Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Die Reifenecke. Für die Besohlungfragen rund um die K 1200 R + K 1300 R.

Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon Maxell63 » 28.07.2010, 12:05

Mails von BMW:

"Sehr geehrter Herr XY...,

danke für Ihre Nachricht.

Eine Information über die Bereifungsvorgaben für Ihr Motorrad finden Sie in der
EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die mit Ihrem Motorrad an Sie ausgeliefert wurde. Wenn
in diesem Dokument neben der Reifengröße auch einzelne Reifenprofile vermerkt sind, so
unterliegt Ihr Motorrad einer Reifen-Profil-Bindung, die bindend ist. D.h. es dürfen nur
die dort aufgeführten, sowie Reifen, für die eine Freigabebescheinigung des
Fahrzeugherstellers oder des Reifenherstellers besteht, gefahren werden.

Wenn die EG-Übereinstimmungsbescheinigung keine Eintragung einzelner Reifenprofile
enthält, so unterliegt Ihr Motorrad auch keiner Bindung. Das Mitführen einer
entsprechenden Freigabebescheinigung ist rechtlich nicht notwendig. Eine Mischbereifung,
wie von Ihnen angefragt, wäre theroretisch auch zulässig
. Wir raten Ihnen aber in jedem
Fall davon ab, da wir dazu raten nur Reifenpaarungen eines Herstellers zu fahren, die
aufeinander abgestimmt sind.

Viele Grüße aus München
BMW Motorrad Direct"


Sehr geehrter Herr .....,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Eintrag „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ wird von den
Zulassungsstellen in allen Fahrzeugpapieren unserer Motorräder vorgenommen, unabhängig
davon ob überhaupt eine solche Bindung für das betreffende Fahrzeug besteht. Dieser
Eintrag stellt lediglich einen Hinweis für den TÜV und die Ordnungsbehörden dar, wo ggf.
entsprechende Informationen über die Bereifungsvorgaben für das jeweilige Fahrzeug zu
finden sind.

Eine Information über die Bereifungsvorgaben für Ihr Motorrad haben Sie von uns in Form
der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt)
erhalten, die mit Ihrem Motorrad an Sie ausgeliefert wurde. Da dort unter Ziffer 52
keine konkreten Reifenpaarungen genannt sind unterliegt Ihre K 1300 S keiner
Reifenfabrikatsbindung
. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur Reifen eines Herstellers
montieren dürfen. Wir raten Ihnen aber in jedem Fall, nur Reifenpaarungen eines
Herstellers zu fahren, die aufeinander abgestimmt sind (gleicher Reifentyp auf Vorder-
und Hinterachse).

Mit besten Grüßen aus München
BMW Motorrad Direct
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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon jonnyy-xp » 28.07.2010, 18:59

es steht nicht unter Nr. 52, sondern unter Nr. 50, eine Nr. 52 ist auf der Bescheinigung nicht vorgesehen. Bei meiner K 1300 R sind dort tatsächlich keine speziellen Bindungen eingetragen, nur der Vermerk, dass Reifen nur eines Herstellers in einer bestimmten Größe zu verwenden sind. Trotzdem werde ich mich auf die "Reifenempfehlungen /-freigaben" der Fachleute verlassen.
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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon SeverX9 » 28.07.2010, 21:40

Ich weiß ja nicht ob es euch weiterhilft, aber in einem Nachbarforum wurde es auch schon diskutiert.

Habe mir die Links zu einer BMW und einer ifz Seite. Ist aber auch nichts offizelles:

http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index. ... &notrack=1

http://www.ifz.de/download/A_Z_ifz-reif ... indung.pdf
Liebe Grüße aus Wien
Andy


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http://www.bmw-motorradclub.at

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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon supernorby » 29.07.2010, 19:04

Hallo,

schau mal hier.

Beachte besonders den letzten Absatz.

Reifenfreigaben für das Bike noch nötig?
Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen-Empfehlung bzw. -bindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab. Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert.
Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe. Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.
Hintergründe Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen (ABE) und Typgenehmigungen nach nationalen bzw. internationalen Rechtsvorschriften.
Reifenfabrikats- oder sonstige Bindungen der Reifen, wie sie bislang in im alten Fahrzeugschein bzw. -brief unter der Zeile 33 (Bemerkungen) eingetragen waren, auch bei den neuen Fahrzeugpapieren (Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 25. April 2006, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Feld 22) geführt werden. Grundlage dafür waren in der Vergangenheit entsprechende Einschränkungen in der jeweiligen ABE nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die mittlerweile in der EG-Typgenehmigung nach EG-RL 92/61/EG und 2002/24/EG verankert sind. Soviel erst mal aus dem Amts-Chinesisch des erfreulich kooperativen Kraftfahrtbundesamtes.
Nach Auffassung des BMVBS ist in jenen Fällen, in denen aufgrund der komplexen physikalischen Zusammenhänge ein sicheres Führen von Krafträdern nur mit einer vom Fahrzeughersteller genannten Reifen möglich und dieses in den Genehmigungsunterlagen in Form einer Beschränkung ausgewiesen ist, der ausgewiesene Fahrzeughalter / Fahrer von diesem Sachverhalt ausdrücklich zu informieren. Diese Interpretation wurde im Übrigen daraufhin auch so mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Maßgeblich war an diesem Entscheid die Tatsache, dass auch Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der fahrdynamischen Besonderheiten von Einspurfahrzeugen keine Alternative zu der eingeschränkten Verwendung von Reifen haben. Sprich: Im Vordergrund der geänderten Rechtsvorschriften standen von vornherein Fahrzeugsicherheit und Stabilität, sodass die in den Fahrzeugdokumenten genannten Fabrikatsbindungen - sowie sonstigen Einschränkungen - auch in Zukunft das Maß der Dinge sind.

Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten? Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.

Gruss

Norbert
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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon paradiesquell » 29.07.2010, 19:10

jonnyy-xp hat geschrieben:es steht nicht unter Nr. 52, sondern unter Nr. 50, eine Nr. 52 ist auf der Bescheinigung nicht vorgesehen. Bei meiner K 1300 R sind dort tatsächlich keine speziellen Bindungen eingetragen, nur der Vermerk, dass Reifen nur eines Herstellers in einer bestimmten Größe zu verwenden sind. Trotzdem werde ich mich auf die "Reifenempfehlungen /-freigaben" der Fachleute verlassen.


Dort steht aber auch: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten".
„Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.“

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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon Maxell63 » 04.08.2010, 16:42

ich werde aus dem ganzen Reifenchaos nicht schlau....

BMW sagt, man braucht keine Freigabe, aber trotzdem brauche ich eine........ ich gebe auf....
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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon Achim » 05.08.2010, 10:34

Ich gebe es auch auf. Vor so viel Ignoranz kann man nur kapitulieren! :roll:

Wer meint, er bräuche noch eine Freigabe, wird in spätestens 5 Jahren kein Motorrad mehr fahren.
Dann gibt es nämlich keine Freigaben mehr.
Gruss Achim

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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon Eifelzug » 05.08.2010, 12:35

Achim hat geschrieben:Ich gebe es auch auf. Vor so viel Ignoranz kann man nur kapitulieren! :roll:

Wer meint, er bräuche noch eine Freigabe, wird in spätestens 5 Jahren kein Motorrad mehr fahren.
Dann gibt es nämlich keine Freigaben mehr.


...Topspeedlimet 130 km/h auf der BAB und wir hätten keinen Zirkus mehr mit Freigaben :wink:
...sicher, zügig und gewandt...

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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon stma » 05.08.2010, 12:44

Hallo Achim,

ich denke nicht das hier jemand "beratungsresistent" ist. Nur ist es halt nicht ganz so einfach. Das fängt schon damit an, das es Reifen mit verschiedenen sond. Kennzeichen gibt, soll heißen du hast einen Reifen mit gleichem Geschwindigkeitsindex, gleicher Größe usw. aber underschiedlichen Sonderkenzeichnungen! wie soll man da wissen, welcher Reifen nun der Richtige ist?
Im Prinzip denke ich, es ist kein Problem z.B. den Z8, der ja auch eine Freigabe für die ZZR1400 hat, auf der K1300S zu fahren. Reifen, die für vergleichbare Moppeds freigegeben sind, sollten z.b. auch auf der K keine Prob. machen!

Gruß

Stefan
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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon Vessi » 05.08.2010, 13:00

Eifelzug hat geschrieben:
Achim hat geschrieben:Ich gebe es auch auf. Vor so viel Ignoranz kann man nur kapitulieren! :roll:

Wer meint, er bräuche noch eine Freigabe, wird in spätestens 5 Jahren kein Motorrad mehr fahren.
Dann gibt es nämlich keine Freigaben mehr.


...Topspeedlimet 130 km/h auf der BAB und wir hätten keinen Zirkus mehr mit Freigaben :wink:


ahh-....ein gs-fahrer.... :lol:
...107200 tolle km mit der K12s...und nun wird geboxt...Bild
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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon Maxell63 » 05.08.2010, 13:42

Ignoranz?

Reifenfreigaben für das Bike noch nötig?
Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen-Empfehlung bzw. -bindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab. Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert.
Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe. Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.
Hintergründe Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen (ABE) und Typgenehmigungen nach nationalen bzw. internationalen Rechtsvorschriften.
Reifenfabrikats- oder sonstige Bindungen der Reifen, wie sie bislang in im alten Fahrzeugschein bzw. -brief unter der Zeile 33 (Bemerkungen) eingetragen waren, auch bei den neuen Fahrzeugpapieren (Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 25. April 2006, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Feld 22) geführt werden. Grundlage dafür waren in der Vergangenheit entsprechende Einschränkungen in der jeweiligen ABE nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die mittlerweile in der EG-Typgenehmigung nach EG-RL 92/61/EG und 2002/24/EG verankert sind. Soviel erst mal aus dem Amts-Chinesisch des erfreulich kooperativen Kraftfahrtbundesamtes.
Nach Auffassung des BMVBS ist in jenen Fällen, in denen aufgrund der komplexen physikalischen Zusammenhänge ein sicheres Führen von Krafträdern nur mit einer vom Fahrzeughersteller genannten Reifen möglich und dieses in den Genehmigungsunterlagen in Form einer Beschränkung ausgewiesen ist, der ausgewiesene Fahrzeughalter / Fahrer von diesem Sachverhalt ausdrücklich zu informieren. Diese Interpretation wurde im Übrigen daraufhin auch so mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Maßgeblich war an diesem Entscheid die Tatsache, dass auch Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der fahrdynamischen Besonderheiten von Einspurfahrzeugen keine Alternative zu der eingeschränkten Verwendung von Reifen haben. Sprich: Im Vordergrund der geänderten Rechtsvorschriften standen von vornherein Fahrzeugsicherheit und Stabilität, sodass die in den Fahrzeugdokumenten genannten Fabrikatsbindungen - sowie sonstigen Einschränkungen - auch in Zukunft das Maß der Dinge sind.

Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten? Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.
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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon Eifelzug » 05.08.2010, 17:35

Vessi hat geschrieben:
Eifelzug hat geschrieben:
Achim hat geschrieben:Ich gebe es auch auf. Vor so viel Ignoranz kann man nur kapitulieren! :roll:

Wer meint, er bräuche noch eine Freigabe, wird in spätestens 5 Jahren kein Motorrad mehr fahren.
Dann gibt es nämlich keine Freigaben mehr.


...Topspeedlimet 130 km/h auf der BAB und wir hätten keinen Zirkus mehr mit Freigaben :wink:


ahh-....ein gs-fahrer.... :lol:


ok...ich erhöhe auf 215 km/h, aber mehr kommt da leider nicht aus dem Bögserchen :mrgreen: :lol:
...sicher, zügig und gewandt...

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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon supernorby » 05.08.2010, 20:10

Eifelzug hat geschrieben:
ok...ich erhöhe auf 215 km/h, aber mehr kommt da leider nicht aus dem Bögserchen :mrgreen: :lol:


Und wie ist das mit bergab? :mrgreen:

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Re: Freigaben wirklich nicht mehr notwendig

Beitragvon Achim » 06.08.2010, 10:21

Eifelzug hat geschrieben:
Achim hat geschrieben:Ich gebe es auch auf. Vor so viel Ignoranz kann man nur kapitulieren! :roll:

Wer meint, er bräuche noch eine Freigabe, wird in spätestens 5 Jahren kein Motorrad mehr fahren.
Dann gibt es nämlich keine Freigaben mehr.


...Topspeedlimet 130 km/h auf der BAB und wir hätten keinen Zirkus mehr mit Freigaben :wink:


Moin Eifelzug,

dafür gibt es ja den Geschwindigkeits Index der Reifen. Ist genau wie beim PKW.
Und wenn Du ein Fahrertraining im Ausland machst, welches nicht der Erzielung der Höchstgeschwindigkeit dient,
bist Du auch dort versichert. Also zählt das Ausland mit seinen Geschwindigkeitsbeschränkungen in diesem Fall auch nicht.

Aber grundsätzlich kann jeder fahren, was er will. Mir ist es gleich. :wink:
Gruss Achim

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