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2 Luftfilter K 1200 r ABE

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 09:17
von funboy
hallo

beim öffnen des 2 lufis erlischt die ABE :!: so aussage von BMW.

Versicherungsschutz bleibt aber bestehen :!:

gruß

Re: 2 Luftfilter K 1200 r ABE

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 10:19
von hohe
funboy hat geschrieben:Versicherungsschutz bleibt aber bestehen :!:

... sagt wer :shock: :?: :?:

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 10:45
von Achim
Na ja,
wenn Du einen Auffahrunfall verschuldest,
kommt die Versicherung aus ihrer Leistungpflicht nicht heraus,
nur weil Du unzulässiger Weise den 2. Luftfilterkasten geöffnet hast.

Aber Theater ist im "Entdeckungsfall" vorprogrammiert.

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 13:20
von funboy
hallo

du kannst bis zu 5000 € regress gemacht werden :!: darüber hinaus zahlt versicherung :!:

wir haben ja kein problem mit versicherungsbetrug :!: da wir ja

schon in der höchsten klasse eingestuft sind. ( es ist auch kein

sicherheitsrelevantes teil ).

hoffe habe recht :?:

gruß

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 14:11
von Achim
Wer will Dich da in die Haftung nehmen?
Das unterschreibt kein Gutachter!

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 18:39
von Brainbug
.... und was ist mit Garantie???
Meckert BMW da auch rum und sacht "du hast da rumgebastelt und deswegen hast du nun den Lagerschaden"????

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 18:59
von funboy
hallo

bmw schreibt. zitiere :!: jegliche ansprüche auf kulanz von der firma bmw

sind hinfällig. so nun auf was :?: auf alles :roll:

es handelt sich um einen illegalen eingriff :!:

gruß

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 19:15
von road-runner
Brainbug hat geschrieben:.... und was ist mit Garantie???
Meckert BMW da auch rum und sacht "du hast da rumgebastelt und deswegen hast du nun den Lagerschaden"????


also ich hab meinen freundlichen mal gefragt, der meinte,es wär ihm egal.



ich machs aber nicht, fahr eh nur langsam...

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 19:25
von Georg
road-runner hat geschrieben:...
ich machs aber nicht, fahr eh nur langsam...


Kann ich bestätigen.


:mrgreen:

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 19:26
von road-runner
KR hat geschrieben:
road-runner hat geschrieben:...
ich machs aber nicht, fahr eh nur langsam...


Kann ich bestätigen.


:mrgreen:


gut! :mrgreen:



Ich bin immer schnell








müde ...!! :lol: :lol:

BeitragVerfasst: 16.04.2009, 20:15
von hohe
Achim hat geschrieben:Wer will Dich da in die Haftung nehmen?
Das unterschreibt kein Gutachter!

Es geht nicht um die Haftung :!:

Es handelt sich um eine "Obliegenheitsverletzung" (wie auch z. B. bei Fahrerflucht) und du zahlst je nach Bedingungswerk einen "Eigenanteil" (u. U. bis zu 5000 Euro) - wirst aber trotzdem höhergestuft :!:

BeitragVerfasst: 17.04.2009, 06:19
von Achim
Moin Reinhard,

wenn ich also einen Auffahrunfall verschulde
und meine Versicherung weiß, dass ich unerlaubterweise
den 2. Lufteinlass geöffnet habe,
trage ich selbst € 5.000.- von dem Schaden, der in keinster Weise mit dem 2. Lufteinlass zu tun hat?

Also sorry, aber das würde ich bis in die letzte Instanz anfechten.

BeitragVerfasst: 17.04.2009, 07:05
von Georg
Achim hat geschrieben:Moin Reinhard,

wenn ich also einen Auffahrunfall verschulde
....

Der zweite Lufteinsatz bremst halt das Moped durch die neu vorhandenen Luftverwirbelungen so unkontrollierbar ab, dass dieser Eingriff durchaus als sicherheitsrelevant eingestuft werden muss.

BeitragVerfasst: 17.04.2009, 07:14
von Achim
Moin Georg,

Du weißt doch, früh morgens erst ka....., dann schreiben! :lol: :wink:

BeitragVerfasst: 17.04.2009, 08:20
von blauspani
Georg war schon, ich rieche das... :D