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Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 09:15
von Daminator
Du weisst schon wie lange so ein komplettes Softwareupdate dauert?
Bin aber auch dafür, dass das unter “Service“ durchgeht! Ich sage es mal so... es gab ein Spezialfall, da wurde es bei mir aus Testzwecken kostenlos gemacht.
Irgendwie mag ich das knauserige an den GT-Treibern (bin ja nicht anders)

Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 09:35
von CBR
Ist das ein extra Update also nicht das normale was dem Steuergerät zugeführt wird ?
Hab ich ja noch nie gehört das ein Softwareupdate was kostet, das wird doch normalerwiese standardmäßig mitgemacht bei Werkstattaufenthalt.
Ich hab keine Zusatzscheinwerfer sind das also irgendwelche von Wunderlich oder so ?????
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 09:48
von Daminator
Ist mir schon klar, dass es ums Prinzip geht!
Du warst offensichtlich noch nie bei einem Softwareupdate dabei... da muss ständig an der Zündung, am Gasgriff etc. “gefummelt“ und “weiter“ bestätigt werden.
Unterm Strich zahlst du für eine Leistung die du gewünscht und dann auch erhalten hast!
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 09:49
von Tourenfahrer
Also in Zeiten in dem man für fast sämtliche Geräte die neuste Software aus dem Internet herunterladen kann,und für den Händler in diesem Fall weil er die Software ja per EDV/Internet-Portal von BMW bekommt keine Linzenkosten enstehen würde ich, dem Händler wenn ich das Motorrad dort gekaft hätte die Rechnung um die Ohren schlagen.
So etwas sollte einfach unter Service laufen.
auch wenn es auf irgend einem dummen Papier steht das es in Rechnung gestellt werden muss,sollte etc.
Sollte das nichts nützen gibt es noch die Möglichkeit des
Cyber-Mobbing
Shitstorm

Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 09:56
von Peter aus Bremen
Soweit nicht vorgeschrieben (im Zuge der Fehlerbereinigung) werden Updates nicht sandartmäßig gemacht.
Warum auch, wenn alles funktioniert?
Wurde bei letzten Inspektion bei meiner R auch nicht gemacht; als ich ein paar Wochen später noch einmal beim Händler war und explizit danach fragte,
waren gleich mehrere Updates für verschieden Steuergeräte online und wurden auch aufgespielt. War auch nicht for free.
Nur am Rande: Kostet bei VW auch extra Geld wenn nicht auf Geheiß aus Wolfsburg.
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 10:53
von Bembel
Daminator hat geschrieben:
Du warst offensichtlich noch nie bei einem Softwareupdate dabei... da muss ständig an der Zündung, am Gasgriff etc. “gefummelt“ und “weiter“ bestätigt werden.
Kann ich so bestätigen. War dabei, als ich meine Zusatzscheinwerfer montiert bekommen habe und in diesem Zusammenhang die Software aktualisiert wurde.
Von daher ist dem hier eigentlich nichts mehr hinzuzufügen:
Daminator hat geschrieben:Unterm Strich zahlst du für eine Leistung die du gewünscht und dann auch erhalten hast!
Auf der einen Seite kann ich die Verwunderung von Andi verstehen, auf der anderen Seite: Es sind 25 €... So what
Gruß
Thorsten
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 10:55
von Werner_München
Daminator hat geschrieben:Unterm Strich zahlst du für eine Leistung die du gewünscht und dann auch erhalten hast!

Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 11:12
von Rudi L.
Prinzipiell scheint die beschriebene Situation einen Mangel in der Sache darzustellen, welcher daher kostenfrei behoben werden muß.
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 11:41
von Peter aus Bremen
Rudi L. hat geschrieben:Prinzipiell scheint die beschriebene Situation einen Mangel in der Sache darzustellen, welcher daher kostenfrei behoben werden muß.
Warum?
Bei jedem (neueren) Auto ist es so, daß die Nebelscheinwerfer beim nächsten Lichteinschalten nicht automatisch leuchten.
Das hat ja auch genau den Grund, daßman bei der nächsten Fahrt eben nicht womöglich andere Verkehrteilnehmer blendet, weil es keinen Nebel mehr gibt.
Wo ist denn da der Mangel bei einem Motorrad?
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 12:48
von Rudi L.
@Peter,
nirgends steht was von Nebelscheinwerfern, sondern Zusatzscheinwerfer! Auch BMW weist das auf der Website im Zubehör so aus. Demzufolge sollten die Zusatzscheinwerfer sich wieder automatisch einschalten sobald der Motor läuft, natürlich sofern sie vor abstellen des Motorrades eingeschaltet waren. Alles andere ist Humbug.
Am Rande,
mittlerweile halte ich die Zusatzscheinwerfer auch für notwendig, weil die K1600 (trotz Tagfahrlicht und Xenon) ohne dies schlechter zu sehen ist, sogar schlechter als Motorräder mit konventionellem Scheinwerfer. Aber das ist ein anderes Thema.
Grüße
Rudi
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 13:38
von Walter-M
Nachdem Andi, die ZSW nachträglich eingebaut hat,
finde ich das diese Leistung eine Zusatzleistung ist und daher auch zu verrechnen ist!
Es ist nur Schade das bei dem nachträglichen Einbau das nicht gleich gemacht wurde.
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 16:15
von Werner_München
Andi#87 hat geschrieben:Moin,
bei der 20.000 Inspektion habe ich den Auftrag gegeben, nach Softwareupdates zu suchen bezgl. der Demenz der Zusatzscheinwerfer...
Du freust dich bestimmt auch, wenn deine Kunden immer alles für lau wollen.
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 16:17
von Peter aus Bremen
Rudi L. hat geschrieben:nirgends steht was von Nebelscheinwerfern, sondern Zusatzscheinwerfer!
Na dann erkläre mir doch mal, wann Du laut Gesetzgeber Deine "Zusatzscheinwerfer" einschalten darfst.
Bei Sichtbehinderung durch Nebel, starken Regen oder Schneefall.
Aber bestimmt nicht, um den lieben langen Tag damit rumzufahren, weil
DU meinst, daß Dich andere Verkehrteilnehmer sonst nicht sehen.
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 16:28
von Rudi L.
@Peter,
die Zusatzscheinwerfer darf ich jederzeit dazuschalten, weil es explizit keine Nebelscheinwerfer sind, natürlich nur sofern sie für das Fahrzeug zugelassen sind. Wovon ich jetzt einfach mal ausgehe, da es sich um Originalzubehör des Fahrzeugherstellers handelt.
Grüße
Rudi
Re: Geld für Softwareupdate

Verfasst:
25.10.2012, 16:41
von Peter aus Bremen
Na dann schaut doch mal nach, wie "Zusatzscheinwerfer" definiert sind.
Eine solche Bezeichnung findet man in der STVO gar nicht. Zumindest ich nicht.
Da gibt es nur Fernscheinwerfer, Nebelscheinwerfer und Suchscheinwerfer.
Welchen habt Ihr denn nun?
"Zusatzscheinwerfer" ist doch nur der Oberbegriff für "zusätzliche" Scheinwerfer.