Die die im Moment freigegebenen Reifen für die K1300GT:
Metzeler
Roadtec Z6 C Roadtec Z6 K 120/70 ZR17 M/C (58W) 180/55 ZR17 M/C (73W)
Bridgestone
BT020F UU Radial BT020R UU Radial 120/70 ZR17 M/C (58W) 180/55 ZR17 M/C (73W)
Maxell63 hat geschrieben:Ich schreibs noch mal: Freigaben für aktuelle BMW Motorräder sind NICHT mehr notwendig, solange Grösse und gewichtsindex stimmen.
Eifelzug hat geschrieben:Maxell63 hat geschrieben:Ich schreibs noch mal: Freigaben für aktuelle BMW Motorräder sind NICHT mehr notwendig, solange Grösse und gewichtsindex stimmen.
"Leider wird in Deutschland bei einer Hauptuntersuchung durch eine Prüforganisation nach wie vor eine sogenannte "Freigabe" benötigt, liegt diese nicht vor zum Zeitpunkt der Prüfung, dann ist dieses ein erheblicher Mangel und ein positiver Abschluss der Hauptuntersuchung wird verweigert."
So ähnlich drückte sich ein "Bereichsleiter" vom TÜV Rheinland aus.![]()
Unterm Strich bedeutet das nach wie vor:
keine Freigabe = kein TÜV
Das ist es egal, was Hersteller auf ihrer HP zum besten geben.
Grüße
Paul
Smarty hat geschrieben:Hatten wir alles schon einmal ...![]()
Hier mal ein paar Zitate ...
Zitat: Motoorad 19/2010; Rudolf-Andreas Pabst; Pressesprecher BMW Motorrad:
"Keine Reifenbindung bei S100RR (und anderen BMW Motorrädern)"
"Wenn keine Reifenbindung ... kann der Kunde frei wählen ... das ist strafrechtlich (Polizei/TüV) kein Problem.
Zivilrechtlich, im Fall eines Unfalls, wenn u.U. auch andere geschädigt werden, kannes sein, dass ein Staatsanwalt überprüfen lässt, ob ein Motorrad zum Zeitpunkt des Unfalls technisch i.O. gewesen ist. Dazu gehört auch die Bereifung. Wenn jetzt festgestellt würde, dass durch die Reifen das Fahrverhalten ... unsicher werden kann , ist derjenige dran, der die Reifen montiert bzw. empfohlen hat. Hier kommen Motorrad- und Reifenhersteller ins Spiel. ...(diese) empfehlen die geeigneten Reifen ... "
Also ... ein Restrisiko bleibt. Aber für die Verfechter der "freigabelosen Bereifung" bleibt im Fall der Fälle ja dann der Weg, den Reifenmonteur zu verklagen. Einfach den eigenen Fehler eingestehen, wird nicht passieren ...
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