Berti,
die Sache mit dem Aufkleber sehe ich so:
Die Sache wurde im Vertrauen gekauft, dass das Ding Can-Bus fähig ist. Laut Dieters Schilderungen ist es das nicht und das glaube ich auch mal so. Der Käufer wurde bewußt oder unbewußt irregeführt und zum Kauf durch den Aufkleber "verleitet". Aus dem Kaufvertrag bestehen Ansprüche gegen den Verkäufer. Durch Abreißen des Aufklebers versucht jemand, die Can-Bus-Fähigkeit aus der Welt zu schaffen und dadurch besteht auch die Möglichkeit, den Anspruch zu vereiteln (vielleicht die Vorstellung des Typen, oder Entfernung des Aufklebers um weitere Mißverständnisse zu vermeiden). Dies könnte deliktisches Handeln sein. Auf das Strafgesetzbuch, ob Aufkleber und Karton eine zusammengesetzte Urkunde sind, oder ob Aufkleber und Karton eine Einheit sind und das Abreissen eine Sachbeschädigung ist , kann und möchte ich an dieser Stelle nicht beantworten. Wenn es so ist, wie geschildert, kommt es mir ein wenig komisch vor. Verstehe auch nicht, warum Louis da ne grosse Nummer draus macht, ich kenne die Jungs kulanter. Aber viel. hilft das: noch mal hingehen...Bilder zeigen und eine Androhung rechtlicher Schritte.