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Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 17.02.2021, 23:33
von schigu
Hat jemand von euch Infos, was da für ein Steuergerät verbaut sein könnte (rechte Fahrzeugseite zwischen Kühlereinfüllstutzen und vorderer Verkleidung) und handelt es sich hier beim Abblendlicht um einen Xenon Brenner?
Dann muss ich wohl zurück basteln, was der Vorbesitzer eingebaut hat :(
Möchte nicht durch meine Versicherung mal in Regress genommen werden oder im Ausland das Motorrad stillgelegt bekommen…

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 18.02.2021, 08:17
von Fuboner
Servus,

da hat einer aber Schrott gebastelt, würde ich sofort zurück bauen.
Zudem gibt es im Zubehör extra Xenon Birnen für H7 Einsatz, bei dir ist die Xenonbirne einfach so hin geklebt worden.
Da passt ja der Lichtkegel nicht.
Wie gesagt, einfach nicht zulässig, wenn was passiert hast du eine Mitschuld oder deine Versicherung weigert sich zu löhnen.
Muss jeder für sich selbst entscheiden.

Hatte an meiner alten 1600er GTL auch Xenon als Fernlicht, (original H7) verbaut TüV hatte keine Probleme damit.( original Abblendlicht Xenon )
Habe jetzt bei meiner 2018er GTL LED ( Fernlicht, original H7)verbaut, TÜV hatten Sie auch nicht beanstandet.( original Abblendlicht Xenon )



IMG_20201008_172800.jpg

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 19.02.2021, 11:28
von Duese
Nur weil der Prüfer sie nicht beanstandet hat, sind sie immer noch nicht legal ;) Außer du hast eine AGB und das bezweifele ich stark, selbst OSRAM hat bisher nur ABGs für bestimmte Fahrzeuge und das sind alles PKW. Du riskierst also ebenfalls deine Betriebserlaubnis.


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Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 19.02.2021, 15:22
von K48-Power
Duese hat geschrieben:Nur weil der Prüfer sie nicht beanstandet hat, sind sie immer noch nicht legal ;) Außer du hast eine AGB und das bezweifele ich stark, selbst OSRAM hat bisher nur ABGs für bestimmte Fahrzeuge und das sind alles PKW. Du riskierst also ebenfalls deine Betriebserlaubnis.


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Super Hinweis, denke das wusste niemand scratch

Finde diese Moralapostelaussagen immer genial, diese Oberlehrer fahren sicher auch nie zu schnell oder machen andere bewusste Fehler winkG

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 20.02.2021, 11:27
von haraldo
Hallo,
Das Steuergerät erzeugt die Notwendige Brenn/Zündspannung. Würde es ausbauen und das Originale Licht einbauen. Vielleicht gibt es auch eine zugelassene Umrüstung aber dabei müsste sicher auch das Scheinwerferglas getauscht werden.
Grüße

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 20.02.2021, 12:15
von Duese
Haraldo, so simpel ist das nicht, der komplette Scheinwerfer braucht eine Freigabe/Bauartprüfung. Für meine olle K1200GT ist BMW damals den Umweg über die Niederlande gegangen.

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Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 20.02.2021, 19:02
von RudiBee
K48-Power hat geschrieben:
Duese hat geschrieben:Nur weil der Prüfer sie nicht beanstandet hat, sind sie immer noch nicht legal ;) Außer du hast eine AGB und das bezweifele ich stark, selbst OSRAM hat bisher nur ABGs für bestimmte Fahrzeuge und das sind alles PKW. Du riskierst also ebenfalls deine Betriebserlaubnis.


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Super Hinweis, denke das wusste niemand scratch

Finde diese Moralapostelaussagen immer genial, diese Oberlehrer fahren sicher auch nie zu schnell oder machen andere bewusste Fehler winkG


Hallo, so einfach würde ich es mir nicht machen; wenn deine Versicherung nicht zahlen will weil die ABE erloschen ist und du kein Geld für eine lebenslange Unfallrente hast, dann möchte ich mit dir keinen Unfall haben.
das solltest du die erst mal überlegen bevor du über Moral redest.

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 20.02.2021, 20:17
von K48-Power
RudiBee hat geschrieben:
Hallo, so einfach würde ich es mir nicht machen; wenn deine Versicherung nicht zahlen will weil die ABE erloschen ist und du kein Geld für eine lebenslange Unfallrente hast, dann möchte ich mit dir keinen Unfall haben.
das solltest du die erst mal überlegen bevor du über Moral redest.


Mit Moralaposteln meine ich doch die Menschen die immer auf andere hinzeigen und belehren müssen,
wobei ich mir sicher bin, dass sich jeder über die Folgen von ilegallen Umbauten bewusst ist.

Sind diese Moralapostel auch immer so fehlerfrei und perfekt? ich denke zu 99% nicht.

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 20.02.2021, 20:29
von Duese
K48-Power hat geschrieben:
Duese hat geschrieben:Nur weil der Prüfer sie nicht beanstandet hat, sind sie immer noch nicht legal ;) Außer du hast eine AGB und das bezweifele ich stark, selbst OSRAM hat bisher nur ABGs für bestimmte Fahrzeuge und das sind alles PKW. Du riskierst also ebenfalls deine Betriebserlaubnis.


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Super Hinweis, denke das wusste niemand scratch

Finde diese Moralapostelaussagen immer genial, diese Oberlehrer fahren sicher auch nie zu schnell oder machen andere bewusste Fehler winkG
Mir ist es völlig Latte, wer oder was hier umbaut, am Ende des Tages zählt aber nun einmal der Spruch "Der Prüfer hat es nicht bemängelt" einen Feuchten. ;)
Und es ist absolut unseriös, wenn man "Fehler" eines Prüfers als :" das ist so Okay" hinstellt. Es gibt Leute, die nehmen das so hin und bauen fröhlich um...
Ich fahre übrigens mit PC V und Autotune200, kenne die Konsequenzen aber und kann damit leben.

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Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 20.02.2021, 20:37
von K48-Power
Duese hat geschrieben:Mir ist es völlig Latte, wer oder was hier umbaut, am Ende des Tages zählt aber nun einmal der Spruch "Der Prüfer hat es nicht bemängelt" einen Feuchten. ;)
Und es ist absolut unseriös, wenn man "Fehler" eines Prüfers als :" das ist so Okay" hinstellt. Es gibt Leute, die nehmen das so hin und bauen fröhlich um...
Ich fahre übrigens mit PC V und Autotune200, kenne die Konsequenzen aber und kann damit leben.


Da muss ich dir zu 100% recht geben,

nur weil es übersehen wurde ist und bleibt es nicht rechtens.

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 20.02.2021, 21:52
von Ralf-OS
Tja... - offenbar ein "bewegendes" Thema.

@ schigu: ich bin da ganz bei Joachim (Fuboner): das ist total verbastelt = ich würde es komplett zurück bauen.

Hatte Ähnliches diesen Winter - nur hinten: LED Lauflichtblinker eingebaut und dabei festgestellt, dass einer der Vorbesitzer die gesamte Elektrik hinten (obwohl das eigentlich gar nicht soviel ist;) ) "verbastelt hat". Also ganz klare Entscheidung: alles zurück- und wieder "original" aufgebaut.

Und zum Licht an sich: auch ich habe mich (s. meine "Anmeldung" hier im Forum) zunächst mit dem Gedanken an LED oder Xenon getragen. Aber es gilt, was alle anderen hier auch bereits gesagt haben: es gibt für die K13S nichts "Reguläres". Bei allen entsprechenden Umbauten erlischt die ABE - und damit im Extremfall der Versicherungsschutz sowie die Stilllegung.

Da man/frau sich dessen (hoffentlich) bewusst ist = eigene Entscheidung.

Dennoch: ich persönlich trage mich mittlerweile nicht mehr mit Umbaugedanken. Als ehemaliger CBF1000-Treiber kann ich nur sagen: das Licht der K13S ist bereits ab Werk ziemlich gut. Ich habe mittlerweile auf H7 "Night Breaker" umgerüstet und damit noch einmal ein deutlich besseres Licht (auch i.S. Sichtbarkeit am Tag) erzielt. Das reicht m.E. völlig.

Viel Spaß beim "zurückbasteln";)

DLzG,

Ralf

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 20.02.2021, 22:32
von BMW Berti
Hallo, so einfach würde ich es mir nicht machen; wenn deine Versicherung nicht zahlen will weil die ABE erloschen ist und du kein Geld für eine lebenslange Unfallrente hast, dann möchte ich mit dir keinen Unfall haben.


Hallo Rudi,

in dem Punkt kann ich dich beruhigen: Als Pflichtversicherung hat die Kfz-Haftpflicht immer zu leisten. Allein die Regressforderungen treffen den Versicherungsnehmer. Als Geschädigter erhältst du dein Geld.

Ansonsten sollte jeder verantwortungsvoll mit Umbauten umgehen. So eine K ist keine 25 km/h Mofa.

Gruß

Berti

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 23.02.2021, 22:25
von schigu
Fazit: Zwischenzeitlich mit meinem Händler gesprochen, wo ich sie gekauft habe. Kann sie bringen wann ich möchte und für die Fahrt bekomme ich ein Schreiben, dass bei dem Termin ein StVo konformer Zustand hergestellt werden soll. Leihmotorrad gibts dazu und die Kosten für den Umbau trägt der Händler. Er meinte, dass es auch sein Fehler war, dass es ihm nicht aufgefallen ist. Also gibts bald wieder legales Licht und man riskiert nix.
Dankeschön für eure Kommentare und auch die Bilder.

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 24.02.2021, 12:23
von Meister Lampe
schigu hat geschrieben:Also gibts bald wieder legales Licht und man riskiert nix.


Klar , mit dem Original schlechtem Licht , riskierst du , dass du schlecht gesehen wirst ... :? Also 80W Birnen rein und Ruhe ist , sieht legal aus und ein schönes weißliches Licht , lieber gesehen werden ... ;-)

Gruß Uwe Bild

Re: Xenon als Abblendlicht?

BeitragVerfasst: 24.02.2021, 13:06
von stma
Hallo Uwe,

die 80W Birnen werden doch sicherlich heißer als die normalen. Verträgt das der Kunststoff Scheinwerfer?