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Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 12.08.2012, 16:24
von Geronimo
Hallo zusammen,

bin neu hier.
Da mich letzte Woche ein Autofahrer beim Abbiegen übersehen, und mir die Vorfahrt genommen hat, ist meine R 1200 S nun Schrott.
Ich bin es zum Glück nicht :-)

Nun überlege ich mir eine K 1300 R zuzulegen.
Bei meiner R 1200 S steht der Satz „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ in Fahrzeugschein und COC.
Wie sieht es denn bei der K 1300 R im Zulassungsjahr 2012 aus? Steht da auch dieser Satz drin oder sind nur die Reifengrößen mit freier Reifenwahl eingetragen?
Ist ja bei neuen bzw. neu zugelassenen Motorrädern eher so, dass auf Reifenfabrikatsbindungen verzichtet wird.

Schon mal im voraus besten Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
Martin

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 12.08.2012, 16:37
von Meister Lampe
Geronimo hat geschrieben: Steht da auch dieser Satz drin .



Nö , da steht , gehen sie nicht über Los , sondern erst hier lang ... viewforum.php?f=13

Tah auch ... Bild

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 13.08.2012, 19:44
von Maxell63
auch wenn Meister Lampe recht hat:

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ bedeutet für die K, dass du jeden Reifen drauf machen kannst, der von der eingetragenen Grösse passt. Freigaben oder gar Eintragung braucht man nicht für die K13

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 10:23
von dolomittr
gilt das auch für die K12R ?

Ich würde so gerne den CSA 2 fahren :?

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 10:37
von sumo
dolomittr hat geschrieben:Ich würde so gerne den CSA 2 fahren :?
Warum?

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 12:32
von Achim
Maxell63 hat geschrieben:auch wenn Meister Lampe recht hat:

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ bedeutet für die K, dass du jeden Reifen drauf machen kannst, der von der eingetragenen Grösse passt. Freigaben oder gar Eintragung braucht man nicht für die K13


Das ist so nicht richtig. Nur wenn keinerlei Reifenbindung eingetragen ist, stimmt es, was Du schreibst.
Bei dem Satz "Reifenfakrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" mußt Du eine Freigabe haben.


Von der BMW Homepage:

"Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden."

Das bestätigt Dir auch jeder TÜVI. :wink:

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 12:46
von dolomittr
OK - Danke :D

dann fällt der Conti schon mal weg :? und der PiPo 2ct auch :)

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 15:05
von Achim
Entfällt nicht zwingendermaßen;

wenn Du bereit bist ca. 100 Doppelmark in die Hand zu nehmen,
macht Deine TÜV eine Testfahrt mit den Reifen und trägt sie Dir ein.
Habe ich bei meiner GS auch so gemacht.

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 18:39
von gstrecker
es steht genau so da bei BMW=

Hinweis zum Thema Reifenbindung:

Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.

Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 19:38
von Thomas
„Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ steht bei meiner 2006er K12S auch, jedoch ohne darin ein Reifenfabrikat oder -profil aufzuführen.
Meine Frage beim TÜV Fachmann auf der Motorradmesse wurde daraufhin ohne Zweifel oder Zögern mit völlig freier Fabrikats- und Profilwahl beantwortet.

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 20:31
von Peter aus Bremen
Die Reifenfabrikatbindung kann auch in der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs stehen, die die Polizei über die EG-ABE-Nr. in den Papieren ablesen und dann online abfragen kann. Die Reifentypen müssen nicht einzeln in Deinen Papieren aufgeführt sein. Willst Du sie wissen, schau in's COC. Gerade dieses verschwindet aber bei Gebrauchtkäufen recht häufig.
Eine Bindung ist eine Bindung, warum heißt sie sonst wohl so... :wink:

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 20:42
von Meister Lampe
Peter aus Bremen hat geschrieben:Eine Bindung ist eine Bindung, warum heißt sie sonst wohl so... :wink:


Klar , dass ist wie bei einer Ehe , aber du kannst dich scheiden lassen und eine Neue Bindung eingehen , frag mal dein Standesbeamten ... ääh TÜV-Mann meinte ich ... :lol:

Gruß Uwe Bild

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 21:17
von Fränkie
Hallo .....ich habe mit dem gleichen Problem gekämpft und mich einfach mal beim TÜV schlau gemacht......

Jetzt habe ich die ABE von meiner K 1200 S Version 02.......die Baureihe K 12 S hat aber mehrere Erweiterungen im Laufe der Jahre erlebt und mittlerweile gibt es die Version 09......
In der 02 Version die für meine K gilt steht leider der Satz Reifenfabrikatsbindung gem. ABE beachten -> dh. ich muss die Reifen lt. ABE fahren oder Fabrikate mit Unbedenklichkeitsbescheinigung
für meine Kiste.....

In der Version 09 für die Baureihe K 12 S (K 1300) steht plötzlich keine Fabrikatsbindung mehr und man kann fahren was der Größe und Geschw. bzw, Tragkraft entspricht.
Ich habe insgesamt 3 Versionen der ABE auf meinem Rechner (02,05 und 09). In der Version 02 steht es auf Seite 27 von über 100 Seiten.

Alles andere was ich so lese ist Spekulation und nur was ich auch schwarz auf weiß sehe kann ich auch glauben.
Wenn man also keinen Ärger nach einem Unfall haben will muss man sich an diesen Scheiß halten, denn auch meine Anfrage das doch die K 1300 mehr PS hat dann sollte doch meine K 1200 die Reifen auch
fahren können, wurde ein klares NEIN seitens des TÜV gegeben.
Der Hersteller BMW könnte die Freigabe problemlos geben und das wäre auch rechtlich in Ordnung, aber das machen die wohl nicht.

Also Jungs.....Version im Schein suchen und die ABE schauen die passt......

Viel Spass mit der deutschen Bürokratie wünscht euch Fränkie

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 22:08
von Peter aus Bremen
Meister Lampe hat geschrieben:Klar , dass ist wie bei einer Ehe , aber du kannst dich scheiden lassen und eine Neue Bindung eingehen , frag mal dein Standesbeamten ... ääh TÜV-Mann meinte ich ... :lol:

Es geht hier doch nicht um nachträglich und zusätzlich erlaubte Reifensorten sondern um die zum Fahrzeug gehörende originale ABE. Und von der kann man sich wohl kaum scheiden lassen. :roll:

Re: Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein?

BeitragVerfasst: 23.08.2012, 00:15
von Meister Lampe
Die Reifenhersteller haben es doch schon schön sortiert , für jedes Modell gibt es passenden Reifen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und wenn ich einen dieser Reifen fahre , gibt es keine Probleme und es gibt reichlich Reifen für jedes Modell und die meisten funzen auch prima ... :wink:

Gruß Uwe :wink: