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TÜV Eintragung - wie ist der Ablauf?

BeitragVerfasst: 25.06.2008, 18:01
von dabert
Tach zusammen,

hab nächste Woche endlich einen Termin beim freundlichen :) für diverse Kulanz-Arbeiten (u.a. Ringantenne) und will dabei gleich auch das ACS SBK Kit und die 25mm Heckhöherlegung von Schwabenmaxe einbauen lassen, für beides habe ich Teilegutachten.

Nun meine Frage: Früher wurde der Kram eingebaut vom TÜV begutachtet und in den KFZ-Schein eingtragen (eingetippt). Wie läuft das heute mit der Zulassungsbescheinigung I (oder II? Komm mit der korrekten Bezeichnung immer durcheinander) - wer macht was bzw. wie weise ich später bei der Rennleitung nach, dass alles eingetragen ist?

As always,
Danke für Euren Input!

BeitragVerfasst: 26.06.2008, 08:36
von Hardy
@ Dabert :
Nach erfolgter Abnahme durch TÜV , KüS oder Dekra bekommst du sowas wie eine Anbaubescheinigung für das geprüfte Teil . Diese mußt du dann zu deinen Papieren mitführen .
Ich würde aber empfehlen die Sachen eintragen zu lassen , allein schon wegen dem ganzen Papiergedönse .
Es sei denn , du trägst dich mit dem Gedanken , die Teile irgendwann mal ab zu bauen .
Dann müßtest du sie wieder austragen lassen !

Also mit Teile Gutachten keine Eintragungspflicht . Die besteht nur bei Einzelabnahmen .

BeitragVerfasst: 26.06.2008, 09:37
von dabert
Dank Euch für die schnellen Antworten!!

Gruss,
D :)