Re: Leistungsmangel - K 1600 GT
Verfasst: 14.10.2019, 13:31
Nur zur Info
da gab es mehrer Urteile zu dem Thema
Die Rechtssprechung ist da eindeutig auf der Seite der Kunden
2012
Kammergerichts Berlin (Az.: 23 U 15/11)
Kernsatz
Die Motorleistung sei für die Kaufentscheidung regelmäßig von wesentlicher Bedeutung.
2010
Landgericht Wuppertal 2010 (AZ: 16 O 134/08).
Kernsatz
Minderleistung von mehr als 10 Prozent = „erheblichen Mangel“ der den Kunden zum Vertragsrücktritt berechtigte.
Dann ist noch wichtig
Pflichtverletzung im Sinne von § 323 BGB
da gab es mehrer Urteile zu dem Thema
Die Rechtssprechung ist da eindeutig auf der Seite der Kunden
2012
Kammergerichts Berlin (Az.: 23 U 15/11)
Kernsatz
Die Motorleistung sei für die Kaufentscheidung regelmäßig von wesentlicher Bedeutung.
2010
Landgericht Wuppertal 2010 (AZ: 16 O 134/08).
Kernsatz
Minderleistung von mehr als 10 Prozent = „erheblichen Mangel“ der den Kunden zum Vertragsrücktritt berechtigte.
Dann ist noch wichtig
Pflichtverletzung im Sinne von § 323 BGB