Reifenwechsel auf Michelin Pilot Road

Die K 1200 GT + K 1200 GT im allgemeinen incl. technischer Fragen.

Beitragvon Duese » 05.11.2006, 20:00

Jörgi hat geschrieben:
Fahrt doch was Ihr wollt, aber nicht mich um 8)

Und ab durch den Winter.......... 8)


was für'n winter? :shock:
Hier in Ostfalen sind es 11 Grad PLUS, einzig der starke Seitenwind stört etwas auf dem Propeller. :?

gruss
duese
Asphalt ist niemals gruen!
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in einem fröhlichen 'schwarz' - angerichtet auf RS III
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Beitragvon Frank44 » 05.11.2006, 20:49

Hi Frank, hi Sirneongelb,

Ihr sprecht über Dinge, von denen Ihr anscheinend nicht die geringste Ahnung habt.

Also lasst es besser. Es verdirbt nur die Stimmung.

Gruss
Eberhard

Hallo Eberhard,
sehr bedauerlich, dass Dir nicht mehr dazu einfällt. Deine Stimmung wollten wir Dir sicher nicht verderben, nur zum Nachdenken anregen.

Aber wie gesagt, der Krug geht so oft zum Brunnen bis er bricht (anderen einfach die Ahnung abzusprechen ist immer sehr gefährlich oder vielleicht auch nur arrogant, aber was soll's). Trotzdem viel Spaß mit Deinen Reifen. Möge Dir nie das Schlimmste passieren und Du Dich vor Gericht wiederfinden.

Frank
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Beitragvon Ebsi » 06.11.2006, 21:01

Hallo Frank,

in einem anderen Thread habe ich bereits zu den sachlichen Zusammenhängen Stellung genommen. Aus diesem Grund habe ich diese nicht nochmals wiederholt.

Der MPR ist für die neue GT aufgrund seiner Auslegung grundsätzlich geeignet. Dies beweisen sowohl Freigaben für vergleichbare Fahrzeuge als auch die Möglichkeit der problemlosen Eintragung per Einzelabnahme.

Zulassungsrechtlich handelt es sich somit um eine Ordnungswidrigkeit (€20.-).

Haftpflichtversicherungen sind in Europa GRUNDSÄTZLICH gegenüber Geschädigten eintrittspflichtig. Dabei spielt keinerlei Rolle wie das Fahrzeug aussieht oder verändert wurde.

Ein Gutachter wird sich das Fahrzeug nur dann anschauen, wenn entweder hinreichender Verdacht auf einen technischen Mangel vorliegt oder eine Vollkaskoversicherung zahlen soll.

Dieser müsste dann zur Erkenntnis kommen, dass der "technische Mangel" nachweislich unfallursächlich war. Im Falle des MPR wird dies nicht nachweisbar sein, da der Reifen grundsätzlich geeignet und eintragungsfähig ist.

Im schlimmsten Fall würde eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad nichts oder weniger zahlen. Eine Haftpflichtversicherung könnte - vorausgesetzt die Ursächlichkeit wäre einwandfrei nachgewiesen - beim Versicherten einen Regress bis maximal € 5000.- einfordern.

Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit bearbeite ich jährlich etwa 200 Verkehrsunfälle von Bagatelle bis tödlichem Ausgang.
Ich habe noch gar nie erlebt oder davon gehört dass Fahrzeuge auf Zulassung ihrer Bestandteile untersucht wurden ohne dass Verdacht auf Ursächlichkeit bestand alleine um Haftungsauschlüsse, -kürzungen oder Regress zu erzielen.

Also Essig mit der Behauptung der Versicherungsschutz wäre nicht mehr gegeben oder man müsste gar ein Leben lang für etwas zahlen. Diese Zeiten sind längst vorbei sofern sie überhaupt jemals so waren.

In vielen Foren lese ich immer wieder von ähnlichen Behauptungen und kann zwischenzeitlich nur noch Langeweile dafür empfinden. Mal sind es die Reifen andermal die Luftfilter oder Scheinwerferbirnchen.
Vollmundig werden gegenüber anderen Teilnehmern knallbunte Schweine durchs Dorf getrieben um grosses Wissen in den Raum zu stellen und sich über andere zu erheben.

Frank, sei mir nicht bös, ich bleib dabei....

Viele viele freundliche Bikergrüsse von Eberhard, der nun auch schon ´ne viertel Million Motorradkilometer auf dem Buckel hat.
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Beitragvon Ebsi » 14.11.2006, 19:18

...und noch was hab ich gefunden:

Gerichtsurteil OLG Köln:
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
(OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)
Zitatende

Das bedeutet, das z.B. auch Auspuffanlagen, Lenker, Verkleidungen/-Teile, die nicht in den Papieren eingetragen sind, auch nicht zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen, da sie ja keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Mit diesem Urteil wird auch den übereifrigen Polizisten, die z.B. Motorräder stilllegen und beschlagnahmen, weil z.B. die Auspuffanlage nicht serienmäßig oder angeblich zu laut ist, oder Anbauteile nicht in den Papieren eingetragen sind, die Begründung entzogen.

14.10.06 Braunschweiger Zeitung
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Beitragvon Sirneongelb » 14.11.2006, 19:29

@ Ebsi

Jeder ist sein Glückes Schmied,sind doch alle alt genug oder :?:

Allzeit gute Fahrt :lol:



Gruss aus Westfalen,Sirneongelb
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Beitragvon Jörgi » 10.12.2006, 13:12

Ich hab die Einzelabnahme für den MPR. Habe dies aus Sicherheitsgründen bevorzugt ausgegeben, weil jeder eine andere Meinung hat, auch mein :lol: meinte das es ohne Eintragung von Ihm keinen "Segen" dazu gibt.

Nun was soll das, ein Mopped für 20.ooo Euros und keine 50.- Euro für die Einzelabnahme ? :oops:
Jörgi
 

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