.01.2007, 16:32

derblaueklaus1 hat geschrieben:
derblaueklaus1 hat geschrieben:hallo,
kann es probleme geben, wenn auf dem auspuff keine herstellerangabe angebacht ist? :shock:
gruß,
derblaueklaus


typ und e-nr sind vorhanden, nur eben nicht das "remus"-schild; ich wollte das so, dachte aber der hersteller würde seinen namen mit zu typ und nr eingravieren! remus steht weder auf dem dämpfer, noch auf dem verbindungsrohr.
gruß,
derblaueklaus :wink:


ich denke, da bekommst du keinen Stress. Anhand der E Nummer lässt sich der Hersteller sowie die dazupassenden Motorräder ermitteln.


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Beitragvon Helmut » 15.01.2007, 17:24

Nur eine Ergänzung zu Bugis Hinweis:

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht


Gruss
Helmut
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Beitragvon Maze » 15.01.2007, 18:05

...... das "remus-schild" ist doch nur Werbung ........ :roll: ..... auf dem
moped muß ja auch nicht das bmw-emblem sein ........
* Gottes schönste Gabe ist der Schwabe
I han nix gega Badener – zumindescht nix was hilft !
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Beitragvon derblaueklaus1 » 16.01.2007, 14:27

Martin44 hat geschrieben:...... das "remus-schild" ist doch nur Werbung ........ :roll: ..... auf dem
moped muß ja auch nicht das bmw-emblem sein ........


klar, doch ich habe irgendwo im net einen gesetzestext gelesen, dass der auspuff
hersteller,
typ
und e-nr.
dauerhaft angebracht haben muss.

"bmw" ist mit sicherheit neben der fg-nr auch am rahmen eingeschlagen oder
muss ich mal nachschaun!
gruß
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