bin neu hier.
Da mich letzte Woche ein Autofahrer beim Abbiegen übersehen, und mir die Vorfahrt genommen hat, ist meine R 1200 S nun Schrott.
Ich bin es zum Glück nicht

Nun überlege ich mir eine K 1300 R zuzulegen.
Bei meiner R 1200 S steht der Satz „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ in Fahrzeugschein und COC.
Wie sieht es denn bei der K 1300 R im Zulassungsjahr 2012 aus? Steht da auch dieser Satz drin oder sind nur die Reifengrößen mit freier Reifenwahl eingetragen?
Ist ja bei neuen bzw. neu zugelassenen Motorrädern eher so, dass auf Reifenfabrikatsbindungen verzichtet wird.
Schon mal im voraus besten Dank für eure Antworten.
Viele Grüße
Martin