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K1600GT Thermometer defekt

BeitragVerfasst: 15.08.2013, 15:35
von GT-Schleifer
Hallo,

seit ich die Maschine habe, hat das Thermometer Aussetzer. Es bleibt dann gelegentlich stundenlang auf einer (falschen) Temperatur stehen. Mein Freundlicher hat keinen Fehler gefunden. Als ich noch einmal nachfragte, zeigte er jedoch kein Interesse, das Problem weiterzuverfolgen. Er sagte: Das wäre dann halt der Stand der Technik. :twisted:

Damit will ich mich natürlich nicht zufriedengeben. Bevor ich nun vor Ablauf der Garantiezeit noch einmal interveniere hätte ich gerne gewusst, ob auch andere GT-Treiber dieses Problem haben oder hatten? Vielen Dank!

Re: K1600GT Thermometer defekt

BeitragVerfasst: 15.08.2013, 15:50
von Tourenfahrer
Also normal ist das nicht.

"zeigte er jedoch kein Interesse, das Problem weiterzuverfolgen"

Aber das ganze ist doch alles sehr sehr einfach

Mängelanzeige per Brief-Mängelbeschreibung-angemessene 14 Tage Frist zur Behebung-FERTIG

Mängelanzeige des Käufers (§ 377 HGB) = Voraussetzung zur Erhaltung der Rechte aus der Sachmängelhaftung.

hier liegt ganz klar eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bzw von der zu erwartenden Funktion vor = § 434 BGB vor.

Re: K1600GT Thermometer defekt

BeitragVerfasst: 15.08.2013, 19:05
von sascha1712
Tourenfahrer hat geschrieben:Also normal ist das nicht.

"zeigte er jedoch kein Interesse, das Problem weiterzuverfolgen"

Aber das ganze ist doch alles sehr sehr einfach

Mängelanzeige per Brief-Mängelbeschreibung-angemessene 14 Tage Frist zur Behebung-FERTIG

Mängelanzeige des Käufers (§ 377 HGB) = Voraussetzung zur Erhaltung der Rechte aus der Sachmängelhaftung.

hier liegt ganz klar eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bzw von der zu erwartenden Funktion vor = § 434 BGB vor.


Das sitzt!!! Dem ist nichts hinzuzufügen :wink:

Re: K1600GT Thermometer defekt

BeitragVerfasst: 15.08.2013, 20:38
von accirus
Ich hatte (oder habe?) das gleiche Problem. Das große Problem dabei ist nur, dass es nicht auf Abruf reproduzierbar und damit bei BMW nicht vorführbar ist.

Damit hat man dann auf einem solchen formal-juristischen Weg ein Problem.

Bei mir war das letztes Jahr im Sommerurlaub mehrfach aufgetreten. Danach war die 10000er Inspektion. Da habe ich das reklamiert. Es wurde alles geprüft, die komplette Software upgedatet und ist seitdem nicht mehr aufgetreten. Inzwischen habe ich 20.000km drauf, die zweite Inspektion ist gelaufen und der Fehler immer noch weg.

Ich habe jetzt noch fast 2 Jahre Garantieverlängerung und sehe dem daher gelassener entgegen.

Nur bei einem nicht reproduzierbaren Fehler einen solchen juristischen Weg zu gehen: da verdienen nur die Rechtsverdreher dran und selbst wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist es Dein Ärger und Deine Zeit, die da verbraten wird.

Unabhängig davon würde ich mir aber bei einer solchen Aussage einen anderen Händler/Werkstatt suchen und wenn das ein BMW-Händler war, mich in München beschweren.