Hatten wir alles schon einmal ...
Hier mal ein paar Zitate ...
Zitat: Motoorad 19/2010; Rudolf-Andreas Pabst; Pressesprecher BMW Motorrad:
"Keine Reifenbindung bei S100RR (und anderen BMW Motorrädern)"
"Wenn keine Reifenbindung ... kann der Kunde frei wählen ... das ist strafrechtlich (Polizei/TüV) kein Problem.
Zivilrechtlich, im Fall eines Unfalls, wenn u.U. auch andere geschädigt werden, kannes sein, dass ein Staatsanwalt überprüfen lässt, ob ein Motorrad zum Zeitpunkt des Unfalls technisch i.O. gewesen ist. Dazu gehört auch die Bereifung. Wenn jetzt festgestellt würde, dass durch die Reifen das Fahrverhalten ... unsicher werden kann , ist derjenige dran, der die Reifen montiert bzw. empfohlen hat. Hier kommen Motorrad- und Reifenhersteller ins Spiel. ...(diese) empfehlen die geeigneten Reifen ... "
Also ... ein Restrisiko bleibt. Aber für die Verfechter der "freigabelosen Bereifung" bleibt im Fall der Fälle ja dann der Weg, den Reifenmonteur zu verklagen. Einfach den eigenen Fehler eingestehen, wird nicht passieren ...
