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Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 13:46
von Jörgi
An
Fahrzeughaus xxxx
Maixxxxxxxxxxxxxx
5xxxxxxxxxxxxxxxx
per Fax: 0xxxxxxxx






xxxxxxxxxx den 14.06.11

Betrifft: BMW K 1600 GTL Kennz. xxxxxx
Kaufvertrag vom 15.04.2011 Kunde: xxxxxxx
EZ: 13.04.2011 aktueller KM Stand: 7950
Fahrgestell: WB 10xxxxxxxxxxxxx
Typschlüssel: 000xxxxx

Sehr geehrter Herr xxxxxxx

Bitte teilen Sie BMW in München mit:

Nach 5 mehrmaligen erfolglosen Versuchen das Audiosystem zu reparieren, es treten ständig Störungen mit der Funkverbindung auf, mache ich Sie darauf aufmerksam das ich als Kunde
ein Wandlungsrecht habe.

Ich werde, sobald der Monteur das Fahrzeug in die Werkstatt ordert zum weiteren Versuch der Reparatur, Ihnen eine Frist von 4 Wochen geben das Fahrzeug erfolgreich zu reparieren.

Andernfalls werde ich das Fahrzeug abmelden, bei Ihnen stehen lassen und den Vertrag wandeln.

Ich weiß das Sie keine Schuld an dem Dilemma haben und zwischen dem Hersteller und dem
Kunden stehen. Auch das Sie sich immer die beste Mühe um den Kunden geben um diesen zufrieden zustellen. Aber laut Gesetz sind Sie mein Ansprechpartner und nicht BMW in München.

Mit freundlichen Grüßen

___________________
Herr Jörg xxxxx



Das zum Thema Steuergerät Audiosystem erneuert :evil:

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 14:15
von Jörgi
Ich hab ja noch meine K 1200 GT aus 2006.................... :mrgreen:

Mit der Baehr Anlage :wink:

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 14:21
von Jörgi
Sollte jemand in München das Lesen:

Es ist mir absolut ERNST. Meine Frau fährt den X 5 Sonderedition für 88.000 Euronen :!: Die ist als Sozia mittlerweile auch stinksauer :evil:

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 14:29
von Tourenfahrer
Jörgi hat geschrieben:An
Fahrzeughaus xxxx
Maixxxxxxxxxxxxxx
5xxxxxxxxxxxxxxxx
per Fax: 0xxxxxxxx






xxxxxxxxxx den 14.06.11

Betrifft: BMW K 1600 GTL Kennz. xxxxxx
Kaufvertrag vom 15.04.2011 Kunde: xxxxxxx
EZ: 13.04.2011 aktueller KM Stand: 7950
Fahrgestell: WB 10xxxxxxxxxxxxx
Typschlüssel: 000xxxxx

Sehr geehrter Herr xxxxxxx

Bitte teilen Sie BMW in München mit:

Nach 5 mehrmaligen erfolglosen Versuchen das Audiosystem zu reparieren, es treten ständig Störungen mit der Funkverbindung auf, mache ich Sie darauf aufmerksam das ich als Kunde
ein Wandlungsrecht habe.

Ich werde, sobald der Monteur das Fahrzeug in die Werkstatt ordert zum weiteren Versuch der Reparatur, Ihnen eine Frist von 4 Wochen geben das Fahrzeug erfolgreich zu reparieren.

Andernfalls werde ich das Fahrzeug abmelden, bei Ihnen stehen lassen und den Vertrag wandeln.

Ich weiß das Sie keine Schuld an dem Dilemma haben und zwischen dem Hersteller und dem
Kunden stehen. Auch das Sie sich immer die beste Mühe um den Kunden geben um diesen zufrieden zustellen. Aber laut Gesetz sind Sie mein Ansprechpartner und nicht BMW in München.

Mit freundlichen Grüßen

___________________
Herr Jörg xxxxx



Das zum Thema Steuergerät Audiosystem erneuert :evil:



Also anbei ein paar Anmerkungen

1.) Dein Händler ist dein Vertragspartner,also brauch er BMW gar nichts mittzuteilen.

2.) Durch die Schuldrechtsreform wurde am 1.1.2002 das Wandelungsrecht durch ein Rücktrittsrecht ersetzt.

3.) Durch rechtlich falsch Begrifflichkeiten schiesst man sich in solchen Fällen ganz schnell selber ins Abseits.

4.) Das du mit dem Händler keine Probleme hattest gehört nicht in einen solchen Brief.

5.) Desweitern würde ich dem Händler diesen Brief als Einschreiben zustellen.

Ich würde es vl so schreiben


Sehr geehrter Herr xxxxxxx

Nach nunmehr fünf erfolglosen Versuchen das Audiosystem zu reparieren, ist es Ihnen nicht gelungen das dieses funktionsfrei arbeitet.
Wie ihnen hinreichend bekannt ist kommt es immer wieder zu Störungen mit der Funkverbindung.
Diese stellt somit einen Sachmangel nach (§ 434 BGB)dar.
Hier Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch (objektiver Maßstab)
Ich setze Ihnen hiermit eine letztmalige Nachbesserungsfrist von vier Wochen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein das Audiosystem fehlerfrei zu reparieren sehe ich mich leider gezwungen von meinem Rücktrittsrecht nach § 346 BGB gebrauch zu machen.
Desweitern verweise ich Sie auf den § 440 BGB der die Besonderen Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz regelt.
Auszug
„Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt“

Sie hatten mittlerweile wie oben beschrieben nun schon fünf Versuche zur Nachbesserung und eine Besserung ist meiner Erachtens nicht zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 14:33
von Jörgi
Dank Dir für den rechtlichen Sachverhalt. Mein Anwalt ist in der sehr nahen Verwandtschaft, dieser wird die Sache nach den richtigen Paragraphenreitern schon richten. Er ( :D )wird mir bei Abgabe des Moppeds den Brief nochmal unterschreiben zur Kenntnissnahme. Der arme Kerl steht nun wirklich zwischen den Stühlen. Ich will den doch nicht für die Bemühungen der letzten Jahre direkt ans Bein pinkeln. Das hat er nun wirklich nicht verdient. :oops:

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 14:59
von Jörgi
Hei Tourenfahrer.

Hab das mal 1 zu 1 übernommen und auf die Reise geschickt :idea: Dank Dir.

Gruß Jörgi

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 15:09
von Smarty
Jörgi hat geschrieben:Sollte jemand in München das Lesen:

Es ist mir absolut ERNST. Meine Frau fährt den X 5 Sonderedition für 88.000 Euronen :!: Die ist als Sozia mittlerweile auch stinksauer :evil:



Ich kann deinen Ärger natürlich verstehen und deine Reaktion auch.

Diese "Drohungen wie ... wenn ihr dies nicht dann mache ich das ..." kommen nie gut an und verpuffen im Normalfall auch wirkungslos ...

Schaffen aber nur eine schlechte Stimmung bei der bearbeitenden Stelle (... schon wieder so einer ... :roll: ).

Meinst du wirklich BMW Motorrad würde nur einen Deut besser oder schlechter arbeiten, nur weil du einen anderen BMW (Wert total belanglos) fährst?

Ich hatte mal hier bei uns einen an der Strippe, der meinte er kenne Herrn Piech und sein Dieselsystem müsste nun doch auf Garantie getauscht werden ... jawoll ja ...

BMW wird das, wenn es technisch machbar ist, schon richten :D


... aber wegen einem Audiosystem auf den Fahrspaß verzichten ... ich weiss nicht :wink:

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 15:14
von Vessi
ausserdem..was'n schon so'n x5...fährt meine putze auch... :lol:

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 15:19
von Jörgi
Glaubst Du das der X 5 ohne Mängel war :mrgreen: In den ersten 6 Wochen waren wir jeden 3 Tag in der Werkstatt :shock: Ich drohe nicht gleich, aber bei einem Fuhrpark nur mit dem weiß blauen Symbol im Wert von 140.000 Euros vor der Türe ,würde ich als Geschäftsmann mit so einem Kunden anders ( bevorzugt) umgehen. :idea:

Denkst Du wenn Du in gebückter 45 Grad Haltung und nur BITTE BITTE sagend vorstellig wirst, das Dich einer Ernst nimmt :?: Wir reden hier von einem Premiumprodukt und nicht von einem Lada :shock:

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 15:20
von Jörgi
Vessi hat geschrieben:ausserdem..was'n schon so'n x5...fährt meine putze auch... :lol:


Ich fang an bei Dir zu putzen 8)

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 15:25
von Jörgi
Es tut sich was in München......................... :!:

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 15:27
von Donnergrollen
Bekommste auch ne X5 fahrende Putzfrau :?: :P :wink: :mrgreen:

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 15:34
von Jörgi
Eine voll funktionierende 1600 würde mir schon reichen :idea:

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 15:37
von gifhouse
dann machs richtig.. gib das BMW Zeugs zurück und lass dir dafür eine BAEHR einbauen...
Eventuell geht da ja was im Austausch :-)

Re: Wandlung Kaufvertrag

BeitragVerfasst: 14.06.2011, 15:44
von Jörgi
Das Kabelgedöns war ich eigentlich leid :mrgreen: